Vorwürfe gegen die MA35: "Bis zu meiner Pension kriegen Sie nichts!"
Mitarbeiter der Wiener Magistratsabteilung 35, zuständig für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft, stehen in der Kritik. Wieder einmal.
Entweder sollen Telefone nicht abgehoben worden sein, um einen Dominoeffekt zu vermeiden. Könne die Beantwortung einer telefonisch gestellten Frage doch dazu führen, dass andere Antragsteller den Eindruck erhalten, sie könnten eine Antwort bekommen.
Oder Familiennamen sollen entscheidend gewesen sein, wie schnell ein Antrag bearbeitet wird. US-Amerikaner würden bevorzugt, Afghanen benachteiligt.
Ausländische Staatsbürger können neben der österreichischen Staatsbürgerschaft unterschiedliche Aufenthaltstitel bei der MA35 beantragen.
EU- und EWR-Staatsbürger, die länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen, benötigen eine Anmeldebescheinigung.
Drittstaatenbürger können folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Niederlassungsbewilligung ohne Zugang zum Arbeitsmarkt
- Rot-Weiß-Rot-Karte für unselbstständige Erwerbstätigkeit (24 Monate)
- Niederlassungsbewilligung für selbstständige Erwerbstätigkeit
Ehegatten, eingetragene Partner und minderjährige Kinder von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft können den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" beantragen, damit sie einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Ein Notfallvisum (auch Notvignette genannt) ist drei Monate gültig und befreit den Inhaber von der Visumpflicht im gesamten Schengenraum. Kosten: 30,70 Euro.
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" dokumentiert das unbefristete Niederlassungsrecht.
Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, die vor dem Brexit in Österreich gelebt haben, müssen seit dem 1. Jänner 2021 den Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen.
Die gesetzliche Wartezeit auf Erledigung eines Antrags beträgt eigentlich sechs Monate, doch wegen der Corona-Zeiten haben sich manche Wartezeiten bereits auf zwei Jahre erstreckt. Seit Beginn der Pandemie gibt es praktisch keinen direkten Kundenkontakt. 2020 wurden allerdings 140.000 Anträge gestellt.
Beim KURIER haben sich zahlreiche Betroffene gemeldet, die wegen der Behörde schlaflose Nächte haben. Ohne Aufenthaltstitel gehen Jobs verloren, Ehen gehen auseinander, Kinder- oder Familienbeihilfen werden nicht ausbezahlt, Studierende müssen ihr Studium abbrechen – und am Ende muss man das Land verlassen. Erst nach drei Monaten darf man wieder zurück.
Monatelanges Leiden
So lebt Anes A. aus Bosnien, der seit zwei Jahren mit einer Österreicherin verheiratet ist. Die Behörde lehnte seinen Visumsantrag ab. Der Grund: Es bestünden „noch enge familiäre Bindungen im Heimatland“ – was er vehement bestreitet. Außerdem steht in der Begründung der Behörde, sein Wunsch nach einem Leben in Österreich sei mit "wirtschaftlichen Überlegungen" verbunden.
Der 22-Jährige erzählt, er habe einen Vorarbeitsvertrag, ein "dickes Sparkonto" und eine Österreicherin als Ehefrau, trotzdem wurde er abgelehnt. Die Polizei hätte sogar zweimal wegen des Verdachts einer Scheinehe an der Wohnungstür angeklopft, beim zweiten Mal sollen sie sogar Fotos von der Hochzeit verlangt haben. "Meine Frau war zum Zeitpunkt des Antrags schwanger, inzwischen ist unser Kind zur Welt gekommen. Wegen des Zögerns der MA35 muss ich drei Monate in Bosnien leben, drei in Wien. Das ist unfassbar“, sagt der Bosnier.
Seine Ehefrau Danijela muss mit ihrem Baby und dem älteren Sohn die Hälfte des Jahres ohne Ehemann auskommen. Weinend und mit dem Baby in ihren Armen spricht Danijela vor der Behörde in Wien-Brigittenau über ihr Schicksal. Der Tag sei für sie sehr emotional gewesen, da ihr Mann wieder das Land verlassen musste.
