Bandenkrieg: Zusatzstrafe für Freund von verhindertem Swift-Attentäter

Schattenrisse von Menschen auf einem gepflasterten Gehweg.
Sechs weitere Verurteilungen im Prozess um Meidlinger Bandenkrieg. Verhandlung gegen zwei Burschen, die nicht gestanden, wird nächste Woche fortgesetzt.

24 junge Männer, allesamt zwischen 17 und 25 Jahren, sind angeklagt, an dem von einem 25-jährigen tschetschenischen Rädelsführer über diverse Internet-Plattformen und eine "Konferenz" in Floridsdorf angezettelten und beim Bahnhof Meidling durchgeführten Bandenkrieg "gegen Syrer" teilgenommen zu haben. 

Fünf Personen wurden dabei zum Teil schwer verletzt, bei den Opfern handelt es sich allerdings um Afghanen, die zufällig an diesem 7. Juli 2024 in Meidling am Bahnhof waren und von den Angreifern für Syrer gehalten wurden.

Erster Prozesstag endet mit bedingten Haftstrafen

Die ersten acht Angeklagten wurden bereits am Donnerstag juristisch abgehandelt. Alle zeigten sich geständig, reuig und versprachen Besserung. Sie kamen - nicht rechtskräftig - mit sechs Monaten bedingter Haft davon. 

Allerdings muss dazu gesagt werden: Diese acht Angeklagten waren "nur" bei der Tat anwesend oder haben in Chats auf Instagram, TikTok oder Telegram mit dem Bandenkrieg "angegeben, um dabei zu sein". 

Das ist heute etwas anders: So ist etwa Luca K., ein Freund von Beran A. angeklagt, der ein Attentat auf das Taylor Swift Konzert geplant hatte. Der am Bandenkrieg beteiligte Bursche stand teils im engen Austausch mit Beran A. 

"Will damit abschließen"

Dieser junge Mann - er wird im Februar 19 Jahre alt - wird von der Justiz aus der Strafhaft (zwei Jahre unbedingt, er sitzt seit Oktober 2024) vorgeführt, die er in der Justizanstalt Wiener Neustadt verbüßt. Er hatte Propagandamaterial der radikalislamischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet und dem Wien-Attentäter gehuldigt, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen getötet hatte.

Drei Beamte bewachen den jungen Mann, er nimmt gegenüber den anderen sieben Angeklagten Platz, seine Anwältin bespricht sich kurz mit ihm, nachdem ihm die Handfesseln abgenommen wurden. 

Richterin: "Angriff, nicht Schlägerei"

Sein Verteidiger bestätigt: "Er hat in dieser Phase seines Lebens viele Sachen gemacht, die nicht in Ordnung waren." 

Aber der Angeklagte habe dazu beigetragen, dass andere ausgeforscht wurden. Der Richterin schildert er wortreich seine Beteiligung "an der Schlägerei". Auf Hinweis der Richterin räumt er ein: "Ja, stimmt, das war keine Schlägerei, das war ein Angriff." 

"Werde beweisen, dass ich es schaffe"

Aber er betont, er wolle mit der kriminellen Vergangenheit abschließen: "Fast alles, was ich gemacht habe, war falsch." 

Deshalb habe er alle Kontakte zu früher abgebrochen: "Ich bin froh, dass ich festgenommen wurde, und ich bin froh, dass ich ein Kind habe. Ich werde jedem, auch mir, beweisen, dass ich es schaffen kann."

"Dachte, es gehört in unserer Kultur dazu"

"Ich wollte mein Gesicht nicht verlieren", schildert danach der vorbestrafte Zweitangeklagte in dem Verfahren, warum er sich auf Aufforderung eines älteren Tschetschenen zu einer Schlägerei schicken ließ. Der 18-Jährige aus der Russischen Föderation "dachte, das gehört sich in unserer Kultur." 

Der gewalttätige "Stellvertreter"

Der Anwalt ist überzeugt, seine Teilnahme sei auch darauf zurückzuführen, dass er "zum Stellvertreter auserkoren" wurde und dass er aus einem falschen Ehrenverständnis dem Chef der Gruppe imponieren wollte. Er habe sich profilieren wollen - und deshalb auch zugeschlagen. 

Derzeit macht er eine Lehre zum Tischler und absolviert eine Gewalttherapie, damit "mein Bild von Männlichkeit nicht mehr toxisch ist". Er wäre freiwillig bereit, bis zu 3.000 Euro Erspartes als Schadenswiedergutmachung zu leisten. 

