Bluttat am Brunnenmarkt: Täter in Anstalt eingewiesen

21-Jähriger: "Ich kann mich nicht erinnern."
Die Befragung des 21-jährigen Kenianers wurde nach zwei Minuten abgebrochen. Witwer: "Für mich ist es heute noch ein Schock."

Nur sehr kurz ist am Montag im Wiener Landesgericht der 21-Jährige befragt worden, der am 4. Mai 2016 am Brunnenmarkt eine 54 Jahre alte Frau auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit einer elfeineinhalb Kilogramm schweren Eisenstange erschlagen haben soll.

Einstimmige Entscheidung der Geschworenen

Er wirkte von seiner psychischen Erkrankung gezeichnet und war nicht vernehmungsfähig. Seine Einvernahme wurde nach zwei Minuten abgebrochen, der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus.

Richter Ulrich Nachtlberger verwies in der Urteilsbegründung auf den Wahrspruch der Geschworenen, die auf Basis des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer entschieden hatten. Der paranoid schizophrene Mann bedürfe einer dauerhaften engmaschigen Betreuung, sagte Nachtlberger. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Richard Soyer bat um Bedenkzeit.

Zum Kommentar "Gruselig allein reichte nicht"

Bluttat am Brunnenmarkt: Täter in Anstalt eingewiesen
ABD0007_20161128 - WIEN - ÖSTERREICH: Richter Ulrich Nachtlberger zu Prozessbeginn gegen den mutmaßlichen Täter der am 4. Mai 2016 am Brunnenmarkt eine 54-Jährige auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit einer elfeineinhalb Kilogramm schweren Eisenstange erschlagen haben soll am 28. November 2016, am Straflandesgericht Wien. - FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER

Der gebürtige Kenianer war einem psychiatrischen Gutachten zufolge aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Deswegen wurde er nicht wegen Mordes angeklagt. Weil der Sachverständige Karl Dantendorfer den Mann infolge seiner Erkrankung nach wie vor als hochgradig gefährlich betrachtet, hat die Staatsanwaltschaft die Einweisung des 21-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

"Täter agierte hemmungslos"

"Der Fall ist dramatisch, für einen Mediziner aber relativ einfach", stellte Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bei der Erörterung seines Gutachtens einleitend fest. Der 21-Jährige habe seit mindestens drei bis vier Jahren an einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten, die nie behandelt wurde, und unter dem Einfluss dieser Krankheit mit der Eisenstange zugeschlagen.

"Die absolute Hemmungslosigkeit bei der Tatausführung spricht dafür, dass jedes Bremsvermögen ausgeschaltet war. Ein gesunder Mensch könnte eine solche Tat nicht begehen", meinte Dantendorfer. Er habe "noch nie so eine verunstaltete Leiche gesehen".

Was der 21-Jährige vor Gericht sagte

"Ich kann mich nicht erinnern. Ich glaube, da war eine Frau. Ich glaube, ich habe eine Frau mit Metall geschlagen", äußerte sich der 21-Jährige zum prozessgegenständlichen Geschehen, wobei sein Blick ins Leere ging. "Wissen Sie wieso?", wollte Richter Ulrich Nachtlberger wissen. Der Mann verneinte. "Er war auch unmittelbar nach der Tat nicht in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben", gab Verteidiger Richard Soyer zu bedenken. Aus den Gesprächen mit seinem Mandanten habe er den Eindruck gewonnen, "dass ich ihn nicht erreiche". Soyer bedauerte, dass die schwere paranoide Schizophrenie des Mannes im Vorfeld von Behördenseite nicht erkannt worden war, obwohl der 21-Jährige längst gerichtsbekannt war: "Hätte man das früher erkannt, hätte man das früher behandelt, hätte das verhindert werden können."

