Sechsjährige in Wiener Wohnung gelockt und vergewaltigt
Der Angeklagte will sich am Dienstagmorgen vor dem Verhandlungssaal im Landesgericht hinter einem Justizwachebeamten verstecken, dieser schirmt ihn vor Journalisten ab: Der 51-Jährige lockte im vergangenen Sommer eine sechs Jahre alte Nachbarstochter in seine Wohnung und vergewaltigte sie dort. Er wurde am Dienstag deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der 51-Jährige hatte das sechsjährige Mädchen am 3. Juli 2025 im Garten einer Wohnhausanlage beim Spielen beobachtet. „Mit einem Lolli lockte der Angeklagte das Mädchen in seine Wohnung und verging sich an ihr“, sagte die Staatsanwältin.
Wie lange das gedauert habe, wollte die vorsitzende Richterin wissen. „Nur eine Minute, ich schwöre. Ich habe ihr dann gesagt, sie soll verschwinden“, antwortete der Angeklagte. Zunächst hatte er die Vergewaltigung geleugnet und betont, er habe das Mädchen „lediglich im Intimbereich berührt“.
"Ich gebe alles zu"
Nach der Einvernahme der Sechsjährigen, die am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschah, änderte der 51-Jährige seine Verantwortung aber: „Ich gebe alles zu. Es ist aber nur einmal passiert“, so der Beschuldigte.
Sein Verteidiger verwies bereits zu Beginn des Verfahrens auf die pädophile Neigung seines Mandanten. „Die Neigung hat er sich nicht ausgesucht, die wurde in der Frühphase seiner Entwicklung von der Natur eingepflanzt“, so der Anwalt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete aber nicht nur auf Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger, sondern auch auf Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial.
Auch Bilder von Babys gefunden
Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 5.500 einschlägige Bilder und Videos auf den Geräten des Angeklagten sichergestellt, die er zwischen 2022 und 2025 gespeichert hatte. „Der Fokus war ganz klar auf jungen Mädchen, auch Babys waren dabei“, warf die Richterin ein. Zwei Videos hatte der bei AMS als arbeitssuchend Gemeldete per WhatsApp auch weitergeleitet. Außerdem hatte er aus dem beschafften Material über 160 Screenshots hergestellt.
Die Anklagebehörde legte dem 51-Jährigen einen weiteren Vorfall zur Last: Der Tochter eines befreundeten Mannes soll er in einem Park auf seinem Handy einen Porno gezeigt und zu ihr gesagt haben, sie solle das auch machen. Auch zu diesem Punkt bekannte sich der Beschuldigte geständig. Sein Mandant werde nun eine Therapie machen und eine finanzielle Schadenswiedergutmachung leisten, betonte der Verteidiger des Angeklagten.