Datenchaos
Zudem habe der Wigev „keinen vollständigen Überblick über die von ihm durchgeführten Vergabeverfahren“, lautet ein weiterer wenig schmeichelhafter Befund der Prüfer. Sie erhielten vom Wigev auch für Vergaben aus den vergangenen sieben Jahren „nur unvollständige, teils lückenhafte und fehlerbehaftete Daten“, obwohl entsprechende Unterlagen über ebendiese Zeitspanne aufzubewahren sind.
Im Bereich Medizintechnik wählte der Wigev für rund zwei Drittel der Vergaben über 50.000 Euro Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Er reduzierte damit „grundsätzlich den Bieterkreis. Er nahm dadurch mögliche wirtschaftliche sowie auch technologische Nachteile in Kauf, da er potenzielle Mitbewerber durch mangelnde Öffentlichkeit von Vergabeverfahren ausschloss“.
Weiters bemängeln die Prüfer bei der Medizintechnik eine „hohe Konzentration auf wenige Auftragnehmer“. So vergab der Wigev an die jeweils zehn größten Auftragnehmer rund 52 Prozent des Auftragsvolumens. Der größte Auftragnehmer, ein namentlich nicht genannter Konzern, „nahm eine Sonderstellung ein, weil er mit 19 Prozent einen größeren Anteil am Auftragsvolumen als der zweit-, dritt- und viertgrößte Auftragnehmer gemeinsam (16 Prozent) lukrieren konnte“.
Im Zeitverlauf sank die durchschnittliche Zahl von Angeboten je Vergabeverfahren sogar noch, womit ein abnehmender Wettbewerb festzustellen war.
Kritik gibt es auch an produktspezifischen Ausschreibungen, die einzelne Konkurrenten bevorzugen, längere Verfahren und höhere Kosten verursachen könnten. So stellte der Wigev bei der Beschaffung eines digitalen Röntgensystems Mindestanforderungen zu Höhenverstellung und Längsverschiebung des Patiententisches, die keiner der drei (potenziellen) Bieter erfüllen konnte. Der Wigev „schränkte damit den Wettbewerb ein“, urteilen die Prüfer.
Ungereimtheiten orten sie aber auch bei der Vergabe von Beratungsleistungen. In einem Fall legte der Wigev die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Begründung auf fünf Jahre fest und verlängerte sie um weitere eineinhalb Jahre. Die Vergabesumme lag bei 11,55 Millionen Euro; insgesamt bezahlte der Wigev für Leistungsabrufe 39,60 Millionen Euro.
Wigev rechtfertigt sich
Im Wigev verweist man gegenüber dem Rechnungshof darauf, dass man seit 2017 eine Reihe von Maßnahmen gesetzt habe, die zu einer signifikanten Verbesserung in den Vergabeprozessen geführt habe. Zum Beispiel neue Leitlinien für alle Vergabeverfahrensarten, um eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.
Die Wahl eines Verfahrens ohne Bekanntmachung sei in allen Fällen begründet, betont man weiter. Dieses könne gerade im Sinne der Sparsamkeit und Effizienz geboten sein.
Im Zusammenhang mit der geringen Zahl von Auftragnehmern verweist der Wigev auf den insgesamt in vielen Bereichen der Medizintechnik sehr kleinen Markt, woraus auch eine sinkende Zahl an Bietern resultiere. Deshalb würden einzelne Unternehmen auch einen höheren Anteil am Auftragsvolumen erhalten. „Jenes Unternehmen etwa, auf welches das größte Auftragsvolumen entfällt, hält 46 Prozent des globalen Marktanteils an Magnetresonanzgeräten“, betont der Wigev in seiner Stellungnahme.
Im Zuge der Siemens-Causa hatte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) den Stadtrechnungshof mit einer Prüfung der Vergaben im Wigev beauftragt. Der Bericht liegt seit Jänner vor und fiel tendenziell weniger harsch aus. Allerdings wurde dafür nur der Zeitraum zwischen 2017 und 2021 geprüft.
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