Die Bosnierin Anela L. lebt ebenfalls teilweise getrennt von ihrem Ehemann. Mehrmals wurde sie von Sachbearbeitern am Telefon angeschrien, ein Mal drohte man ihr sogar: „Bis zu meiner Pension kriegen Sie nichts!“, hieß es. Vom Staat fühlt sie sich allein gelassen und die Behörde habe sie in den „finanziellen Ruin“ getrieben. Einen Aufenthaltstitel hat sie nicht, sie ist arbeitslos: „Wer nimmt jemanden auf, der alle drei Monate die Stadt verlassen muss?“.
Als ihr Ehemann wegen einer Corona-Infektion tagelang auf der Intensivstation lag, beantragte die Frau ein Notfallvisum. Das wurde abgelehnt und sie konnte ihn nicht besuchen.
Nadja Tosunbegović lebt seit 2013 in Wien, wo sie als Unterstützung in einer behinderten Wohngemeinschaft arbeitet. Die gebürtige Bosnierin gibt an, drei Jahre auf den Aufenthaltstitel als Familienangehörige eines EU-Bürgers gewartet zu haben. In dieser Zeit musste sie ohne finanzielle Hilfe des Staates auskommen: „Zum Glück hatte ich meine eigenen Ersparnisse, sonst wäre ich obdachlos“.
Da die Frist zweimal nicht eingehalten wurde, klagte sie mithilfe der Organisation Helping Hands gegen die Entscheidung. Vor Gericht sei sie nur über private Details aus dem Leben befragt worden, erinnert sie sich. Die eigentliche Klage wäre zu keinem Zeitpunkt ein Thema gewesen. Ihre Klage wurde abgelehnt und ihr Aufenthaltstitel, den sie in der Zwischenzeit bekommen hat, wurde für ungültig erklärt, erzählt die Frau.
Helping Hands legte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Beschwerde gegen das Urteil ein und wurde wieder abgelehnt - mit der Anordnung, das Land sofort mit ihrer Tochter zu verlassen. Erst vor wenigen Tagen bekam sie Recht. Kurios: Sie wartete zwar drei Jahre auf einen Aufenthaltstitel, bekam aber ohne Probleme eine Beschäftigungsbewilligung.
Die Hortbetreuerin Irma B. lebt seit 13 Jahren in Österreich und hat einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels am 5. Juni 2020 gestellt - ohne Erfolg. Inzwischen hat sie sich scheiden lassen, ist alleinerziehende Mutter, arbeitslos und ohne Aufenthaltstitel. Sie hat keinen Anspruch auf Familien- oder Kinderbeihilfe: „Ich fühle mich von Beamten, die ihre Gehälter von den Steuerzahlern beziehen, ignoriert und im Stich gelassen.“
Kritikpunkte
Betroffene berichten auch über irrwitzige Unterlagen, die verlangt werden sollen. Irma B. soll etwa aufgefordert worden sein, eine schriftliche Bestätigung ihrer Freunde und Familie vorzulegen, dass sie tatsächlich 17 Jahre in Wien lebe.
Aber auch andere Kritikpunkte gibt es: Für Pädagogin Katarina K. sind die Räumlichkeiten der Behörde eine Schande: „Dort sind die Wände ruiniert, du fühlst dich wie ein Vieh. Es gibt keinen Platz zum Sitzen und es gibt keine normalen Wandbilder“.
Demo für Reform
Am Samstag organisiert Aktivistin Sigal Dvir schon zum zweiten Mal eine Demo für eine Reform der MA35. Um 15 Uhr findet die Versammlung auf dem Platz der Menschenrechte statt. Die Unternehmerin aus Deutschland fordert eine rasche Beantwortung der Anträge: „Eindeutige Anträge wie von EU-Bürgern sollen an Ort und Stelle zu erledigen sein. Zu weiteren Verfahren soll es nach maximal drei Monaten zumindest eine erste Rückmeldung geben und die Bearbeitung soll maximal sechs Monate dauern, wie das auch gesetzlich vorgeschrieben ist“.
Die Facebook–Gruppe „Demonstration MA35“ zählt schon mehr als 1.500 Mitglieder, in der Antragsteller über ihre Fälle berichten.
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