Freispruch in Prozess um angeblich vergewaltigte 16-jährige Wienerin

Symbolbild
"Dass Gewalt ausgeübt wurde, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden", urteilte das Gericht.

Im Prozess um ein angeblich in Wien-Favoriten vergewaltigtes 16-jähriges Mädchen ist am Dienstag der Angeklagte vom Wiener Landesgericht freigesprochen worden. Ein Schöffensenat kam nach mehrtägiger Verhandlung zum Schluss, dass es "zu Küssen und sexuellen Berührungen gekommen ist. Dass Gewalt ausgeübt wurde, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden", erklärte die Vorsitzende in der Begründung. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Die 16-Jährige hatte am 14. August 2020 über Instagram Hilfe gesucht, weil sie nicht in der Lage war, eine Polizeistrafe zu bezahlen. Sie befürchtete Probleme und fragte daher im Netz, ob ihr nicht jemand 100 Euro borgen könne. Es meldete sich ein ihr unbekannter 23-Jähriger, mit dem sich die 16-Jährige zunächst in einem Baumarkt traf. Von dort ging es weiter in die Wohnung des Angeklagten, der - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - das Mädchen ins Badezimmer gedrängt und sie mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

"Nicht stringente" Erzählung des Mädchens

Die Beweislage reichte dem Senat allerdings nicht für einen Schuldspruch. Die Angaben des Mädchens - sie war unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden - seien "nicht stringent" gewesen, erläuterte die Vorsitzende. Und weiter: "Wenn Zweifel da sind, muss ein Freispruch erfolgen." Der 22 Jahre alte Angeklagte hatte in seiner Einvernahme erklärt, die 16-Jährige habe ihn zu küssen begonnen. Mehr sei nicht passiert. Er habe ihre Begehrlichkeiten nicht erwidert.

Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.

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