"Bandenkriegsprozess": Selbstbewusster Hauptangeklagter bestreitet Schuld

VIER SCHWERVERLETZTE BEI SCHLÄGEREI IN WIEN-MEIDLING
Weitere Urteile im mehrtätigen Prozess gefallen. Die sieben Mitangeklagten wollen mit Gewalt nichts zu tun gehabt haben.

Auch am dritten Verhandlungstag des sogenannten „Meidlinger Bandenkriegsprozesses“ am Dienstag ist das Polizeiaufgebot vor dem Saal groß. Zur Erinnerung: Am 7. Juli 2024 wurden am Bahnhof Meidling vier afghanischstämmige Männer teils schwer verletzt. Bereits in der vergangenen Woche kam es in dieser Sache zu 14 erstinstanzlichen Verurteilungen.

An diesem Tag muss auch der Erstangeklagte und mutmaßliche Anführer der Gruppe dem Gericht Rede und Antwort stehen. Keine unbekannte Situation für den 25-Jährigen. Er war Ende September 2025 in einem anderen Verfahren wegen Anstiftung zu schwerem Raub und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurden eineinhalb Jahre aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen.

Reine Selbstlosigkeit

Flankiert von Justizwachebeamten, mit angelegten Handschellen und Fußfesseln, schlurft er in den Saal. Der 25-Jährige mit tschetschenischen Wurzeln sitzt seit 14 Monaten in U-Haft. Neben ihm nehmen an diesem Tag sieben weitere Angeklagte auf der Bank Platz, allesamt unbescholten, zwischen 16 und 18 Jahren alt. Die meisten von ihnen wohnen noch bei den Eltern. Ihnen allen wird schwere gemeinschaftliche Gewalt und Beteiligung an absichtlich schweren Körperverletzungen vorgeworfen. Sechs bekennen sich schuldig, der Erstangeklagte und ein weiterer nicht.

Der Kontrast zwischen ihnen und dem Erstangeklagten ist deutlich. Die sieben sitzen zusammengesunken auf der Anklagebank, einer knackt von Zeit zu Zeit mit den Fingern. Wenn sie aufgerufen werden, sind einige kaum zu verstehen, sie sprechen leise und undeutlich. Der Erstangeklagte hingegen wirkt fast schon überschießend selbstbewusst. Mit geradem Rücken sitzt er da, spricht deutlich und eloquent. „Frau Rat, ich bekenne mich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig“, sagt er zu Beginn. Seine Handlungen am Tattag seien, folgt man seinen Ausführungen, rein altruistisch motiviert gewesen.

"Kriminaldienst" für Aufklärung

Fest steht: Er ist eine Schlüsselfigur im damals schwelenden Konflikt rund um die sogenannten „505er“. Dabei handelt es sich um eine Gruppe Syrer, die in den Monaten vor dem besagten Angriff „in ganz Wien für Stress gesorgt“ habe, wie der 25-Jährige sagt. Aus diesem Grund habe er seinen Telegramkanal „Kriminaldienst“ gestartet, „um die Straftaten der 505er“ zu dokumentieren. „Ein Freund von mir wurde im Arthaberpark von denen abgestochen, eine böse Geschichte“, erzählt er. „In Syrien?“, fragt die Richterin. „Nein, im 10.“

Ein Video seines schwer verletzten Freundes habe er auf seinem Telegramkanal gepostet. Es sei viral gegangen und er habe immer mehr Nachrichten zu dem Thema bekommen. So habe er für den 7. Juli zu einer „Konferenz“ in Floridsdorf aufgerufen. Deren Ziel: Die Anwesenden sollten seine Ausführungen über die syrische Gruppe filmen und veröffentlichen. Ob er damit zur aufgeheizten Stimmung beigetragen habe? „Ich habe nur zur Aufklärung beigetragen“, sagt er.

Der Angriff in Meidling, später am Tag, habe nichts mit seinem „Kriminaldienst“ oder der Konferenz zu tun gehabt. Er habe weder dazu aufgerufen, noch habe er ihn organisiert – im Gegenteil. Er sei lediglich vor Ort gewesen, um „anwesende Landsleute und andere Landsleute von dem Angriff abzuhalten. Wir kennen ja alle das Narrativ aus den Zeitungen: Wenn ein Tschetschene etwas damit zu tun hat, dann ist er gleich mit schuld.“

Weist Anschuldigungen zurück

Dass es ein Bild einer Überwachungskamera gibt, das es so aussehen lässt, als würde er eine Gruppe der Burschen zum Tatort hinaufführen, weist er ebenso zurück wie die belastende Aussage eines Mitangeklagten. „Er hat mit dem Finger auf mich gezeigt und gesagt: ,Du schlägst jetzt‘“, wird dieser aus dem Protokoll der vergangenen Verhandlungstage zitiert. „Kann nicht stimmen.“ 

Auch augenscheinlich belastende Chatnachrichten vor und nach der Tat will er nicht gelten lassen. Vor der Attacke schrieb er einem Mitangeklagten: „Morgen vernichten wir alle.“ An anderer Stelle hieß es im Vorfeld: „Die 505er sind Geschichte.“ Nach der Attacke rief er in einer Whatsapp-Gruppe dazu auf, Handys und Sim-Karten zu vernichten. All das habe er nur getan, um die „Jungs“ zu schützen und ihnen zu helfen. Insgesamt gebe es jedenfalls einige belastende Beweise im Akt, sagt die Richterin. „Das würde ich negieren.“

Bloße Anwesenheit

Warum die Attacke letztlich Afghanen traf, die mit den Konflikten gar nichts zu tun hatten, kann er sich auch nicht erklären. „Afghanen kann man definitiv von Syrern unterscheiden. Es hätte gar nicht so weit kommen dürfen.“ Er und der 22-jährige Mitangeklagte, die sich beide nicht schuldig bekennen, werden am Mittwoch, dem vierten Verhandlungstag weiter einvernommen. Dann sollen auch die angegriffenen Afghanen als Zeugen aussagen. „Bis morgen also“, sagt der Erstangeklagte, während er aus dem Saal geführt wird.

Die sechs Mitangeklagten, die sich schuldig bekennen, beteuern alle, an der Gewalt nicht beteiligt gewesen zu sein, sondern allein durch ihre Anwesenheit auf psychischer Ebene Unterstützung geleistet zu haben. Aus Langeweile, sagt einer, aus Schaulust, ein anderer. „Man hat schon gewusst, dass dort eine Rauferei passieren wird, aber ich habe nicht erwartet, dass es so eskaliert“, sagt einer der Jugendlichen.

Diese sechs wurden zu bedingten Haftstrafen von sechs Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt. Die sechs Monate fassten zwei zur Tat noch Jugendliche aus, die inzwischen 18 sind. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.