Anwalt starb im LSD-Rausch: Freispruch für Freund

Anwalt starb im LSD-Rausch: Freispruch für Freund
Er hatte ihm die Drogen gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er war jung, erfolgreich, hatte eine vielversprechende Zukunft vor sich: Doch am 15. August 2018 fand der 35-jährige Rechtsanwalt den Tod. Er war im LSD-Rausch von seiner Terrasse gestürzt.

Jener Freund (ebenfalls ein Anwalt), der ihm die Drogen gegeben hatte, stand nun im Wiener Landesgericht für Strafsachen vor dem Richter. Ihm wurde Im-Stich-Lassen eines Verletzten vorgeworfen. Doch schließlich entschied der Richter - im Zweifel für den Angeklagten - und somit: Freispruch; nicht rechtskräftig.

Die Männer - beide hatten Erfahrung mit Drogen, der 35-Jährige allerdings nicht mit LSD - wollten einen Partyabend verbringen. Zum Anheizen der Stimmung konsumierte man LSD. "Es ging ihm gut", beteuert der Angeklagte immer wieder. "Die Stimmung war spitze." Doch irgendwann setzte sich sein Freund in ein Taxi und fuhr heim - dann geschah der tödliche Unfall.

Er hätte nach ihm sehen müssen oder die Rettung verständigen, warf ihm die Staatsanwältin vor.

Beichte bei den Eltern

Am zweiten Prozesstag kommt die Mutter des Toten zu Wort. Sie erinnert sich, dass der Angeklagte am Tag nach dem Tod bei den Eltern auftauchte. "Er hat uns nicht kondoliert, er hatte Angst, dass er seine Zulassung als Anwalt verliert, dass das rauskommt", erinnert sie sich. Mehrmals habe er betont, dass er sich schuldig fühlte, dass er seinen Freund nicht alleine lassen hätte dürfen. "Er wirkte Selbstmord-gefährdet."

"Ja", sagt der Angeklagte. "Ich bin in bejammernswerter Weise zu den K.'s gegangen." Das tue ihm im Nachhinein leid.

Ein Freund des Todesopfers traf den Angeklagten wenige Tage später. "Der Angeklagte drohte mir, ich sollte mich in diese Angelegenheit nicht mehr einmischen. Zwischen ihm und dem P. gab es ein angespanntes Verhältnis." "Stimmt nicht!" wird der Angeklagte emotional.

Fuck off!

In einer kurzen Verhandlungspause wird es laut. Der bereits entlassene Zeuge kehrt in den Saal zurück und berichtet dem Richter. "Der Angeklagte hat mich gerade bedroht! Er hat gesagt: Fuck off, schwirr ab!"

"Das habe ich nicht gesagt", bestreitet der Angeklagte. Ich habe gesagt: Du weißt ganz genau, was ich damals gesagt habe. Daraufhin hat er mir gesagt: Verschwinde! Ich habe geantwortet: Schwirr ab!"

Wie das Opfer zu Tode gekommen ist, das konnte ein Gutachter klären - der 35-Jährige dürfte am Geländer der Terrasse gesessen sein. Im LSD-Rausch verlor er das Gleichgewicht und krachte in die Tiefe. Fremdverschulden ist keines festzustellen.

Der Richter kommt schlussendlich zu der Überzeugung: "Sie waren gute Freunde. Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass bei dem Opfer ein Kontrollverlust feststellbar war." Zudem sei der Angeklagte der Nachschaupflicht nachgekommen - er rief seinen Freund drei Mal an. "Im Zweifel für den Angeklagten."

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