Meidlinger Bandenkrieg: Milde Urteile für die ersten acht Angeklagten
Vor dem Landesgericht in der Wickenburgstraße - dem Hintereingang des Landesgerichts für Strafsachen - hat die Polizei an diesem Donnerstag das Aufgebot massiv verstärkt.
Denn es ist kein Verhandlungstag wie jeder andere. Vor Gericht müssen heute die ersten acht von insgesamt 24 Angeklagten erscheinen. Ihnen wird schwere Körperverletzung und schwere gemeinschaftliche Gewalt vorgeworfen. Die Rede ist von einem "Bandenkrieg".
Polizeipräsenz erhöht
Deshalb ist auch die Polizei im Gerichtsgebäude stark präsent, in Uniform und zivil. Ein Spürhund durchsucht den ganzen 4. Stock nach Sprengstoff, die Polizisten haben ein genaues Auge auf jede Person, die auftaucht.
Denn die Vorwürfe wiegen schwer. Die angeklagten jungen Männer sollen geplant haben, Syrer in Wien zu "vernichten". Getroffen haben sie an diesem Julitag im Jahr 2024 allerdings Afghanen.
Fünf Schwerverletzte bei Angriff in Meidling
Nach vorheriger Absprache unter Federführung eines 25-Jährigen Tschetschenen sollen mehrere Opfer am Bahnhof Meidling verfolgt und mit Waffen - Stöcke, Schläger, Messer und Hämmer - attackiert worden sein. Fünf Männer erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Dann haben die ersten acht Angeklagten gemeinschaftlich - wie beim Angriff in Meidling - ihren Auftritt. Diesmal nicht vermummt, und begleitet werden sie von einer Armada an Anwälten, auch die Eltern, Geschwister und Freunde sind dabei.
Junge Burschen auf der Anklagebank
Ein Bursche kommt im neuen, blauen Anzug mit gestreiftem Hemd, drei im schwarzen Anzug und weißem Hemd, einer mit weißem Pulli.
Dazu weiße Sneakers und schwarze Lackschuhe. Nur ein Angeklagter kommt mit Vollbart. Zwei lassen auf sich warten, sie stecken in der Schlange der strengen Sicherheitskontrollen beim Eingang.
Die Spannung steigt, als der Ankläger die Vorwürfe darlegt: "Im Sommer 2024 gab es eine Reihe an gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Tschetschenen und Syrern, der 7. Juli markierte deren Abschluss."
Konferenz gegen Syrer
Denn an diesem Tag hatte der - heute nicht anwesende - Hauptbeschuldigte - zu einer Konferenz in Floridsdorf aufgerufen. Darin wurde beschlossen, die "505-er", also eine Gruppe an Syrern in Österreich, auszuschalten.
Dabei wurde der Überraschungsangriff auf diese 505-er für den Abend dieses Tages in Meidling geplant und beschlossen: "Die acht heute Angeklagten sind am Abend zum Bahnhof Meidling gefahren, über die Philadelphiabrücke spaziert und haben sieben Afghanen attackiert." Die Folgen: Schwere Verletzungen wie ein Schädelbruch oder eine Stichverletzung nahe des Herzens.
Es gibt Fotos von der Tat und Überwachungsvideos aus dem Bahnhof Meidling: „Alle haben sich dort versammelt, das ist eindeutig zu sehen. Alle wussten, was in Meidling passieren wird. Deshalb sind sie hingegangen.“
Die Opfer sind alles Afghanen, die mit den Auseinandersetzungen gar nichts zu tun haben.
Alle Angeklagten bekennen sich schuldig
Dann die Überraschung. Alle acht heute Angeklagten bekennen sich heute schuldig;
ein 17-jähriger Tischlerlehrling, Österreicher, mit einer Vorstrafe. Die aufgetragene Antigewalttherapien halte er ein. Seit er aus der U-Haft ist, halte er sich an die Regeln, sei fleißig: "Es tut mir leid";
ein 19-jähriger Maschinenbautechniker, unbescholten, ohne Staatsbürgerschaft;
ein 17-jähriger Metallbearbeiter mit einer Vorstrafe;
ein unbescholtener 18-jähriger Schüler, Österreicher, der am Samstag immer arbeitet;
ein unbescholtener 18-Jähriger, der Installateur lernt, und sein 17-jähriger Bruder, arbeitslos, beide unbescholten, beide aus der Russischen Föderation. Er hat in vier Tagen einen Termin bei einer Abendschule, später will er Maurer lernen;
ein arbeitsloser 18-Jähriger, unbescholten, aus der Russischen Föderation, der gerade eine Lehre als Bürokaufmann sucht, der sich nun "schockiert" zeigt, dass "maskierte Männer auf andere Leute einschlagen", damit habe er nicht gerechnet. Extremistische Gedanken weist der Vollbartträger auf Nachfrage der Richterin zurück, die auf diesbezügliche Erwähnungen in seiner Akte verweist;
ein in Linz geborener 18-jähriger staaten- und arbeitsloser junger Mann, ebenfalls unbescholten. Er sucht eine Lehre als Elektrotechniker, drei Zusagen hat er für ein Vorstellungsgespräch, hobbymäßig ist er als Fußball-Schiedsrichter tätig.
