Beißkorbpflicht für Listenhunde kommt nun doch nicht

Beißkorbpflicht für Listenhunde kommt nun doch nicht
Am Widerstand der Grünen gescheitert. Restliche Punkte des neuen Tierhaltegesetzes werden aber wie geplant beschlossen.

Die  geplante umstrittene Beißkorbpflicht für sogenannte Listenhunde kommt nun vorerst doch nicht. Das gaben die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der grüne Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch am Freitag bekannt. Sie hätte  Teil der 12. Novelle des Tierhaltegesetzes sein sollen, die am 25. Oktober im Landtag beschlossen wird. 

Anlass für die Verschärfung ist der jüngste Fall eines einjährigen Kindes, das in Wien von einem Rottweiler einer alkoholisierten Halterin tödlich verletzt wurde. Die restlichen Punkte der Novelle sollen aber wie geplant abgesegnet werden. Dazu gehört unter anderem ein 0,5-Promille-Alkohollimit für Halter von Listenhunden, wenn das Tier auf der Straße geführt wird.

Ob die Beißkorbpflicht  zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eingeführt wird, soll nach der Einholung der Meinung von Fachleuten entschieden werden. Dazu eingeladen sollen laut Maresch Vertreter der Polizei, aber auch Hundetrainer und Tierschutzexperten werden. „Es ist uns wichtig, einen Schnellschuss zu vermeiden“, begründet Maresch die vorläufige Ablehnung seiner Partei. „Wir wollen eine vernünftige und praktikable Lösung, die die Aspekte Sicherheit und Tierschutz gleichermaßen berücksichtigt.“

Unbehagen bereitet Maresch nicht zuletzt der Fokus auf die wienweit  3335 Listenhunde (neben Rottweiler u. a. Bullterrier, Bullmastiff oder Dogo Argentino): „Die österreichweite Beißstatistik wird von anderen Hunden angeführt“, gibt er zu bedenken.

Sima „wild entschlossen“

Sima hingegen will weiterhin die Beißkorbpflicht für Listenhunde durchsetzen. „Dazu bin ich wild entschlossen“, betont sie gegenüber dem KURIER. „Eine externe Expertise brauche ich dazu nicht. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Wird mit einer Beißkorbpflicht nur ein Übergriff verhindert, wäre das schon eine ausreichende Begründung dafür.“

Zuletzt gab es breite Kritik an dieser geplanten Maßnahme: Das Tragen eines Maulkorbs sei nicht artgerecht und würde bei Hunden, die das nicht gewohnt seien, erst recht zu Auffälligkeiten führen, warnte etwa Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV). Sima lässt diese Einwände nicht gelten: „Auch vor der Einführung des Hundeführscheins gab es Kritik aus dieser Ecke. Bei der Bürgerbefragung war ein Großteil der Wiener Bevölkerung aber dafür.“

 Petrovic kontert: „Es dürfte viele Beschwerden aus der Bevölkerung gegeben haben. Es ist das erste Mal, dass bei dieser Stadträtin Zurufe von außen Wirkung zeigen.“  Sie appelliert weiterhin „an einen runden Tisch“. Das Gesetz habe „Defizite“, bei den Vorgesprächen für die  Novellierung war der Wiener Tierschutzverein nicht eingebunden. Laut der ehemaligen Bundessprecherin der Grünen  reiche die derzeitige Beißkorb-Regelung. Zurzeit müssen Listenhunde nur an stark frequentierten Orten angeleint sein und einen Beißkorb tragen.  „Man muss sachgerechte Lösungen finden“, sagt Petrovic und will die Besitzer mehr in die Pflicht nehmen: „Die Hundehalter haben sich so zu verhalten, dass dritte Personen und vor allem  schutzbedürftige Personen, wie Kinder und ältere Menschen, nicht in Gefahr laufen. Die Leute sollen einfach äußerst vorsichtig sein, wie beim Autofahren.“

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