Prügelei unter Mädchen: Urteil nach Vorfall am Matzleinsdorfer Platz
Die Erstangeklagte hatte sich am Bein verletzt und ging auf Krücken.
Die Szene auf dem Handyvideo ist tumultartig, zu hören ist nur lautes Schreien. Eine junge Frau liegt am Boden, eine andere sitzt auf ihr und schlägt auf sie ein, eine dritte versetzt dem Opfer Fußtritte gegen den Kopf. Eine Freundin des Opfers will offenbar einschreiten, wird jedoch von einem weiteren Mädchen zurückgehalten.
Zugetragen hat sich diese Episode am 25. Jänner am Matzleinsdorfer Platz. Der Vorfall steht im Zentrum einer Verhandlung am Mittwoch im Wiener Landesgericht. Alle Beteiligten sind minderjährig, alle sind weiblich.
Schwere Vorwürfe
Die Erstangeklagte wird hereingeführt: Sie geht auf Krücken, die Haare in einem hohen Dutt, den braunen Trenchcoat legt sie die ganze Zeit nicht ab. Sie ist diejenige, die dem Opfer Schläge versetzt hatte. Die Zweitangeklagte erscheint in schwarzer Abaya (arabisches Überkleid) und Kopftuch. Ihr wird vorgeworfen, die Freundin des Opfers vom Eingreifen abgehalten zu haben. Beide stehen wegen Raubes vor Gericht – dem Opfer wurde während des Angriffs das Smartphone entwendet.
Das dritte Mädchen, das der am Boden Liegenden noch Fußtritte versetzte, steht am Mittwoch nicht vor Gericht, sondern wird „abgesondert verfolgt“. Sie ist erst 13 Jahre alt und damit nicht strafmündig.
„Wer ist jetzt die F.?“
Anlass für den brutalen Angriff: Die drei Mädchen pöbelten die beiden anderen laut Anklage an, die Auseinandersetzung eskalierte.
Die beiden Angeklagten schildern den Tathergang anders: Sie seien zuerst angestänkert und angegriffen worden. Wer die Auseinandersetzung begann, lässt sich vor Gericht nicht abschließend klären. Zu unübersichtlich sind die Schilderungen der beteiligten Jugendlichen. „Wer ist jetzt die F.?“, fragt der Richter während der Befragung einer Angeklagten verwirrt dazwischen. „F. ist ein Bursche“, erklärt die Verteidigerin fälschlicherweise. Auch sie ist offenbar verwirrt: Bei F. handelt es sich um die 13-jährige Mitbeteiligte.
„Sie ist schon am Weg zum Gericht“, meldet sich plötzlich eine Jugendliche aus dem bereits gut gefüllten Zuschauerbereich. „Warum, sie ist ja gar nicht geladen?“, fragt der Richter. „Wo ist sie denn gerade?“ – „Josefstadt, Hauptbahnhof“, lautet die verwirrende Antwort. Der Richter fordert das Mädchen auf, F. anzurufen. Es läutet, der Saal wartet gespannt. Kein Erfolg.
Die Zweitangeklagte soll es über Snapchat probieren. Doch im Landesgericht herrscht notorisch schlechter Empfang. „Gehen Sie ins Nebenzimmer und machen Sie das Fenster auf, dann müsste es gehen“, sagt der Richter. Es geht nicht – muss es auch nicht: Plötzlich geht die Tür auf und F. ist da.
„Das war ich“
„Na wunderbar, nehmen Sie gleich in der Mitte Platz“, fordert sie der Richter auf. Nach Anfangsschwierigkeiten („Meine Postleitzahl? Weiß ich nicht.“ – „Na gut, loss ma’s“) gibt auch sie an, mit der Gewalt nur auf Pöbeleien reagiert zu haben. Und wer hat das Handy des Opfers genommen? „Das war ich, das ist dort gelegen“, gibt sie freimütig zu. Damit ist sie entlassen. „Soll ich jetzt gehen?“ – „Joo!“, der zunehmend entnervte Richter.
Das Urteil
Von dem Angriff im Jänner trug das Opfer Verletzungen an Nase, Halswirbelsäule und Schulter davon. „Ich konnte eine Woche nicht arbeiten“, gibt sie in ihrer Befragung an. Das Urteil steht schnell fest: Beide Angeklagte sind schuldig. Die Erstangeklagte wird wegen Körperverletzung zu 15 Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt, verurteilt – dieser wurde bereits verbüßt. Die Zweitangeklagte fasste wegen Nötigung vier Wochen bedingt aus. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
„Es gibt bei den Angeklagten keinen Hinweis auf einen Raub“, stellt der Richter in der Begründung klar. Zudem sei es rechtlich unerheblich, von wem die Auseinandersetzung ursprünglich ausgegangen sei. Zum Zeitpunkt der Videoaufnahme sei nur noch die gemeinsame Körperverletzung des Opfers feststellbar gewesen.
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