Agenten-Krimi um Anwalt Lansky

Anwalt Gabriel Lansky bestreitet alle Vorwürfe und konnte die Auslieferung seiner Computer verhindern
Tauziehen zwischen Wien und Luxemburg um die Server des Wiener Advokaten.

Jetzt gibt es ein Tauziehen zwischen der Staatsanwaltschaft Wien und der Justiz in Luxemburg um sichergestellte Server des Wiener Rechtsanwaltes Gabriel Lansky in der Causa Aliyev. Aus Kasachstan wiederum sehen sich die Staatsanwälte mit Beschwerden gegen den Wiener Advokaten konfrontiert. Lansky, gegen den wegen Geheimen Nachrichtendienstes zugunsten des kasachischen Geheimdienstes KNB ermittelt wird, beteuert seine Unschuld und bekämpfte zuletzt erfolgreich die Sicherstellung seiner Server.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat über Rechtshilfeersuchen der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft Vorwürfe aufzuklären, wonach der frühere kasachische Botschafter Rakhat Aliyev in seiner Heimat zwei Bankmanager ermordet habe. Außerdem werden Geldwäschevorwürfe geprüft (siehe auch hier). In die Ermittlungen versucht der kasachische Geheimdienst KNB mit kriminellen Methoden Einfluss zu nehmen. Österreichische Kriminalbeamte wurden korrumpiert, Schlägertrupps machen Jagd auf ehemalige Aliyev-Mitarbeiter, die sich in Wien versteckt halten.

Spionagevorwurf

Ins Visier der Staatsanwälte geriet dabei auch Anwalt Lansky. Er vertritt die Witwen der ermordeten Manager. Die Staatsanwälte unterstellen ihm aber auch aktive Unterstützung der KNB-Aktivitäten. Ein Vorwurf lautet, er hätte in Wien ansässige Kasachen für den KNB ausspionieren lassen. Diese Aktion, über die der KURIER berichtete, schien für Lansky längst erledigt. Er hatte im November 2011 während der Vernehmung von vier Kasachen vor dem Bundeskriminalamt in Wien Privatdetektive postiert. In einem Disziplinarverfahren bei der Rechtsanwaltskammer bekam Lansky recht. Er habe nur als Opferanwalt feststellen wollen, ob die Tatverdächtigen Kasachen im Vorfeld der Vernehmung etwaige Absprachen treffen würden oder sonstige Anhaltspunkte für Haftgründe vorhanden wären.

Die Staatsanwaltschaft Wien vermutet aber weiterhin, dass das Ziel der Observation die Feststellung der geheimen Wohnorte für den kasachischen KNB gewesen wäre. Diese Informationen braucht der KNB, um frühere Aliyev-Mitarbeiter notfalls auch gewaltsam heimzuholen. Dort werden sie ins Gefängnis gesteckt, das sie nur verlassen dürfen, um Aussagen in der Causa Aliyev zu machen.

Agentenkrieg

Dem KURIER liegt der Bericht des Bundeskriminalamtes über den Vorfall vor, der sich wie eine Szene aus einem heftigen Agenten-Krieg liest. Er ist jetzt eine Grundlage für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Lansky. Demnach waren für 7. und 8. November 2011 vier in Wien lebende Kasachen beim Bundeskriminalamt im Amtsgebäude am Josef Holaubek Platz zu Vernehmungen geladen. Lansky wusste von dem Vernehmungstermin und beauftragte die Münchner Sicherheitsfirma Result Group mit einer Observation. Aber auch Beamte des Bundeskriminalamtes lagen auf der Lauer. Denn einer der Geladenen war der ehemalige kasachische Geheimdienstchef Alnur M., der schon zwei Mal von gewalttätigen KNB-Rollkomandos heimgesucht worden war. Daher wurde die gesamte Umgebung überwacht.

