Stalking-Prozess: Ex mit 520 Nachrichten bombardiert

Das Gebäude der Universität für Bodenkultur Wien mit Statuen über den Bögen.
Der Angeklagte kam am Gericht Krems mit einer Diversion davon, nachdem er seine Ex-Partnerin monatelang gestalkt hat.

von Paloma Pöltinger

Mit 520 Nachrichten per E-Mail, WhatsApp, SMS und auf den Plattformen Lovoo und Willhaben bombardierte der Mann von vergangenem November bis Anfang März seine Ex-Partnerin. Anfangs schickte er ihr noch Liebeserklärungen, doch mit der Zeit wurde der Ton rauer.

Die Ex-Partnerin machte ihm mehrmals deutlich, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Doch der Mann blieb hartnäckig und versuchte über ihre Mutter, ihre Tante sowie etliche Bekannte nochmals den Kontakt zu seiner Ex herzustellen. Er schickte ihr Briefe, Karten und Geschenke per Post und erschien sogar an ihrem Arbeitsplatz.

Symbolisches Schmerzensgeld gefordert

Am Mittwoch, 8. März, ging die letzte Nachricht an die Ex-Partnerin. Seitdem aber herrsche Funkstille, beteuert der Angeklagte vor der Richterin am Landesgericht Krems. Er muss sich wegen beharrlicher Verfolgung vor Gericht verantworten. 

Seine Ex-Partnerin erschien nicht im Verhandlungssaal, um unnötige "Strapazen" zu vermeiden, wie ihre Anwältin betont. Sie fordert ein Kontaktverbot und ein symbolisches Schmerzensgeld in der Höhe von 50 Euro. Ihre Mandantin sei aufgrund des Stalkings auf psychologische Hilfe angewiesen. 

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"Sie ist eine gute Schauspielerin und übertreibt schon ein bisschen", meint der Angeklagte. Laut seinen Angaben sei seine Ex-Partnerin vor dem Stalking bereits in psychologischer Behandlung gewesen. Trotzdem willigte er sofort ein, die 50 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Weil er sie nicht selbst dabei hat, hilft ihm seine Mutter aus.

Unklarheit wegen eines Reisepasses

Der Angeklagte bestreitet auch gar nicht, seiner Ex-Partnerin mehr als 500 Nachrichten geschickt zu haben. "Sie haben trotzdem weitergemacht. Was glauben Sie, wie es der Frau gegangen ist?", fragt ihn die Richterin. Er betont, dass er nur wissen wollte, wo sich sein Reisepass befindet.

Seine Ex-Partnerin soll den Pass beschlagnahmt haben, so der Mann. Weil sie nicht auf seine Nachrichten reagierte, ließ er keinen Kommunikationskanal aus, um sie zu erreichen. 

"Werden Sie sie wieder kontaktieren?", fragt die Richterin. Der Angeklagte verneint deutlich. "Mir ist es wichtig, dass Sie das bei keiner anderen Frau machen", ergänzt die Richterin. 

Von einer Verurteilung sieht die Richterin ab. Sie bietet dem Angeklagten an, auf das weitere Strafverfahren vor Gericht zu verzichten. Als Voraussetzung dafür nennt sie ein Kontaktverbot und eine Probezeit von zwei Jahren. Keine Chat-Nachricht, keine E-Mail, keine SMS soll der Angeklagte abschicken. 

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Der Angeklagte fragt nach, wie er sich zu verhalten habe, wenn er seiner Ex-Partnerin zufällig begegne. "Wenn Sie sie zufällig in der Disco treffen, dann gehen Sie nach Hause", gibt ihm die Richterin mit. 

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