Das gewaltsame Ende einer arrangierten Ehe

nwältin Astrid Wagner (L) und der Angeklagte am Freitag, 15. November 2019, vor Prozessbeginn im Straflandesgericht Wien. Der Angeklagte solll seine Ehefrau in der Badewanne ertränkt haben soll.
Prozess: Roy K. überwachte seine Frau rund um die Uhr. Einen Tag vor Weihnachten soll er sie ermordet haben. Er muss in eine Anstalt

Roy K. war eifersüchtig. Und die Eifersucht wurde immer mehr. Er verfolgte seine Frau beim Weg in die Arbeit, versteckte sich hinter Säulen. Und das wiederholte sich, wenn sie wieder nach Hause ging. Dazwischen rief er die Krankenschwester am Festnetz ihres Arbeitsplatzes an - um zu kontrollieren, dass sie da war. Und selbst bei Dienstbesprechungen ließ er die Frau nicht allein. Da führte er das Wort für sie. Und heimlich sammelte er ihre Slipeinlagen - ein angeblicher Beweis, dass sie ihn betrügt.

Gracie K. hatte Angst. "Ich kann mich nicht trennen. Er wird mich finden. Und das werde ich nicht überleben", vertraute sie einer Kollegin an. Und ihr erzählte sie auch von Schlägen und Vergewaltigungen. In der Familie fand sie keine Unterstützung. "Seine Brüder nahmen sie nicht ernst", schildert die Frau. Als sie für ihre Kollegin einen Termin bei der Krisenintervention arrangierte, kam sie nicht allein. Wieder begleitete sie Roy K.

Das gewaltsame Ende einer arrangierten Ehe

Anwältin Astrid Wagner (L) und der Angeklagte.

Einen Tag vor Weihnachten, am 23. Dezember 2018, trat dann der schlimmste Fall ein. Gracie K. wurde in der Badewanne ertränkt. Nach ihrem Tod wurden ihr noch Schnittverletzungen am linken Arm zugefügt - es sollte wie ein Selbstmord aussehen.

Roy K. nimmt am Freitag im Gerichtssaal im Landesgericht für Strafsachen in Wien Platz. Er ist nicht als Angeklagter hier, sondern als Betroffener. Der Mann ist psychisch krank.

"Glückliche Ehe"

"Ich habe sie geliebt", sagt er. "Wir hatten die ganze Zeit eine glückliche Ehe." Auch, wenn diese arrangiert war. Roy K. stammt aus Indien - ebenso wie seine Frau. Gemeinsam hatten sie drei Kinder.

Als der Mann wegen gesundheitlicher Probleme in Frühpension gehen musste, wurde sein Kontrollzwang mehr. Und irgendwann hatte er die fixe Idee: Seine Frau betrügt ihn. Und zwar mit einem Mann, der nur ein paar Häuser weiter lebte. Am 23. Dezember gab es deshalb wieder Streit. "Da hat sie zugegeben, dass sie mit ihm Sex hatte", sagt Roy K. Er habe sie gestoßen, erinnert er sich. Dann ging er schlafen. Und erwachte erst wieder, als die Tochter gegen 22.45 Uhr an der Tür läutete.

Die Staatsanwältin schildert das Geschehen anders: Er soll seine Frau so lange unter Wasser gedrückt haben, bis diese starb. Dann wollte er die Tat vertuschen und fügte seiner Frau mit einer Schere Schnitte zu. "Seine nasse Kleidung und die nasse Badematte hat er dann auf die Terrasse zum Trocknen gebracht. Er ging duschen und dann ins Bett."

Daran kann sich der Betroffene nicht erinnern. Und er erklärt der Richterin: "Wenn sie die Scheidung gewollt hätte, wäre das kein Problem gewesen."

Er ist nach eineinhalbstündiger Beratung der Geschworenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der pensionierte Krankenpfleger ist aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.

Der tödliche Angriff, der sonst als Mord gewertet worden wäre, konnte ihm deshalb nicht vorgeworfen werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl Staatsanwältin als auch der Betroffene verzichteten auf Rechtsmittel.

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