Gibbs: Französische Justiz stimmt Auslieferung zu

Gangsta-Rapper Freddie Gibbs
Der US-Rapper soll sich nach einem Auftritt in der "Grellen Forelle" an zwei Frauen vergangen haben.

Die französische Justiz hat die Auslieferung des Gangsta-Rappers Freddie Gibbs an Österreich genehmigt.

Der US-Bürger war am 2. Juni in Toulouse wegen eines von der Staatsanwaltschaft Wien erlassenen Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Dem 34-Jährigen wird die Vergewaltigung von zwei Frauen nach einem Auftritt in Wien im vergangenen Jahr vorgeworfen.

Seit Freitag vergangener Woche war der Rapper auf freiem Fuß, nachdem eine Kaution von 50.000 Euro festgelegt worden war. Gegen den Auslieferungsbeschluss der französischen Justiz kann Gibbs berufen.

Gibbs soll sich am 6. Juli 2015 nach einem Auftritt in der Grellen Forelle an zwei Konzertbesucherinnen vergangen haben. Den beiden sollen im Backstage-Bereich K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein, ehe sie in ein Hotel gebracht wurden, in dem Gibbs mit seiner Crew abgestiegen war. Dort sollen sich der Rapper und einer seiner Securitys an den Frauen vergangen haben.

Gibbs sei über die Anschuldigungen "komplett schockiert", teilte sein Rechtsvertreter Scott E. Leemon mit. Diese würden Monate nach den angeblichen Übergriffen ohne einen einzigen Beweis oder wissenschaftlichen Beleg erhoben. Er hoffe, dass die zuständige Staatsanwältin in Wien von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung des Musikers Abstand nimmt, sagte Leemon. Ansonsten werde Gibbs "mit allem, was er hat", dagegen ankämpfen.

Haftbefehl

Der Rapper hätte am 26. Mai 2016 erneut in Wien auftreten sollen – der Gig in der "Grellen Forelle" wurde allerdings kurzfristig abgesagt. Der Veranstalter machte "gesundheitliche Gründe" geltend, Freddie Gibbs selbst führte "Transportprobleme" ins Treffen.

In Wahrheit dürfte der Rapper von den gegen ihn laufenden strafrechtlichen Ermittlungen Wind bekommen und befürchtet haben, er könnte in Wien festgenommen werden. Offenbar war das auch geplant, denn als der Rapper seinen Termin nicht wahrnahm, beantragte die Wiener Anklagebehörde die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls.

Kommentare