Bluttat am Brunnenmarkt: Gerichtsgutachter sieht Fehler im System

Dr. Hans-Joachim Fuchs kritisiert die oft oberflächliche Gutachterpraxis
Für fundierte Untersuchungen fehlt das Geld. Langjähriger Gerichtsgutachter Fuchs ortet "Fließbandgutachten".

Zur Klärung der Umstände vor der Bluttat am Brunnenmarkt – ein verwahrloster, obdachloser 21-Jähriger hatte in der Nacht auf den vergangenen Mittwoch eine 54 Jahre alte Passantin mit einer Eisenstange erschlagen – richtet Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nun eine Sonderkommission ein.

Brandstetter will die sozialen und psychischen Umstände sowie den jeweiligen Kenntnisstand der betroffenen Behörden erheben lassen, um allfällige Missstände aufzudecken und notwendige Maßnahmen daraus abzuleiten. Leiter der Sonderkommission wurde Helfried Haas, Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) Wien.

Der Tatverdächtige war wegen kleinerer Delikte schon zwei Mal im Gefängnis. Hier hätten die Gerichtspsychiater eine psychische Erkrankung erkennen müssen. Und dann wäre es nach dem Unterbringungsgesetz kein Problem gewesen, den Mann notfalls auch zwangsweise in die Psychiatrie einzuweisen.

"Jeder schiebt es auf den nächsten"

Bluttat am Brunnenmarkt: Gerichtsgutachter sieht Fehler im System
Ein verwirrter 21-Jähriger hatte eine 54-Jährige erschlagen.
Vielleicht wird das Ergebnis lauten, dass es nötig ist, das gesamte System der Gerichtsgutachter zu reformieren. Das sieht zumindest der langjährige Gerichtsgutachter Dr. Hans-Joachim Fuchs so. Dass der mutmaßliche Mörder, der am Brunnenmarkt auf der Straße lebte, mutmaßlich schwere psychische Probleme hat, war für alle offenkundig. Warum wurde nichts unternommen? Fuchs: "Da steht der Verdacht im Raum, dass hier ein Mensch zugrunde ging, weil sich niemand die Arbeit antun wollte. Jeder schiebt es auf den nächsten – der Polizist auf den Staatsanwalt, der wiederum auf die Ärzte."

Fließbandgutachten

Doch dafür müsste sich erst einmal ein Gutachter finden, der ein fundiertes Gutachten erstellt. Das, so Fuchs, tun sich aber heute wegen der lächerlich geringen Kostenersätze kaum noch Kollegen an. So werden etwa laut Gesetz bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung, je mit eingehender Begründung des Gutachtens ganze 116,20 Euro bezahlt.

Das Ergebnis, so Fuchs, seien "Fließbandgutachten", für die sich der Gutachter zehn Minuten Zeit für den Patienten nimmt. "Zur seriösen Diagnose einer Schizophrenie brauche ich aber mindestens zwei Stunden." Die Patientencharta ermöglicht es, dass auch Obdachlose eine medizinische Behandlung erhalten – und das Mordopfer könnte noch leben. Fuchs feuert aber nicht nur eine Breitseite gegen seine Kollegen ab, sondern auch gegen den Gesetzgeber: Auch der müsste wissen, dass für so wenig Geld keine hochwertigen Gutachten zu bekommen seien. Außerdem würden derartige Gutachten nicht nur bei Gerichten Schaden anrichten, sondern auch bei Ämtern und Pensionsversicherungsanstalten.

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WIEN: FRAU IN WIEN-OTTAKRING MIT EISENSTANGE GETÖT
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