Elf Jahre Haft für Ex-Billa-Filialleiter

Elf Jahre Haft für Ex-Billa-Filialleiter
Nach zwei Überfällen auf seine eigene Filiale, ist ein 41-jähriger Wiener verurteilt worden. Nicht rechtskräftig.

Wegen zweier Überfälle auf eine " Billa"-Filiale ist am Dienstag ein 41 Jahre alter Familienvater im Wiener Straflandesgericht zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte fast 15 Jahre lang als Filialleiter die Geschäfte in dem betreffenden Supermarkt in Wien-Liesing selbst geleitet. Dann verließ er das Unternehmen und wurde Marktleiter in einem Möbelhaus in Niederösterreich.

Am 9. Februar 2011 tauchte nach Kassenschluss ein maskierter und mit einem Brecheisen bewaffneter Mann in dem Supermarkt auf. Er hatte sich über den Notausgang Zugang in die Räumlichkeiten verschafft. Er zwang zwei Angestellte, den Tresor aufzumachen, und da er offenbar detaillierte Ortskenntnisse hatte, brach er mit dem Werkzeug noch ein verborgenes Spezialfach auf. Der Täter erbeutete rund 11.500 Euro.

Am 28. Oktober erschien der Maskenmann neuerlich nach Geschäftsschluss, wobei er nach genau derselben Methode vorgehen wollte. Diesmal gelang es jedoch einem Angestellten, dem Räuber die Mütze vom Kopf zu reißen, worauf dieser mit rund 1.900 Euro Bargeld das Weite suchte.

DNA-Gutachten brachte Nachweis

Ein überfallener "Billa"-Angestellter war ziemlich sicher, dass es sich bei dem Täter um seinen ehemaligen Chef handelte, der ihn seinerzeit eingestellt hatte. Gewissheit schien dann gegeben, als ein DNA-Gutachten den Nachweis erbrachte. Die an der Haube sichergestellten Spuren passten zum 41-Jährigen. Im Jänner nahm die Polizei ihn fest.

Vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) beteuerte der wegen Einbruchsdiebstahls vorbestrafte Mann, beide Überfälle nicht begangen zu haben. Er behauptete, die sichergestellte Mütze vor Jahren in seiner Zeit beim "Billa" getragen zu haben, sooft er in den Tiefkühlraum ging. Sie müsse nach seinem Abgang dort verblieben sein. Für den zeitlich gesehen ersten Überfall komme er deshalb nicht infrage, weil er an jenem Abend daheim mit seinem Sohn für eine Prüfung gelernt hätte.

Mehrere Mitarbeiter des Supermarkts erklärten jedoch als Zeugen, es sei dort nie eine Mütze bereit gelegen, wenn man im Tiefkühlraum zu tun hatte. Die Angehörigen, die dem Angeklagten für den ersten Coup ein Alibi bestätigten, erschienen dem Gericht wenig glaubhaft. Sie waren erst während der laufenden Hauptverhandlung und nicht unmittelbar nach der Festnahme des Mannes mit ihren entlastenden Aussagen aufgetreten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Filialleiter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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