"Explosiver" Mieter soll Wohnung in die Luft gesprengt haben

Explosion in Wien-Hernals
Der Brandermittler referierte beim Mordprozess einen perfiden Plan zur Gas-Explosion.

Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer wählte den Ausdruck wohl nicht zufällig: Der 56-jährige Anton Scharf, der seine Mietwohnung in Wien-Hernals in die Luft gesprengt haben soll, habe Schwierigkeiten im Umgang mit "explosiven Impulsen".

Der Mann neige zu "dauerhaftem Groll". Genau deshalb, nämlich aus Wut über seine bevorstehende Delogierung, soll Scharf am 26. Jänner 2017 ein Gas-Luft-Gemisch entzündet haben. Der Hausverwalter, ein 64-jähriger Rechtsanwalt, kam dabei ums Leben.

Wie der Brandermittler Franz Schneeflock bei der Fortsetzung des Mordprozesses am Dienstag ausführte, dürfte die Explosion perfid vorbereitet worden sein: Als der beigezogene Schlosser an der abgesperrten Wohnungstür des Angeklagten hantierte, der auf Klopfen nicht reagiert hatte, sei in der Wohnung zeitgleich die Gasabdeckung geöffnet worden. Der Gaszähler war schon zuvor abmontiert worden. Nun konnte ungehindert Gas ausströmen. Drei bis fünf Minuten nach Öffnen des Ventils sei das Gas-Luft-Gemisch wahrscheinlich mit einem Feuerzeug gezündet worden. Die Explosion riss die Wohnungstür aus der Verankerung, die den davor befindlichen Hausverwalter tötete. Der Schlosser und ein Gerichtsvollzieher wurden verletzt. Trennwände stürzten ein, ein Neugeborenes in der angrenzenden Nachbarwohnung wurde unter Mauerwerk begraben und überlebte wie durch ein Wunder.

Fernsehen

Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt Anfang November versichert, er sei von der Explosion völlig überrascht worden und könne sich diese nicht erklären. Er hätte ferngesehen, ehe es krachte. Dem Brandermittler zufolge gab es keine Stromversorgung mehr – dem Mieter war im Juli 2016 der Strom abgedreht worden, nachdem er auch diese Rechnungen nicht bezahlt hatte.

Die Witwe des toten Hausverwalters – die bei der geplanten Delogierung ebenfalls dabei war – erklärte in einem ORF-Interview, man habe am Gang das Gas gerochen und gehört. Sie könne auch allen anderen, die draußen gestanden sind, einen Vorwurf machen. Bei ihrer Zeugenaussage wolle sie den Angeklagten nicht anschauen.

Das Urteil ist für 4. Dezember geplant.

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