"Hege keinen Hass gegen Syrer"
Die Geschichten der Burschen gleichen sich. Der Metallbautechniker gibt an, er hege „keinen Hass gegen Syrer“.
Er sei über Social Media angesprochen worden. Instagram, TikTok, Telegram. Diese Plattformen werden im Prozess immer wieder genannt, auch von den anderen Angeklagten. Den Hauptangeklagten kenne er nur über Instagram, „mehr ist da nicht dahinter“.
Er habe gedacht, dass in Meidling das Gespräch gesucht werde: „Ich habe aber gewusst, dass etwas passieren kann."
Mit so schweren Verletzungen habe er nicht gerechnet. Reumütig gesteht er: "Es tut mir leid, das hätte nicht passieren dürfen." Seither ist auch nichts passiert: "Wir sind alle leicht drauf reingefallen."
"Ist da reingerutscht"
Zuvor hatte ein Anwalt betont: "Die Jugendlichen waren extrem aufgeheizt und haben sich bemüßigt gefühlt, „sich zur Wehr zu setzen, die eigene Gruppierung, die eigenen Frauen, vor den '505-ern' zu schützen“.
Dass es dabei zu schweren Verletzungen gekommen sei, tue seinem Mandanten leid: "Er wurde instrumentalisiert und hat sich nicht zur Wehr gesetzt. Er ist da reingerutscht."
Wollte dazugehören
Ein anderer habe "dazugehören wollen" und deshalb in den Chats mitgeschrieben, dem nächsten Angeklagten "tut es leid", dabei gewesen zu sein.
Der junge Russe erklärt: "Es waren Sommerferien, uns war langweilig." Aus Neugier sei er nach Meidling gekommen, wie sein Bruder auch. Dieser gibt zu: "Als ich gesehen habe, dass auf einen anderen mit dem Hammer eingeschlagen wurde, war ich in einer Schockstarre."
Einem Angeklagten wird vorgeworfen: "Dass es ihm leid tut, steht im Widerspruch zu den Chatnachrichten, in denen er behauptet, "alle abgestochen" zu haben." Der Angeklagte versichert: Das sei nur Angeberei gewesen, er hätte das nie gemacht.
Nach knapp zwei Stunden gab es das Urteil für die acht Burschen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren: Sie wurden wegen Beteiligung an gemeinschaftlicher Gewalt und absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt.
Mildes Urteil
Die untergeordnet Tatbeteiligten kamen mit jeweils sechs Monaten bedingt glimpflich davon. Sie hätten „ein völlig falsches Denken an den Tag gelegt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings hätten sie nicht bewaffnet an der Gewalt teilgenommen, sondern mit ihrer Präsenz einen bloßen psychischen Tatbeitrag geleistet, wurde ihnen zugebilligt.
Sie hätten sich seit der Massenschlägerei auch nichts mehr zuschulden kommen lassen. Die ersten Urteile im Verhandlungskomplex mit insgesamt 24 Angeklagten mit vorwiegend tschetschenischen Wurzeln im Alter zwischen 17 und 25 Jahren sind nicht rechtskräftig. Die acht Burschen nahmen ihre Strafen an, der Staatsanwalt gab jedoch vorerst keine Erklärung ab.
Zuvor hatte sich die acht Burschen nach Rücksprache mit ihren Anwälten bzw. ihrer Anwältin dazu bereit erklärt, einem Opfer jeweils 200 Euro Schadenwiedergutmachung zukommen zu lassen.
Der Antrag auf Diversion für das angeklagte Brüderpaar wurde abgelehnt.
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