Verdachtsfall: Betreuer soll 17-Jährige in Wien sexuell missbraucht haben

Verdachtsfall: Betreuer soll 17-Jährige in Wien sexuell missbraucht haben
Ein Mitarbeiter einer Einrichtung für beeinträchtigte Jugendliche soll sich laut anonymer Anzeige über Jahre an einer damals 17-Jährigen vergangen haben.

Nach der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen zu einem möglichen Missbrauch in einer Wiener Betreuungseinrichtung für Jugendliche mit intellektuell-kognitiver Beeinträchtigung - ein Betreuer soll mit einer zunächst 17-Jährigen wiederholt Sex gehabt und diese angeblich sogar geschwängert haben - zeigt man sich bei der betroffenen Einrichtung erschüttert. "Wir sind aus allen Wolken gefallen", hieß es am Freitag gegenüber der APA.

Unterlagen wurden übergeben

Einer anonymen Anzeige zufolge, die in der zweiten März-Hälfte von der Staatsanwaltschaft Wien aufgegriffen wurde, soll ein Betreuer die Jugendliche bzw. junge Frau zwischen 2016 und 2019 missbraucht haben.

"Wir haben davon erst vor kurzem vom Fonds Soziales Wien erfahren, dem die Anzeige zugegangen ist. Wir haben bis dahin von den Vorwürfen keine Kenntnis gehabt", teilte die Einrichtung mit. Man unterstütze die Strafverfolgungsbehörden und kooperiere vollumfänglich, Unterlagen seien bereits übergeben worden, erste Einvernahmen hätten stattgefunden.

Betreuer nur bis 2016 angestellt

Allerdings bezweifelt man die in der anonymen Anzeige dargestellten Abläufe insofern, als der tatverdächtige Betreuer nur bis 2016 in der Einrichtung tätig gewesen sei und danach nachweislich nicht mehr beschäftigt wurde.

Folglich habe - abgesehen von einem allfälligen außerberuflichen Setting - gar kein Gelegenheitsverhältnis mehr bestanden, weiter in Kontakt mit der Klientin zu kommen bzw. zu bleiben, wurde der APA versichert. Die Einrichtung bietet Jugendlichen eine Werkstätte und Tagesstruktur, allerdings keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Die Ermittlungen laufen hinsichtlich des Ex-Betreuers in Richtung sexuellen Missbrauch einer psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB) und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB). Daneben sieht sich die Leiterin des Standorts dem Vorwurf der Begünstigung (§ 299 StGB) und der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung (§286 StGB) ausgesetzt.

Straftat vertuscht?

"Es besteht der Verdacht, dass die Straftat vertuscht wurde, da diese anzeigepflichtig gewesen wäre", heißt es dazu in der Anzeige, die der APA vorliegt. Das Naheverhältnis zwischen dem Betreuer und der Klientin habe am Standort die Runde gemacht, die beiden hätten sogar die Wohnung eines männlichen Klienten für Kontakte genutzt, wird dort behauptet. Trotz des Geredes habe die Leiterin die Sache nicht zur Anzeige gebracht und die Verdachtslage nicht den zuständigen Behörden - etwa dem Jugendamt - gemeldet.

Diese Darstellung wies die Einrichtung am Freitag als "unwahr" zurück. Am Standort sei das angebliche Verhältnis zwischen einer Klientin und einem Betreuer "nie Thema gewesen". Die Vorwürfe seien insofern schwer zu verifizieren, als in der Anzeige der Name der Betroffenen nicht genannt wird und man daher deren Identität noch gar nicht kenne.

"Die Staatsanwaltschaft wird das objektiv prüfen. Wenn irgendetwas dran ist, stehen wir dafür gerade. Wir haben dazu aber derzeit weder konkrete Informationen noch Anhaltspunkte", meinte ein Vertreter der Einrichtung im Gespräch mit der APA. Folglich habe man die Leiterin vorerst auch nicht dienstfrei gestellt, da mit momentanem Wissenstand von keinem Fehlverhalten auszugehen sei.

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