Landesgericht Wien: Frauen gestehen 18 Brandstiftungen
Prozess findet am Wiener Landesgericht statt.
Am Wiener Landesgericht sind am Dienstag zwei junge Frauen zur Verantwortung gezogen worden, die im vergangenen Herbst gemeinsam mit einer Freundin mit einer Serie an Brandstiftungen die Berufsfeuerwehr auf Trab hielten. Nicht weniger als 18 Fakten umfasste die Anklage.
Die Täterinnen im Alter von 18 bzw. 19 Jahren - sie waren vor Gericht umfassend geständig - bezeichneten sich als „Feuerteufel 1040“-Bande, weil die meisten Tatorte im vierten Wiener Gemeindebezirk lagen..
Laut Anklage drangen die jungen Frauen teilweise mit Gewalt in Wohnhausanlagen ein, wo sie Altpapiercontainer anzündeten. In den meisten Fällen benutzten sie Nagellackentferner als Brandbeschleuniger, den sie über zusammengeknüllte Papierhaufen oder sonstigen Unrat gossen. Mitunter griff das Feuer auf das Mauerwerk und angrenzende Hausfassaden über.
In einigen Fällen erfassten die Flammen Wohnungen im Erdgeschoss und Mezzanin bzw. Balkone mehrstöckiger Gebäude. Mehrere Wohnungen wurden schwer verrußt, einige Mieterinnen und Mieter erlitten Rauchgasvergiftungen.
Nur dank des raschen Eingreifens der Feuerwehr kam es zu keiner Katastrophe. In einem Fall war dabei auch reichlich Glück im Spiel: In der Steinergasse in Wien-Hernals war der Müllcontainer direkt vor der Hauptgasleitung platziert. Hätte die Feuerwehr nur ein paar Augenblicke später mit den Löscharbeiten begonnen und hätten die Flammen die Gasleitung erreicht, wären wohl Menschenleben ernsthaft gefährdet gewesen.
„Ein Zeichen, dass sie gesehen werden“
„Es war ein Zeichen, dass sie gesehen werden“, sagte Verteidiger Lukas Hruby, der die beiden Hauptangeklagten vertrat. Die 18 bzw. 19 Jahre alten Frauen hätten „nach Aufmerksamkeit und Anerkennung gesucht. Sie leben in einer aufrechten Beziehung. Das wurde von ihren Familien nicht akzeptiert.“
Die dritte Angeklagte, die laut Anklage 13 Mal dabei war und ausschließlich Aufpasserdienste leistete, machte mit, „weil ich dazugehören wollte“, wie die 19-Jährige einem Schöffensenat erklärte. Laut ihrem Verteidiger Zaid Rauf verfügt die junge Frau infolge einer Autismusstörung kaum über soziale Kontakte. Die Hauptangeklagten waren demnach ihre einzigen Freundinnen, mit denen sie oft ganze Tage gemeinsam verbrachte.
Angeklagte suchten „Kick“
Den ersten Brand legten die Hauptangeklagten in der Nacht auf den 1. November 2025. „Es war Halloween. Wir haben überlegt, etwas zu machen, was uns einen Kick gibt“, sagte die ältere der beiden. Sie sei dann „auf die Idee gekommen, einen Papiercontainer anzuzünden.“ Es brennen zu sehen, habe ihr gefallen: „Es war aufregend. Es hat einen Kick gegeben.“
Ihre Partnerin erlebte Ähnliches: „Das Feuer, die Feuerwehr und die Polizei zu sehen, war einfach ein Kick.“ Deswegen habe man nach dem ersten Brand weitergemacht: „Ich glaube, es war insgesamt bei 18 Stiegenhäusern.“ Sie habe „nicht nachgedacht. Es war mir nicht bewusst, dass jemand sterben kann. Es war alles dumm und unüberlegt.“
Die ältere der beiden fasste wegen Brandstiftung und schwerer Sachbeschädigung 42 Monate Haft, davon 14 Monate unbedingt aus. Ihre Partnerin, die zu den Tatzeitpunkten noch keine 18 war, bekam 24 Monate, davon acht Monate unbedingt.
Die Dritte im Bunde - eine 19-Jährige, die nur Aufpasserdienste geleistet hatte - erhielt 30 Monate, davon ein Monat unbedingt. Alle drei Frauen wurden per Weisung zu Psychotherapie und einer psychiatrischen Behandlung verpflichtet. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
In den Zeitungen und über Online-Medien verfolgten die Angeklagten die mediale Berichterstattung über ihre Brand-Serie. An zwei Tatorten hinterließen sie ihr Erkennungszeichen, indem sie den Schriftzug „Feuerteufel 1040“ an eine Hausmauer bzw. auf einen Stromkasten malten. Die Feuerwehreinsätze und Löscharbeiten filmten die jungen Frauen teilweise mit ihren Handys.
Anfang Dezember festgenommen
Letztmalig zündeten die Angeklagten am 29. November einen Container an. Anfang Dezember konnten sie ausgeforscht und festgenommen werden. Die zwei Hauptangeklagten befinden sich seither wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.
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