"Dieses Urteil erzeugt ein mulmiges Gefühl"

Teure Demo-Eskalation: Vermummte richteten hohen Sachschaden an. Bisher wurde nur Josef S. verurteilt.
Juristen bezeichnen den Schuldspruch für den 23-jährigen Deutschen Josef S. als grotesk und fordern eine dringende Reform des Strafparagrafen Landfriedensbruch. Die Politik ist für Änderungen offen.

Die Kritik am Schuldspruch des deutschen Akademikerball-Demonstranten Josef S. ist auch einen Tag nach dem nicht rechtskräftigen Urteil nicht verstummt. Wie berichtet, war der 23-jährige Student aus Jena am Mittwoch in Wien wegen Landfriedensbruchs, schwerer Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einem Jahr (teilbedingter) Haft verurteilt worden.

Obwohl Josef S. auf keinem einzigen Foto und keinem einzigen Video bei einer Straftat zu sehen war, und ihn nur ein Einziger der vielen geladenen Polizisten "eindeutig" als Rädelsführer bei den Ausschreitungen in der Innenstadt identifiziert hat.

"Aber dieser Polizist hat sich ja ständig widersprochen", sagt Katharina Beclin, Assistenzprofessorin für Kriminologie an der Universität Wien. Für sie ist der "Schuldspruch nur als grotesk zu bezeichnen", die Anklagebehörde hätte Josef S. "nichts nachgewiesen, nicht einmal in Ansätzen" – das Gericht hätte ihn daher im Zweifel freisprechen müssen. Beclin: "Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals bei derartigen Zweifeln ein Schuldspruch herausgekommen ist." Was bleibe, sei ein sehr "mulmiges Gefühl".

Polemik

An sachlicher Distanziertheit hat es der Justiz tatsächlich in diesem Fall von Anfang an gefehlt. Für die Ankläger war Josef S. nie ein Tatverdächtiger oder Beschuldigter, sondern ein "Demonstrationssöldner", der sich mit anderen "Chaoten" zu einer "martialischen Phalanx" "zusammenrottet", wie in der Anklageschrift zu lesen ist. Und im Prozess ging es in derselben Tonart weiter: Josef S. sei "feig", wenn er zu den Vorwürfen schweige, konstatierte der Staatsanwalt. Und wer, wie S., politische Ziele mit Gewalt verfolgt, sei ein "Terrorist".

"Dieses Urteil erzeugt ein mulmiges Gefühl"
APA19496006-2_22072014 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA0484 VOM 22.07.2014 - (v.l.) Verteidiger Clemens Lahner und Co-Verteidigerin Kristin Pietrzyk während einer Pressekonferenz am Dienstag, 22. Juli 2014, anlässlich des Akademikerball Prozesses, in Wien. Der deutsche Demonstrant Josef S., der seit Jänner in U-Haft sitzt, wurde vom Wiener Straflandesgericht im Sinn der Anklage zu einem Jahr teilbedingter Haft schuldig gesprochen. Er wurde wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. FOTO: APA/HANS KLAUS TECHT
Josef S.’ Mutter fordert jetzt, dass sich der Staatsanwalt für diese Wortwahl entschuldigt. Für den Verurteilten selbst war von Anfang an klar, dass man an ihm "ein Exempel statuieren" wolle, sagte Josef S. im Interview mit dem Falter. "Denn wenn die mich gehen lassen, haben sie keinen anderen." Und, dieser Verdacht liegt nahe, einen Schuldigen musste es geben – zu groß war die Aufregung nach der Randale in der Innenstadt, zu hoch waren die Schäden (siehe rechts), zu groß ist die Angst, dass sich derartige Chaosnächte häufen könnten.

Prävention

Hat der Schuldspruch also generalpräventive Gründe, wie Staatsanwalt Leopold Bien am Mittwoch argumentierte, soll er vielleicht sogar Angst machen? Soll er "davor abschrecken, ins schöne Wien zu kommen, um zu demonstrieren", wie das deutsche Fernsehen mutmaßt? Das ZDF hat deutschen Urlaubern jedenfalls bereits geraten, möglichst nur still durch Österreich zu wandern und brav die Sehenswürdigkeiten zu bewundern, sich "aber nur ja nicht politisch zu äußern", schon gar nicht gegen Rechts, "denn das sieht der Ösi gar nicht gern".

Auch Verfassungsrechtsprofessor Bernd-Christian Funk "würde niemandem mit gutem Gewissen empfehlen, auf eine Demonstration zu gehen". Zumindest nicht, "solange es Paragraf 274 in seiner jetzigen Form gibt".

Funk fordert eine "dringende und gründliche Überarbeitung" des Gesetzes zum Landfriedensbruch, das Josef S. letztlich zu Fall gebracht hat. Denn dem Paragrafen fehle es einfach an rechtsstaatlichen Kriterien. Funk: "Die Bestimmung ist ähnlich fehlkonstruiert wie damals der Mafia-Paragraf. Dass jemand ohne vorsätzliche, individuelle Rechtswidrigkeit verurteilt werden kann, gleicht einer Vorsorgeregelung mit polizeistaatlichen Komponenten." Dass hier "das Prinzip Mitgehangen/Mitgefangen oder Zur-falschen-Zeit-am-falschen-Ort gilt, ist nicht auszuhalten", sagt Funk.

