Denkmalschutz für Gärten: Veto-Recht der Eigentümer soll fallen

Im barocken Garten in Wien-Landstraße wird emsig gebaut.
Nach der Debatte um das Belvedere-Stöckl im Wiener Schwarzenberggarten fordern Fachleute Verschärfungen.

Für den barocken Schwarzenberggarten an der Prinz-Eugen-Straße ist es bereits zu spät. Das befürchtet zumindest Eva Berger von der Österreichischen Gesellschaft für historische Gärten (ÖGHG).

Um die Zukunft anderer schützenswerter Anlagen zu sichern, pochen sie und ihre Mitstreiter auf Verschärfungen in puncto Denkmalschutz.

Im Schwarzenberggarten wird derzeit emsig gebaut. Unweit eines Seitenflügels des Palais’ entsteht ein Erweiterungsbau für das Hotel, das 2020 eröffnen soll. Weiter südlich wird das Fundament für das Bierlokal „Stöckl im Park“ vorbereitet.

Denkmalschutz für Gärten: Veto-Recht der Eigentümer soll fallen

Derzeit wird das Fundament für das umstrittene Bierlokal gebaut.

Für die ÖGHG kommen diese Projekte einer „schockierenden Teilzerstörung“ des Gartens gleich. Das zeige, wie „unzulänglich“ der Schutz solcher historischer Anlagen sei. In einem Memorandum fordern die Fachleute nun gesetzliche Änderungen.

Veto-Recht in der Kritik

Über eine Liste in Verfassungsrang stehen österreichweit zwar 56 historische Parks und Gärten unter Denkmalschutz. Damit dieser auch wirksam wird, muss – anders als bei Baudenkmälern – der Eigentümer zustimmen.

Wohin das führen kann, zeigt der Schwarzenberggarten: Weil die Schwarzenberg’sche Familienstiftung, Eigentümerin des Areals, ihre Zustimmung verweigerte, sind nur die baulichen Elemente – wie Terrassen und Mauern – geschützt, nicht aber die Botanik.

Das soll sich aus Sicht der ÖGHG ändern. Zudem müsse die Liste aktualisiert werden. „Die Anzahl der gesetzlich verankerten Anlagen ist mit 56 erschreckend niedrig. Wir haben in einer Studie mehr als 1700 historische Gärten identifiziert“, sagt Berger.

Einspruch

Die Stiftung sieht naturgemäß keine Notwendigkeit für Änderungen. Die ÖGHG verbreite „unsachliche Polemik“, sagt ein Sprecher. Jeder Eigentümer fühle sich dadurch bestätigt, sich keinen weiteren Einschränkungen zu unterziehen.

Unterstützung für das Memorandum kommt von der Bürgerinitiative „Kein Ballermann beim Belvedere“. Die Hoffnung, das „Stöckl im Park“ verhindern zu können, hat sie noch nicht ganz aufgegeben: Mitglieder der Initiative haben die im Sommer erteilte Betriebsanlagengenehmigung bei Gericht beeinsprucht.

Kommentare