Fall Leonie: Beschuldigte sollen in Tatnacht gefilmt haben

Fall Leonie: Beschuldigte sollen in Tatnacht gefilmt haben
Staatsanwaltschaft will Videos im Verfahren abspielen lassen. Opferanwalt wird Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen.

Nachdem in den vergangenen Tagen Details zu den Umständen des Todes der 13-Jährigen an die Öffentlichkeit kamen, wurde nun bekannt, dass zumindest einer der drei Beschuldigten das Martyrium des Mädchens gefilmt haben soll. Eine Sprecherin des Landesgerichts Wien bestätigt, "dass in der Anklage auf so etwas Bezug genommen wird."

Am 26. Juni 2021 wurde Leonie auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten leblos aufgefunden. Inzwischen steht die Anklage gegen die drei Beschuldigten im Alter von 19 bis 23 Jahren. Sie sollen zu dem Zeitpunkt, als das Mädchen in die Wohnung mitkam, beschlossen haben, es unter starken Drogeneinfluss zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen.

Die Staatsanwaltschaft will die Videos laut Anklage im Verfahren - ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest - vorspielen. Dass es diese belastende Material gibt, weiß auch Opferanwalt Florian Höllwarth: "Ich habe ebenfalls diese Information." Die Videos selbst kennt er nicht. "Falls sie vorgespielt werden, werde ich den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen", kündigt er an.

Höllwarth und sein Kollege Johannes Öhlböck vertreten die Familie von Leonie. Sie werden sich im Namen der Angehörigen dem Verfahren anschließen. Im Falle einer Verurteilung wird von Höllwarth und Öhlböck auch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich angestrebt.

Sie werfen der Republik vor, dass die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert hätten. Die Männer hätten zudem von den Behörden besser überwacht gehört.

Vergewaltigung mit Todesfolge

Die Verdächtigen müssen sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge und des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger verantworten. Dem ältesten Verdächtigen - der 23-Jährige war zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alt - drohen zehn bis zwanzig Jahre oder eine lebenslange Haft.

Die beiden anderen waren zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. Sie werden damit als junge Erwachsene (zwischen 18 und 21 Jahre alt, Anm.) angeklagt, womit ihnen im Fall einer Verurteilung maximal 20 Jahre Haft drohen.

Kommentare