Zur Erinnerung: Für eine Verurteilung nach Paragraf 274 reicht es, dass man "wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde" und es dann tatsächlich zu einer solchen Gewalttat kommt.

Politik

Die "Verurteilung nach dem Strafparagrafen Landfriedensbruch" stellt daher für Albert Steinhauser, den Justizsprecher der Grünen, auch "eine Gefahr für die Zivilgesellschaft" dar. Wenn behauptet wird, "Josef S. habe sich wohl nicht grundlos ganz vorne in der Demonstration befunden, ist das kein Beweis, sondern eine Mutmaßung". Ein Gesetz, das einen derartigen Interpretationsspielraum zulasse, schaffe eine gefährliche Grauzone und gehöre deshalb dringend abgeschafft, fordern die Grünen.

In der ÖVP hält man eine Streichung des Paragrafen für "überschießend". Justizsprecherin Michaela Steinacker plädierte aber für eine Nachfolgebestimmung. Auch SPÖ und FPÖ wollen das Gesetz nicht gleich abschaffen, können sich aber Änderungen vorstellen. Das Justizministerium sprach sich gegen eine ersatzlose Streichung aus. Im Ressort verwies man darauf, dass eine Reformgruppe bis Oktober Änderungsvorschläge ausarbeiten solle – und zwar im Rahmen der geplanten Reform des Strafgesetzbuchs.Ob die Reform nun kommt und wie und wann – für Josef S. kommt sie auf jeden Fall zu spät. Und am 18. August steht bereits der nächste Demonstrant vor Gericht. Dem 43-Jährigen mit türkischen Wurzeln, der seit Juni in U-Haft sitzt, wird ebenfalls vorgeworfen, bei den Ausschreitungen rund um den Akademikerball Landfriedensbruch begangen zu haben.

Protest

Und auch die nächste Demo steht bereits an. Denn Josefs Unterstützer wollen das Urteil nicht so einfach hinnehmen: Am Samstag hat die ÖH eine Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus angemeldet. Um 18 Uhr ist Treffpunkt am Stephansplatz. Dann wollen die Demonstranten durch die Innenstadt ziehen. 300 Teilnehmer wurden angemeldet – auf Facebook waren es allerdings schon mehr als 1100. Und die lieferten auch gleich Tipps für die perfekte Vermummung.

"Dieses Urteil erzeugt ein mulmiges Gefühl"
Roland Teitzer, Demokratieforscher, Soziologie Uni Wien
Roland Teitzer, Forscher: „Durch den Fall Josef S. wird eines klar: Steht man in der Nähe der Krawallmacher, kann das ganz schön ins Auge gehen. Ich glaube aber nicht, dass sich Leute dadurch abschrecken lassen, zu Demonstrationen zu gehen.“
"Dieses Urteil erzeugt ein mulmiges Gefühl"
Barbara Poulin, Kunststudentin (Umfrage) Uni Wien
Barbara Poulin, Studentin: „Als Demonstrantin hat man das Gefühl, gesetzeswidrig zu handeln. Man stellt sich gegen den Staat. Wenn es keine Meinungsfreiheit gibt, was die Verurteilung von Josef beweist, kann es keine angstfreien Demos geben.“
"Dieses Urteil erzeugt ein mulmiges Gefühl"
Univ.Prof. Dr. Peter Schweitzer (Uni Wien, Kultur- und Sozialanthropologie)
Peter Schweitzer, Uni-Professor: „Am Fall Josef S. wurde ein Exempel statuiert. Ich denke zwar nicht, dass Sachbeschädigung bei Demos zulässig ist. Das Recht auf eine freie Meinung durch Demonstrationen ist aber ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats.“

Die erste Nacht in Freiheit verbrachte der 23-jährige Josef S. bei Freunden. "Nachdem er sechs Monate lang auf eine graue Betonwand geschaut hat", sagt sein Anwalt Clemens Lahner. Der Medientrubel war ihm zu viel. Josef trat den Rückzug an. Ob er das – noch nicht rechtskräftige – Urteil annimmt oder dagegen Berufung einlegt, ist noch nicht entschieden.

Doch: Es könnten ohnehin weitere Prozesse auf ihn zukommen. Bei den Randalen im Rahmen der Demo gegen den Akademikerball barsten Auslagenscheiben, die Polizeiinspektion Am Hof wurde beschädigt, ebenso ein Polizeiwagen in Brand gesetzt. Der Schaden: eine Million Euro.

Josef S. ist bisher der Einzige, der in der Sache verurteilt wurde – und somit auch haftbar gemacht werden kann. Schließlich war das Gericht der Meinung, dass der Deutsche als Rädelsführer beteiligt war. "Wir werden mit Sicherheit prüfen, ob wir gegen ihn Schadenersatzansprüche stellen können", heißt es aus Polizeikreisen. "Es ist fraglich, welche Schäden ihm zugeordnet werden können", sagt Anwalt Lahner.

13.000-Euro-Hilfe

Und dieser Umstand könnte auch Unternehmern mögliche Ansprüche erschweren. 27 Betriebe in der Innenstadt waren betroffen, fast alle hatten eine entsprechende Versicherung, die die Kosten übernahm. Bis auf drei Geschäfte. "Die haben wir mit 13.000 Euro aus dem Notlagenfonds unterstützt", sagt ein Sprecher der Wiener Wirtschaftskammer, der eine Schadenersatzklage ausschließt. "Das müssten die Unternehmer selbst einleiten."

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