Mordversuch wegen "Ehre": Lebenslange Haft für Vater
Der Angeklagte vor Prozessbeginn.
Mit fester, selbstbewusster Stimme spricht der 51-jährige Angeklagte am Dienstag vor der vorsitzenden Richterin über seine Familie, über das Verhältnis zu seiner Tochter.
Erst als diese als Zeugin den Verhandlungssaal betritt, bricht ihr Vater in Tränen aus. Anschauen kann er sie während ihrer Befragung nicht.
Der 51-jährige Afghane soll im November auf offener Straße in der Donaustadt auf seine Tochter eingestochen haben – mehr als zwölf Mal. Laut Staatsanwältin wollte der Vater die „Familienehre“ wiederherstellen. Der 51-Jährige erhielt die Höchststrafe und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Hintergrund der Attacke soll laut Anklage die Beziehung der 15-Jährigen zu einem gleichaltrigen Rumänen gewesen sein. An jenem 24. November eskalierte die Situation schließlich: Vater und Tochter gerieten auf offener Straße in Streit, der 51-Jährige soll daraufhin in seine Jackentasche gegriffen, das zwölf Zentimeter lange Küchenmesser hervorgeholt und damit auf seine Tochter losgegangen sein, bis die Messerspitze abbrach. Das Mädchen erlitt lebensbedrohliche Verletzungen. Das Messer drang auch in die Lunge ein und nahm ihr die Luft zum Atmen.
Arzt eilte zu Hilfe
Ein Passant, der die Szene damals beobachtet hatte und am Dienstag vor Gericht als Zeuge geladen war, beschrieb das Rufen des Mädchens als „Todesschreie“. „Es war furchtbar, solche Schreie habe ich bisher nur aus Filmen gekannt“, schilderte der Mann.
Ein in der Nähe wohnender Arzt wurde alarmiert und eilte der Jugendlichen zu Hilfe. In seiner Praxis untersuchte der Mediziner das Mädchen. „Sie hat ständig wiederholt, dass es ihr Vater gewesen ist“, sagte der Arzt aus. Dieser sei während der Untersuchung auch in der Praxis gewesen und habe „auffallend ruhig gewirkt“.
Auch einer der ersteintreffenden Polizisten, der als Zeuge aussagte, bestätigte den Eindruck des Arztes. „Er war emotionslos und hat gesagt, es sei sein gutes Recht, seine Tochter niederzustechen, weil sie eine Beziehung hatte“, schilderte der Polizeibeamte. Der 51-Jährige, der zuvor noch ein Geständnis abgelegt hatte, verneinte am Dienstag, dass er bzw. die Familie ein Problem mit der Beziehung seiner Tochter gehabt habe.
Vielmehr habe es andere Probleme mit seiner Tochter gegeben, betonte er. So sei sie tagelang nicht zuhause gewesen und habe die Schule abgebrochen, zählte er auf. Außerdem habe sie sich mit einer Freundin getroffen, die „Drogen genommen und gestohlen“ habe.
Schreiduell zwischen Verteidiger und Angeklagtem
An jenem Tag im November habe er dann die Geduld verloren. „Dann ist mir dieser Fehler passiert“, umschrieb er die mehr als zwölf Messerstiche. Er sei ein Mensch, und Menschen würden Fehler machen. Verteidiger Peter Philipp beschrieb die Tat als „unverzeihlich“, meinte aber: „Es ist einfach die Kultur bei ihnen."
Auch die 15-Jährige selbst sagte am Dienstag vor Gericht aus – allerdings nicht mehr das, was sie zweimal bei den polizeilichen Einvernahmen geschildert hatte. „Ich liebe meinen Vater und möchte ihn am liebsten umarmen. Ich verzeihe ihm“, sagte das Mädchen. Ihr Vater sei damals nicht er selbst gewesen, sie habe ihn provoziert und beleidigt. Mit ihrem damaligen Freund habe das nichts zu tun gehabt. Diesen hätte ihr Vater akzeptiert, er sei generell eine „sehr liebevolle Person“. Sie hingegen sei "zu rebellisch" gewesen.
Schuldspruch für 51-Jährigen
Auf die Frage, ob sie das Verhalten ihres Vaters demnach gutheiße, antwortete sie, dass die Messerattacke „keine gute Reaktion“ gewesen sei und er „besser hätte handeln können“. Auf mehrmaliges Nachfragen aus dem Richtersenat betonte das Mädchen, dass niemand aus ihrer Familie sie unter Druck gesetzt hätte, ihre Meinung zu ändern. „Alles, was ich sage, sage ich aus dem Herzen“, so die 15-Jährige.
Bei der Polizei hatte sie angegeben, in der Vergangenheit bereits geschlagen und gewürgt worden zu sein. Auch diese Aussage revidierte sie am Dienstag. „Ich habe das erfunden“, schilderte sie.
Trotz ihrer geänderten Aussage wurde ihr Vater zu lebenslanger Haft verurteilt. „Es gibt kein abscheulicheres Verbrechen, als das eigene Kind töten zu wollen“, begründete die vorsitzende Richterin das Urteil des Schwurgerichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hilfeangebote des Vereins AÖF: Die Frauen-Helpline gegen Gewalt 0800/222-555 steht rund um die Uhr, mehrsprachig, anonym und kostenlos allen Frauen, Angehörigen und Interessierten zur Verfügung: www.frauenhelpline.at.
Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamt Wiens bietet darüber hinaus persönliche Beratungen unter der Hotline 0800/216346 an.)