Sechsjährige in Wien vergewaltigt: Haftstrafe für Täter
Weil er im vergangenen Sommer seine sechs Jahre alte Nachbarstochter in seine Wohnung gelockt und vergewaltigt hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht ein 52-Jähriger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
"Die Tat ist schrecklich und erschütternd“, hatte der Verteidiger eingangs der Verhandlung erklärt. Sein Mandant habe eine pädophile Störung, die ihm „in der Frühphase der Entwicklung von der Natur eingepflanzt worden ist.“ Das Urteil wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial ist bereits rechtskräftig.
„Ich bin einverstanden“, erklärte der 52-Jährige. Auch die Staatsanwältin akzeptierte die Entscheidung. Nach und offenbar unter dem Eindruck der Einvernahme der Sechsjährigen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen wurde, hatte der Angeklagte seine leugnende Verantwortung geändert. „Ich gebe alles zu“, sagte der Mann. Es sei aber „nur ein Mal passiert“.
Mit Süßigkeit in Wohnung gelockt
Das inkriminierte Geschehen ereignete sich am 3. Juli 2025. Der Mann hatte das Mädchen im Innenhof der Wohnanlage beim Spielen beobachtet. "Er hat ihr einen Lollipop angeboten“, schilderte die Staatsanwältin. Aufgrund der Aussichten auf die Süßigkeit habe ihn das Mädchen begleitet. Er habe sie dann in seine Wohnung geschoben, teilweise entkleidet und sexuelle Handlungen vorgenommen.
"Er hat vorher Potenzmittel eingenommen“, meinte der Verteidiger. Deswegen habe sich der Mann "in einem unkontrollierbaren Zustand befunden“. "Ich hatte zehn Milliliter Testosteron genommen fürs Gym, das einen leider sexuell anregt“, bestätigte der Angeklagte. "Wie lange hat das gedauert?“, wollte die Richterin wissen. "Nur eine Minute. Ich hab“ ihr dann gesagt, sie soll verschwinden", erwiderte der 52-Jährige.
Tausende Dateien
Nach der Festnahme des 52-Jährigen wurde bei dem Mann eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden auf diversen Datenträgern 5.500 bis 6.000 Dateien - Bilder und Videos - mit Kindesmissbrauchsmaterial sichergestellt. Zwei Videos hatte der bei AMS als arbeitssuchend Gemeldete per WhatsApp auch weitergegeben. Außerdem hatte er aus dem beschafften Material über 160 Screenshots hergestellt.
Inkriminiert war auch ein weiterer Vorfall mit einem anderen Mädchen. Diesem soll er in einem Park auf seinem Handy einen Pornofilm gezeigt und die Unmündige aufgefordert haben, das auch zu machen. Auch dazu war der Angeklagte geständig.
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