Die Krankenhausleitung sprach ein Stationsverbot aus – die Frauen durften nicht mehr auf die Station der jeweils anderen. Doch das reichte nicht. Die Angeklagte verbreitete das Gerücht unter den Kollegen. Mokierte sich über die „anrüchige“ Art, wie sie eine Banane aß. Auch, als die Angeklagte schließlich in Pension geschickt wurde, hörte sie nicht auf.
Die Frau tauchte im Krankenhaus auf, auf dem Arbeitsweg der Kollegin, in der Garage, beim Supermarkt. Schrie aus dem Autofenster: „Schläfst du mit dem X jetzt auch schon am Parkplatz? Du bist eine N*!“ Auch dem Partner der Kollegin schrieb sie Nachrichten, informierte ihn über das angebliche Fremdgehen. „Das klingt wie eine fixe Idee, dass Sie was gegen eine angebliche Affäre machen müssen. Dabei geht sie das gar nichts an“, sagt Richter Gerald Wagner.
Doch im Gericht bestreitet die angeklagte Frau die Vorwürfe. „Ich war nur beim Krankenhaus, weil ich eine Freundin abgeholt habe, die hier arbeitet.“
Bei der gestalkten Kollegin hinterließen die Beschimpfungen und Gerüchte tiefe Spuren. „Alles hat sich nur mehr darum gedreht. Die Kolleginnen haben mich dann schon zum Auto begleitet, damit ich nicht alleine gehen muss. Ich habe jeden Tag überlegt, welche Route ich in die Arbeit nehme. Ob ich mit dem Auto oder dem Rad fahre oder zu Fuß gehe.“ Sie achtete darauf, nur keinen Dienst mit dem Oberarzt zu haben. Irgendwann war sie sogar überzeugt davon, dass die Stalkerin einen Auftragsmörder anheuern könnte, um sie aus dem Weg zu räumen.
Nach einer kurzen Beratung mit dem Anwalt sieht die Angeklagte ihr Fehlverhalten schließlich ein.
Deshalb kommt sie auch mit einer Diversion davon. Außerdem muss sie rund um den Arbeitsplatz und den Wohnort der Ex-Kollegin einen 300 Meter großen Bogen machen. Das Opfer bekommt 300 Euro Schadenersatz. Rechtskräftig.
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