Faible für Stöckelschuhe: Schüler soll in Wien Frauen gestalkt haben

Faible für Stöckelschuhe: Schüler soll in Wien Frauen gestalkt haben
Ein 18-Jähriger soll Frauen aufgelauert, beobachtet und belästigt haben. Er bekannte sich teilweise schuldig.

Ein Fall von jahrelangem, massivem Stalking ist am Montag am Wiener Straflandesgericht verhandelt worden. Angeklagt war ein mittlerweile 18-jähriger Schüler, der bereits vor vier Jahren mit seiner beharrlichen Verfolgung begonnen haben soll. Laut Anklage hat er Nachbarinnen in seinem Wohnhaus in der Donaustadt aufgelauert, sie beobachtet und belästigt. Er bekannte sich teilweise schuldig.

Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum

Neben Stalking war auch sexuelle Belästigung sowie teils versuchte und teils vollzogene Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragte aufgrund seiner Gefährlichkeit zusätzlich eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/2 Strafgesetzbuch. Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann hat den jungen Mann begutachtet. Seine Expertise wird am 7. August vorgetragen. Weitere Zeugen wurden beantragt und die Verhandlung vertagt.

Begonnen haben sollen die beharrlichen Verfolgungen, als der Bursche noch nicht einmal strafmündig war. Bereits Ende 2018 soll er den ersten Bewohnerinnen im Haus nachgegangen sein, sie auf ihren Wegen verfolgt und über die Gegensprechanlage kontaktiert haben. Sein besonderes Interesse galt jenen Frauen, die hohe Stöckelschuhe trugen, berichteten sie am Montag im Zeugenstand. Manchen stellte er auch Absatzschuhe vor die Wohnungstür.

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Eine 23-jährige Bewohnerin berichtete, dass er auch regelmäßig in ihr Schlafzimmerfenster geschaut habe, sie hat dem Gericht von einem Vorfall ein Beweisfoto vorgelegt. "Und sobald ich hohe Schuhe anhatte, hat ihn das angelockt durch die klackenden Geräusche", sagte die Studentin.

Das habe dazu geführt, dass die junge Frau nur noch flache Schuhe anzog bzw. beim Verlassen ihres Hauses nur noch auf den Vordersohlen ging, um keine typischen Stöckelschuhgeräusche zu verursachen. Er habe auch bei ihr angeläutet und, als sich die Frau über die Gegensprechanlage meldete, meinte er: "Ich weiß, dass du Stöckelschuhe hast." Zwei der Opfer haben den Burschen auch selbst Damenschuhe tragen sehen.

"Mutter wollte mir Geld anbieten"

Die drei Nachbarinnen suchten immer wieder das Gespräch mit ihm und baten ihn, damit aufzuhören, doch der Bursche reagierte nicht, schaute auf den Boden und grinste. Auch der Kontakt mit den Eltern des 18-Jährigen brachte nur bedingt einen Erfolg. "Die Mutter wollte mir sogar Geld anbieten. Ich hab' gesagt, ich will kein Geld, ich will meine Ruhe haben", meinte eine 41-Jährige vor dem Schöffensenat.

Rechtlich
Seit 2006 ist Stalking ein gerichtlicher Tatbestand und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Stalking-Opfer können außerdem beim Zivilgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

Beharrlich
Im Strafgesetzbuch fällt Stalking unter das Delikt „Beharrliche Verfolgung“ gemäß §107a. Wie lange die Handlungen andauern müssen, um dagegen vorgehen zu können, ist immer im Einzelfall zu beurteilen.

Hilfe für Betroffene

Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555

Wiener Interventionsstelle: 0800 700 217

Frauenhaus Notruf: 05 77 22

Online-Beratung des HelpChats: www.haltdergewalt.at  

Psychotherapie abgebrochen

Immer wieder gab es Anzeigen gegen den Burschen, eine angeordnete Psychotherapie brach der angehende Geigenspieler nach einiger Zeit wieder ab. Nun sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Im April erstattete eine 21-jährige Nachbarin Anzeige, da der Bursche im Aufzug vor ihren Augen onanierte.

"Ich wollte nur noch raus. Ich wusste nicht, ob er mich angreifen würde", meinte die 21-Jährige. Nachdem der Beschuldigte bei der jungen Frau seit fast vier Jahren täglich mehrmals angeläutet und sie sogar bis in die Schule bzw. auf die Uni verfolgt hatte, holte sie sich sogar Hilfe bei der Polizeiwache vor dem Innenministerium in der Wiener City.

Alle drei Frauen berichteten, dass sie beim Verlassen ihres Wohnhauses oder beim Nachhausekommen andere Wege benutzten, nur um dem nun Angeklagten nicht zu begegnen. Die 41-Jährige meinte: "Ich wollte, dass das Ganze aktenkundig wird. Ich wohne bei der Donauinsel, da wird es entrisch am Abend." Und mit Blick auf den Angeklagten: "Er wird älter und stärker und da hab' ich Angst bekommen."

"Mache das aus Spaß"

Neben den drei Nachbarinnen zeigten ihn auch vier weitere Frauen an, die dem 18-Jährige völlig unbekannt waren. Er kam den Frauen auf der Straße bzw. in der U-Bahn-Station sehr nahe, stellte ihnen ein Bein, eine fiel sogar hin und verletzte sich.

Eine verfolgte er bis ins Büro und flüchtete erst, bis sie ihre Kollegen um Hilfe bat. "Warum machen Sie das?", fragte ihn die Richterin. "Aus Spaß", meinte der wortkarge Angeklagte auf dahin gehende Fragen.

Die Verhandlung wurde u.a. deshalb vertagt, weil die Eltern als Zeugen aussagen sollen. Sie sollen beweisen, dass die sexuelle Belästigung im Aufzug nicht möglich sein könne, da sie zu diesem Zeitpunkt mit dem Burschen telefoniert haben.

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Der 18-Jährige musste nämlich die Eltern anrufen, sobald er die Schule verlassen habe, und dann noch einmal, kurz bevor er ins Wohnhaus ging. Da die beiden jedoch für eine Aussage vor Gericht nicht ausreichend Deutsch sprechen, wurde ein Chinesischdolmetscher beantragt.

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