Aus für Rezepte per Fax und per eMail verärgert Ärzte

Mittel, die hausärztlich bei Covid-19 verschrieben werden, können Symptome lindern, aber die Krankheit nicht unmittelbar heilen.
Corona-Sonderregelung läuft aus, was vor allem bei Privat- und Wahlärzten für Verstimmung sorgt.

Unmut herrscht aktuell in der Ärztekammer: Ohne Vorab-Info – so lautet die Kritik – habe das Gesundheitsministerium eine wegen der Pandemie eingeführte Sonderregelung mit 1. Juli auslaufen lassen, die sich in der Praxis sehr gut bewährt hat. Die Übermittlung von Rezepten per eMail oder Fax an die Apotheke.

Ursprünglich wurde dieses Service eingeführt, um Patienten von den Ordinationen fern und so die Infektionsgefahr gering zu halten. Nun wollen vor allem Patienten mit einer Dauermedikation nicht mehr auf diese Möglichkeit verzichten, ersparen sie sich doch damit Arztbesuche, nur um ein neues Rezept abzuholen.

Vor einem Problem stehen nun vor allem Privatärzte und die aufgrund ihrer hohen Zahl im Gesundheitssystem immer bedeutsameren Wahlärzte, die keinen Zugriff auf e-Rezept oder Elga haben. „Die Maßnahme des Ministeriums bedeutet eine erhebliche Verschlechterung der Patientenversorgung“, sagt ein betroffener Arzt zum KURIER. Und weiter: „In Zeiten steigender Corona-Zahlen ist das nichts anderes als ein bösartiger Schildbürgerstreich“, empört er sich.

Er ist gleich doppelt betroffen, denn als hauptberuflicher Mediziner im AKH habe er auch dort keinen Zugang zu den elektronischen Rezept-Systemen, wie er betont.

Rechtlicher Hintergrund ist das Gesundheits-Telematikgesetz, wonach bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten eine Verschlüsselungspflicht besteht, um die datenschutzrechtlichen Standards einzuhalten. Nur für die Pandemie wurde eine Ausnahmeregelung beschlossen, die jetzt abläuft.

Kammer will Rücknahme

„Es gab dazu aber nie Gespräche mit uns“, kritisiert Thomas Holzgruber von der Wiener Ärztekammer. „Wir sind daher davon ausgegangen, dass die Sonderregelung weiterläuft“, betont er gegenüber dem KURIER. „Zumal in Sonntagsreden gerne die wichtige Bedeutung der Telemedizin betont wird.“

Auch er unterstreicht die Vorteile, die sich für die Patienten dadurch ergeben würden, zumal auch Wahlärzte mittlerweile eine gewisse Versorgungsrelevanz hätten. Nun will die Kammer in Gesprächen mit dem Ministerium eine Rücknahme der Änderung bewirken.

Die Ärzte würden bereits über ausreichend eCard-Lesegeräte verfügen, weshalb eine Verlängerung der Ausnahme-Regelung nicht notwendig sei, heißt es hingegen im Gesundheitsministerium. Nur für suchtgifthaltige Arzneimittel würde die Möglichkeit, Rezepte per E-Mail und Fax an Apotheken zu schicken, weiterhin bestehen, betont ein Sprecher.

 

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