Höchstgericht muss sich erneut mit dritter Piste beschäftigen

Höchstgericht muss sich erneut mit dritter Piste beschäftigen
Bürgerinitiativen brachten Verfassungsbeschwerden ein. Gestern, Mittwoch, endete die Einspruchsfrist.

Der geplante Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien wird erneut den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigen. Wie nach der Genehmigung des Großprojekts durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 28. März angekündigt, wandten sich bereits mehrere Fluglärmgegner mittels Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidung. Am Mittwoch endete die Einspruchsfrist gegen das BVwG-Urteil.

Beschwerde reichte etwa Anwalt Martin Ulrich Fischer von der Kanzlei Heger & Partner ein. Und zwar im Namen der Bürgerinitiative (BI) gegen Fluglärm in Wien West, des Lärmschutzes Laaerberg sowie der Plattform gegen die 3. Piste.  Seine Beschwerde richtet sich gegen Paragraf 145b des Luftfahrtgesetzes („Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz“) sowie gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung. Diese Bestimmungen seien verfassungswidrig, meint Fischer. Den Gang vors Höchstgericht hatte auch Jurist Wolfram Proksch angekündigt. Er vertritt eine Liesinger BI sowie die Antifluglärmgemeinschaft (AFLG), der Dutzende Initiativen aus Wien und NÖ angehören.

Polnische Autobahn nach Lkw-Unfall in Schokolade getaucht -

Dialogforum

Die Auflagen des BVwG für den Bau der Start- und Landebahn betreffen Fluglärm und Luftschadstoffe/CO2. Im Lärmschutz wurden die Grenzwerte auf einen Dauerschallpegel von 60 Dezibel (Tag) bzw. 50 Dezibel (Nacht) verschärft. Im Bereich „Luftschadstoffe/CO2“ ist innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der Piste die CO2-Neutralität des Flughafens zu erzielen. Bereits davor sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionen um 30.000 Tonnen bewirken.

Die im Dialogforum zwischen Airport und Gemeinden vereinbarten Maßnahmen seien aber weitreichender, betont dessen Geschäftsführer, Wolfgang Hesina. Die vom BVwG nur für Lärm-sensible Objekte (Schulen, Kindergärten etc.) definierten Grenzwerte seien mit der Umsetzung des 2-Pisten-Lärmschutzprogramms und der Nachtflugregelung bereits für alle Wohnobjekte seit 2013 Realität.

„Die Anrainergemeinden sehen sich im Lärmschutz bestätigt und begrüßen, dass die Umsetzung der CO2-Neutralität für den Flughafen Wien im Zusammenhang mit dem Bau der 3. Piste verpflichtend ist“, kommentiert Bürgermeister Leopold Winkler, der Obmann des Dialogforums, das BVwG-Erkenntnis.

„Wir haben unzählige Urlaubs- und Freizeitstunden investiert und es hat sich ausgezahlt. Während andere protestieren, sind unsere Forderungen schon seit Jahren Realität und wir werden um weitere Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung kämpfen“; sagt Manfred Peter, Obmann der ARGE gegen Fluglärm.

Neuerliche Mediation

Sollten alle Revisionsanträge vom BVwG abgewiesen werden und damit Rechtssicherheit bestehen, wird die Flughafen Wien AG über den Bau der 3. Piste zu entscheiden haben. Fällt eine Bauentscheidung, hat das Dialogforum gemäß Mediationsvertrag ein neues Mediationsverfahren zu starten. „Der Flughafen Wien steht zu den Vereinbarungen aus dem Mediationsvertrag und dem Dialogforum. Wir werden uns weiterhin an allen Diskussionen und Verhandlungen mit der Flughafenregion konstruktiv beteiligen“, so Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG.

Kommentare