Die Wirtschaftskammer fordert etwa eine „deutlich ambitioniertere“ Reduktion und auch die TU Wien empfiehlt der Stadt nach internationalem Vorbild „Mindest-Stellplatzzahlen deutlich zu reduzieren, aufzuheben oder sogar eine Maximal-Stellplatzanzahl vorzuschreiben“.
Kreislaufwirtschaft fehlt
Breite Kritik gibt es auch am verstärkten Schutz des Ortsbildes sowie der UNESCO-Welterbeschutzzonen. Dieser wirke „stark einschränkend“ und konterkariere „deklarierte Ziele des ‚Sanften Nachverdichtens‘, der Ökologisierung und Klimawandelanpassung“, schreibt etwa die TU Wien. „Es dient niemandem, wenn historische Bauten in einer Form erhalten werden, dass eine zeitgemäße Nutzung nicht möglich ist“, hält auch die Universität für Bodenkultur (Boku) fest.
Die „Kammer für ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen“ fordert überhaupt eine viel stärkere Verankerung der Themen Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Entwurf, entfallen doch etwa zwei Drittel der CO2-Emissionen über die Lebensdauer eines Gebäudes auf dessen Errichtung.
Einerseits werde der Bestandsschutz „ausschließlich von der Beurteilung zur Erhaltung des Ortsbildes abhängig gemacht und nicht von lebenszyklischen Gedanken“, so die Kritik, andererseits fehlten „Anforderungen hinsichtlich Recycling/Re-Use vollständig“. Die TU Wien vermisst wiederum eine Verpflichtung zu thermischen Sanierungen bzw. negative Anreize in Form einer Abgabe für unsanierte Gebäude.
Begehrlichkeiten bei Kurzzeitvermietung
Neben dem breiten Bereich der Dekarbonisierung ist die weitere Einschränkung der Kurzzeitvermietung ein zentraler Teil der Novelle – und auch hier gibt es Änderungswünsche. So begrüßt die Wirtschaftskammer zwar, dass die Begrenzung auf 90 Tage im Jahr Rechtssicherheit schaffe, wünscht sich jedoch auch für private Vermieterinnen und Vermieter Vorschriften wie verpflichtende Brandschutzmaßnahmen.
Dem Verband der Apartmentvermieter gehen die Einschränkungen generell zu weit. Käme die Novelle in der vorliegenden Form, sei mit einem wirtschaftlichen Schaden von bis zu 350 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Vor einer „Überregulierung“ warnt etwa auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband und die Grüne Wirtschaft findet den vorgesehenen Ausschluss von Wohnzonen für mögliche Ausnahmebewilligungen „nicht nachvollziehbar“.
Zu viel Klein-Klein
Auf struktureller Ebene wird von mehreren Seiten gefordert, den Fokus in einer künftigen, tiefgreifenderen Novelle weitaus mehr auf strategische Planung zu legen, anstatt sich nur auf Projektebene zu bewegen. Die Boku schlägt in diesem Kontext vor, die Bauordnung künftig als „Wiener Baugesetzbuch“ grundlegend zu überarbeiten und neu aufzulegen und zudem ein Stadtplanungsgesetz zu erlassen.
Vorerst wird aber mit dem vorliegenden Entwurf weitergearbeitet. Aus dem Ressort von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) heißt es, alle abgegebenen Stellungnahmen würden derzeit evaluiert und gegebenenfalls eingearbeitet.
Die Beschlussfassung ist für den letzten Landtag des Jahres am 23. November vorgesehen, in Kraft treten soll die Novelle dann – je nach Fristenlauf – mit oder kurz nach dem Jahresbeginn 2024.
Kommentare