"Möchte Lehre abschließen"

Mit Gewalt nichts zu tun haben will der dritte junge Mann, ein 20-jähriger staatenloser Palästinenser mit syrischem Pass. "Er hat sich in jugendlicher Unvernunft zu Beteiligung hinreißen lassen", sagt sein Anwalt. Der junge Mann möchte heuer seine Lehre abschließen. 

Der nächste, ein 20-jähriger Russe, der Kfz-Mechaniker werden will, sei über einen "unseligen toxischen Mix zwischen Social Media und vorgelagerten Angriffen von Syrern auf Tschetschenen" in die Sache reingerutscht, versichert dessen Anwalt. 

"Ich wurde einer Telegram-Gruppe hinzugefügt, in der stand, dass es was geben soll", erinnert sich der Angeklagte, der gesehen hat, wie ein Angegriffener mit einem Hammer zwei Mal auf den Kopf geschlagen wurde: "Es war dumm, zum Schedifkaplatz zu fahren."

"Unselige Stimmung"

Ebenso von einer "unseligen Stimmung mitreißen" habe sich ein weiterer, ebenfalls 20-jähriger Russe. Er betont aber, grundsätzlich nicht gewalttätig zu sein, habe einen guten Job und ein stabiles Umfeld. Dass er dem Aufruf nach Meidling gefolgt sei, bereue er. Mit der Metallstange, die er in die Hand gedrückt bekommen habe, habe er niemanden geschlagen.

Ebenfalls angeklagt ist ein 18-jähriger Syrer, wie die Richterin meint. "Nein, nein, ich bin ein staatenloser Palästinenser", fällt er ihr ins Wort. Aber er gesteht, "aus Neugier am Tatort" gewesen zu sein: "Als ich die große Gruppe schwarz gekleideter Männer gesehen habe, wusste ich, dass es nicht gut gehen kann."

"Hatte selber Angst"

Sein Anwalt meint aber: "Als arabisch stämmige Menschen angegriffen wurden, hatte mein Mandant aufgrund seiner arabischen Herkunft Angst, selbst angegriffen zu werden." Der junge Mann bittet die Opfer um Entschuldigung und um ein mildes Urteil, um später mit Erfolg Architektur studieren zu können. "

Zwei Angeklagte wollen nicht dabei gewesen sein

Zwei Angeklagte (einer arbeitslos, einer absolviert ein Betriebslogistik-Praktikum bei einem Möbelhändler) bekennen sich hingegen nicht schuldig. 

Sie hätten sich in Floridsdorf verabredet, mit der S-Bahn nach Meidling zu fahren. Einer allerdings, um nach Alterlaa zum Boxtraining weiter zu fahren, der andere, um in Meidling in die Moschee zu gehen. 

Am Angriff hätten sie nicht teilgenommen, betonen sie. Einer der beiden habe sogar drei Mal während des Angriffs versucht, den Erstangeklagten telefonisch zu erreichen. 

"Wenn er dabei gewesen wäre, hätte er nicht angerufen", ist der Verteidiger überzeugt. Der Angeklagte (18) versichert: "Ich habe den Anführer angerufen, um ihm zu sagen, dass er das lassen soll." Die Richterin will wissen, wie er auf die Idee kommt, zu glauben, dass der mit 25 Jahren wesentlich ältere Rädelsführer auf ihn hören würde. Das kann er nicht schlüssig beantworten. 

Die Urteile

Am frühen Nachmittag gab es dann die Urteile: Luca K., der Freund des verhinderten Swift-Attentäters, wurde zu einer zusätzlichen unbedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, er nahm die Strafe an und muss nun insgesamt zweieinhalb Jahre absitzen.

Von den fünf weiteren ebenfalls nicht rechtskräftig Verurteilten erhielten drei 20-Jährige jeweils zwei Jahre bedingt. Ein 18-Jähriger bekam sechs Monate bedingt. Die vier hatten einen psychischen Tatbeitrag geleistet, indem sie sich in die Horde einordneten, die gegen die Opfer mit Gewalt vorging. 

Der Zweitangeklagte in dem Verfahren, ein 18-Jähriger aus der Russischen Föderation, erhielt 15 Monate Haft, davon drei Monate unbedingt. Er hatte ein Opfer mit Faustschlägen und einem Fußtritt traktiert.

Der Prozess gegen die beiden Burschen, die sich unschuldig bekannten, wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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