Amtshaftungsklage geht in nächste Instanz

Bakary J. und seine Anwälte Susanne Kurtev und Nikolaus Rast vor dem Prozess
Zivilgericht hatte die zusätzlichen Ansprüche des Gambiers in erster Instanz zurückgewiesen.

Die Amtshaftungsklage im Fall Bakary J. geht in die nächste Instanz. Das kündigte der Rechtsvertreter des Folteropfers, Nikolaus Rast, am Mittwoch im Gespräch mit der APA an. Zuvor hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die von dem gebürtigen Gambier angemeldeten zusätzlichen Ansprüche in erster Instanz zurückgewiesen. "Dass wir in Berufung gehen, ist vollkommen klar", sagte Rast.

J. hatte über bereits von der Finanzprokuratur erhaltene 110.000 Euro hinaus weitere 384.000 Euro eingeklagt. Die Verhandlung war im November des Vorjahres abgeschlossen worden, das Urteil erging nun schriftlich und liegt der APA vor. Demnach bestätigte das Gericht, dass mit der von der Finanzprokuratur geleisteten Zahlung über 110.000 Euro alle finanziellen Ansprüche abgegolten seien. Gleichzeitig bestätigte der Senat aber den Anspruch von Bakary J. auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, der in der geleisteten Zahlung bereits inkludiert ist. Neben der zusätzlichen Entschädigung wies das Gericht auch die geforderte monatliche Rente von 1.000 Euro sowie das Feststellungsbegehren zurück, wonach die Republik auch für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse.

Kritik am Gerichtsgutachter

Kritik übte Rast vor allem am Gerichtsgutachter Norbert Loimer, den er bereits vor der Verhandlung wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Der Senat hatte diesen Antrag aber abgelehnt. Die Richterin sei diesem Gutachten gefolgt, obwohl es sich in klarem Widerspruch zu einem Gutachten bei der Strafverhandlung gegen die beteiligten Polizisten befinde, betonte der Advokat. Dort hatte die Gutachterin Bakary J. unter anderem eine schwere Traumatisierung attestiert.

Zum Urteil selbst wollte sich Rast nicht äußern, "weil ich sonst vor der Rechtsanwaltskammer stehe". Es handle sich um die Meinung der Richterin. Dass der Richterspruch so ausfallen werde, sei nicht zuletzt aufgrund der Verhandlungsführung klar gewesen. Er habe seine Mandanten auch entsprechend darauf vorbereitet.

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