Gericht lässt sich von Neonazi vorführen

Gericht lässt sich von Neonazi vorführen
NS-Wiederbetätigung: Anklägerin und Richter irrten sich bei Geburtsdatum. Angeklagter lässt Prozess platzen.

Ausgerechnet rund um den 80. Jahrestag des Einmarsches von Nazi-Deutschland in Österreich lässt sich die heimische Justiz von einem angeklagten Neonazi vorführen. Der einstige Burschenschafter und Ex-RFJ-Funktionär (Ring Freiheitlicher Jugendlicher) in Graz, Richard P., soll als Administrator der von Gottfried Küssel gegründeten Neonazi-Homepage www.alpen-donau.info fungiert haben. Sie war das Sprachrohr der Rechtsradikalen und enthielt Hetzparolen gegen Minderheiten und Grün-Politiker, auch von der "Gaskammern-Lüge" war dort zu lesen.

Am Dienstag sollte sich der 29-jährige Jusstudent im Wiener Landesgericht nach dem NS-Verbotsgesetz vor Geschworenen verantworten. Dass eine Abkehr von seiner Gesinnung nicht zu erwarten ist, machte er schon äußerlich deutlich. Richard P. trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck der Ende 2011 vom Netz genommenen rechtsradikalen Homepage, um die es im Prozess gehen sollte: "Wir sind alle – www.alpen-donau.info".

Dem Gericht fiel das nicht auf, es war anderweitig beschäftigt. Der Angeklagte jagte den Richtersenat zwei Mal zur Beratung aus den Sitzen, das erste Mal mit dem Antrag, die Öffentlichkeit während der Erörterung seiner persönlichen Daten auszuschließen. Das wurde abgelehnt, er könne ja die Angaben verweigern. P. wirkte dann an der Feststellung seiner Personalien nicht mit. Etwa an der seines Geburtsdatums, 23. Juli 1988.

Junger Erwachsener

Das ist von größerer Relevanz als man denkt und führte zum zweiten Antrag, nämlich auf korrekte Zusammensetzung der Geschworenenbank. Der Angeklagte machte genüsslich darauf aufmerksam, dass er zum Beginn der Tatzeit (21. März 2009) noch keine 21 Jahre alt war. Er fällt also als damals noch junger Erwachsener unter das Jugendgerichtsgesetz, für das eigene (pädagogisch gebildete) Geschworene zuständig sind. Noch ehe ihm die vorsitzende Richterin Sonja Weis Recht geben, den Prozess vorerst für geplatzt erklären und die Geschworenen entlassen konnte, packte P. schon mit einem überlegenen Grinser im Gesicht seine Sachen zusammen.

Ein Verschieben der Tatzeit über den 21. Geburtstag des Angeklagten hinaus hätte die Verhandlung am Dienstag retten können. Dann wäre der Staatsanwältin aber die Indizienkette zerbröselt. Denn es gibt Nachrichten von Richard P. an Gesinnungsgenossen aus dem März 2009, die belegen können, dass er als Administrator der Homepage alpen-donau.info fungiert hat. Streicht man diesen Zeitraum aus der Anklageschrift, dann fehlt ein wichtiger Mosaikstein zum mit bis zu zehn Jahren Haft bedrohten Vorwurf der NS-Wiederbetätigung.

In einigen Wochen muss der Prozess mit anderen Geschworenen von Neuem gestartet werden.

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