Anzeige gegen Wirt verunsichert Branche

Wirt Clemens Chalupecky wehrt sich gegen eine Strafverfügung von 49 Euro und beruft. Unterstützung kommt von der Wirtschaftskammer
Gäste hatten Getränke auf Gehsteig mitgenommen. Der Wiener Gastronom soll nun die Zeche zahlen.

Eine Polizei-Anzeige gegen einen Wiener Wirten verunsichert jetzt die gesamte Gastrobranche sowie Zigtausende rauchende Lokalbesucher.

Mittwoch, den 14. August, um 0.30 Uhr standen sieben Gäste vor dem spanischen Restaurant Lobo y Luna in Wien-Neubau an einer eigens aufgestellten Raucher-Insel. Die Männer qualmten Zigaretten und hatten ihre Gläser aus dem Lokal mit heraus auf den Gehsteig genommen. Auf Streife befindliche Polizisten blieben stehen, sprachen vor dem Restaurant mit dem Inhaber und verhängten schließlich eine Strafverfügung. Kürzlich trudelte bei Gastronom Clemens Chalupecky die Zahlungsaufforderung von 49 Euro ins Haus.

Anzeige gegen Wirt verunsichert Branche

„Damals begann mit den Beamten eine Diskussion um die Schanigarten-Öffnungszeiten. Der war um 0.30 Uhr aber schon geschlossen. Die Gäste dürfen im Lokal nicht rauchen und haben eben vor der Türe gequalmt. Sie hatten ihre Getränke mit.“ Die Anzeige erfolgte wegen einer Übertretung des Paragrafen 82 StVO (Gewerbsmäßige Erweiterung auf öffentlichem Grund). Chalupecky kann das nicht akzeptieren: „Egal, ob im oder vor dem Lokal geraucht wird, es hagelt Strafen.“

Allerdings gilt in diesem Fall nicht das Rauchen als Auslöser der Anzeige. Die Gäste hätten (weil Gastgarten geschlossen) die Gläser nicht auf den Gehsteig mitnehmen dürfen. Der verärgerte Wirt erhob Montag gegen die Strafe – unterstützt von einem Juristen der Wirtschaftskammer – Einspruch.

Lokalaugenschein

„Das ist das Recht jedes Bürgers. Aber der Gastwirt ist dafür verantwortlich, dass vor seinem Lokal bestehende Gesetze eingehalten werden“, erklärt die zuständige Bezirksamtsleiterin Irene Krasa-Oppholzer.

In den kommenden Monaten wird der Fall noch einige Beamte beschäftigen. Denn Bezirksamtsleiterin Krasa-Oppholzer hält sogar einen Lokalaugenschein für sinnvoll: „Eigentlich ein großer Aufwand für eine eher kleine Sache.“ Das sieht Peter Dobcak, Wirtschaftsbund-Obmann der Gastronomie, anders: „Ein Präzedenzfall, den wir nicht akzeptieren. Im Klartext heißt das, dass Gäste zu später Stunde nicht mehr auf die Straße rauchen gehen dürfen.“

Die Wirte kritisieren auch die Polizei. Tenor: „In diesem Fall hätte eine Abmahnung gereicht. Viele von uns kennen das Gesetz nicht.“ Polizeisprecher Hans Golob dazu: „Bei geringfügigem Verschulden sowie unbedeutender Übertretung sind Abmahnungen möglich. Die Entscheidung liegt aber beim Beamten.“

Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.

Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.

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Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

„Alle Umbauten in meinen Lokalen, wie Glastüren, Lüftungen oder Wand-Versetzungen kosteten mich etwa 50.000 Euro. Dieses Geld will ich vom Gesetzgeber retour“, poltert Pollischansky.

Der Grund liegt laut Kläger auf der Hand: Denn die Umbauten sind – durch den Spruch des VwGh – seit 31. Juli 2013 obsolet. In seinen Lokalen müssen die Nichtraucher durch den verrauchten Barbereich, um etwa zu den Toiletten zu gelangen. 12.000 der 50.000 heimischen Gastronomie-Betriebe sind von der Neuregelung in ähnlicher Form betroffen.

„Untragbarer Zustand“

Für Helmut Hinterleitner, WKO-Obmann des Gastro-Fachverbandes ein untragbarer Zustand: „Zuerst bauen Wirte für teures Geld um, und plötzlich zählt die Investition nichts. In unserem Land muss es Rechtssicherheit geben.“ Nachsatz: „Die Gastro-Branche hat 96 Millionen Euro in die Umbauten gesteckt. Nicht nur, dass diese Maßnahmen obsolet geworden sind, Gesundheitsminister Stöger forderte die Behörden auch auf, Höchststrafen anzuwenden.“

Der Minister selbst – er möchte weiter in der Regierung bleiben – geht von einem Scheitern der Amtshaftungsklage aus: „Dem Vorhaben fehlt jede rechtliche Basis.“

Zur Erklärung: Um eine Amtshaftungsklage zu gewinnen, muss ein schuldhaft rechtswidriges Verhalten der Republik vorliegen. Zum Zeitpunkt der gesetzlich geforderten Umbauten aber, existierte das umstrittene Erkenntnis noch nicht. So gesehen ist die Regierung, laut Ministerbüro, auf der sicheren Seite.

Also klagt Gastwirt Pollischansky, über seinen Anwalt Wolfgang Zorn, die Finanzprokuratur der Republik auf 50.000 Euro Umbaukosten.“ Sollte die Klage erfolgreich sein, droht eine Klagsflut seitens der Wirte. Für WKO-Funktionär Hinterleitner gibt es aber einen Kompromiss: „Das neu gebildete Parlament soll das Tabakgesetz wieder auf das Niveau vor dem VwGH-Urteil herunterfahren. Denn alle Beteiligten konnten damit gut leben.“

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