Augenzeugin nicht aussagefähig

Die ums Leben gebrachte Maria E. befand sich am 4. Mai um 2.15 Uhr mit einer Arbeitskollegin am Brunnenmarkt, um am frühen Morgen in einem Wettbüro Reinigungsarbeiten zu verrichten. Während der Kenianer mit einer Eisenstange auf die 54-jährige Geschäftsführerin eines Putzunternehmens losging, gelang ihrer Mitarbeiterin die Flucht. Sie konnte sich hinter einem geparkten Auto verstecken.

Ihrer Zeugenladung konnte die Augenzeugin nicht nachkommen. Sie leidet seit dem Gewaltverbrechen, das sie teilweise mitansehen musste, an Panikattacken und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Wie sie in ihrer polizeilichen Einvernahme angegeben hatte, war den beiden Frauen der Schwarzafrikaner aufgefallen, weil dieser mit einer langen und schweren Eisenstange auf der Straße tanzte. "Schon wieder dieser Trottel", soll Maria E. laut der Zeugin darauf gesagt haben - die 54-Jährige kannte den obdachlosen 21-Jährigen offenbar bereits. Um allfälligen Schwierigkeiten mit dem verhaltensauffälligen Mann aus dem Weg zu gehen, wechselten die Frauen die Straßenseite, als einige Meter später der Mann unvermutet zwischen zwei Marktstandln auftauchte und wortlos die ein paar Schritte vor ihrer Mitarbeiterin gehende Maria E. attackierte.

Zeuge schilderte Gewalttat

Von den Schlägen wurde ein 36-jähriger Lehrer wach, der damals direkt am Brunnenmarkt lebte und dessen Schlafzimmerfenster unmittelbar über dem Tatort lag. "Nach dem vierten Pumperer habe ich mir gedacht, ich schau nach", erinnerte sich der Mann nun im Zeugenstand. Er habe "beim zweiten Hinschauen erkannt, dass ein Gewaltakt stattfand" und das Fenster aufgerissen und runtergerufen: "Der Mann hat kurz raufg'schaut. Dann hat er sich umgedreht und weiter gemacht."

Den Täter habe er sofort als "den Francis" erkannt, der jedem am Brunnenmarkt ein Begriff war, gab der Lehrer an: "Er war für alle Leute, die dort leben, ein bekannter Mann." Der Mann sei "aufgefallen", von ihm sei "eine gruselige Atmosphäre" ausgegangen. "Ist Ihnen aufgefallen, dass er nicht ganz normal ist?", wollte Richter Nachtlberger wissen. "Ja", erwiderte der Zeuge, "er hat wie in einem Paralleluniversum gewirkt."

Witwer

Der Witwer der am Brunnenmarkt getöteten Maria E. hat die Tat bisher nicht verkraftet. "Für mich ist es heute noch ein Schock, was da passiert ist", sagte er im Gespräch mit der APA. "Sie war so ein positiver Mensch, hat jedem nur helfen wollen, jahrelang alles ehrenamtlich gemacht", erinnerte sich der 65-Jährige mit Tränen in den Augen. "Heute kommt alles wieder hoch."

Was auch immer bei der Untersuchung durch die vom Justizminister eingesetzten "SOKO Brunnenmarkt" herauskommt – eine Konsequenz ist dringend geboten: Polizei und Justiz müssen derart massiv verhaltensauffällige Menschen einem Screening unterziehen und sie notfalls für eine begrenzte Zeit aus dem Verkehr ziehen können. Freilich mit entsprechend fundierter Behandlung samt positiver Perspektive bei Eintritt der angestrebten Wirkung. Und zwar unabhängig davon, ob bereits eine mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Tat verübt worden ist. Das war bisher die Grenze, bis zu der sich niemand für zuständig erachtete. Deshalb konnte es passieren, dass alle – inklusive der Polizisten im Grätzel – "den Francis" kannten und sich vor seinen Auszuckern gruselten, aber keinen handfesten Grund zum Einschreiten hatten.

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