Agentenalarm

Die Beamten erspähten vorerst unbekannte Personen, die mit Ferngläsern in mehreren Pkw lauerten. Der Verfassungsschutz wurde verständigt. Die Kasachen wurden von der Gefährdungslage in Kenntnis gesetzt. Alnur M. und seine Rechtsanwältin wurden mit einem verdeckten Fahrzeug aus dem Amt gebracht. Und uniformierte Polizei griff die Späher auf.

Erhebungen ergaben, dass die Münchner Sicherheitsfirma das Bundeskriminalamt mit fünf Personen und vier Fahrzeugen umzingelt hatte. Da gab es für die Verfassungsschützer, die schon zwei im Dienst des KNB stehende Kriminalbeamte enttarnen mussten, ein Déjà-vu: Ein Pkw gehörte einem pensionierten österreichischen Kriminalbeamten. Und die aufgegriffenen deutschen Detektive gaben an, dass sie aktive Polizeibeamte seien. Sie hätten den Auftrag, die Wohnadressen jener Personen festzustellen, die gerade vernommen würden.

Die Verantwortlichen der Result Group beantworten weder die Fragen der Polizei, noch die des KURIER. Und im Innenministerium in Berlin fühlt man sich gar nicht zuständig. Personalfragen seien Ländersache.

Unmögliches Verhalten

Ein weiteres Indiz für de Staatsanwälte ergab sich aus einer Unterredung am 7. November 2012 mit zwei Vertretern der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft. Kanat S. und Aleksandr B. beschwerten sich ganz heftig über das „unmögliche“ Verhalten der Kanzlei Lansky. Gerichtsunterlagen hätte man nur über Befehl der „Leitung“ ausgefolgt. Dass Lansky nach dem Auffinden der Leichen der Bankmanager den Gerichtsgutachter für die Obduktion aussuchen durfte, wäre ebenfalls von der „Leitung“ befohlen worden. Auch bei der Erstellung der kasachischen Rechtshilfeersuchen arbeite die Kanzlei Lansky mit. Das erscheint den Wiener Staatsanwälten laut Aktenvermerk „mehr als merkwürdig“. Meinten die beiden mit der „Leitung“ den KNB? Jedenfalls besetzt der KNB einen hochrangigen Dienstposten in der Generalstaatsanwaltschaft.

Am 6. Dezember 2012 leitete die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen Lansky und einige Kanzleimitarbeiter wegen Verdachtes des Geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs ein. Doch bisher gibt es zwar Indizien, aber der schlagende Beweis fehlt. Den erhofft sich die Staatsanwaltschaft durch die Beschlagnahme von Lanskys Servern bei einer Firma in Luxemburg. Der Verfassungsschutz hatte nämlich in Erfahrung gebracht, dass Lansky dort die sagenhafte Datenmenge von 1,5 Terabyte abgelegt hat. Laut einem Hinweis befinden sich darauf Informationen, die man nur „unter tatkräftiger Mitwirkung des Geheimdienstes“ erlangen könne.

Die Staatsanwaltschaft Luxemburg führte die Beschlagnahme durch. Unter dem Hinweis, dass sich die Vorwürfe gegen Lansky nach luxemburgischem Recht unter dem Begriff „Terrorismus“ zusammenfassen ließen. Lansky gelang aber mit einem Einspruch ein Teilerfolg. Die Server dürfen nicht an die österreichische Justiz übergeben werden.

Unschuldig

Lansky sieht sich völlig unschuldig. Ein Ausspähen der Wohnadressen der Kasachen wäre gar nicht notwendig gewesen, weil diese aus den Akten ersichtlich wären. Als Opferanwalt müsse er natürlich mit den Strafverfolgungsbehörden (kasachische Generalstaatsanwaltschaft, Anm.) kooperieren. KNB-Kontakte weist er zurück. Mit der „Leitung“ hätten die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft ihre eigene gemeint.

Mit der Ablehnung der Auslieferung der Server durch Luxemburg geht der Schlagabtausch nun in die nächste Runde: Bei der Staatsanwaltschaft Wien formuliert man einen neuen Antrag, der der Rechtslage in Luxemburg besser entspricht.

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