Anti-Corona-Aktivist Rutter in Wien vor Gericht

Anti-Corona-Aktivist Rutter in Wien vor Gericht
Der Ex-Politiker soll einen Polizisten weggestoßen haben, um sich einer Identitäsfeststellung zu entziehen.

Der Ex-Politiker und Anti-Corona-Aktivist Martin Rutter hat sich am Freitag wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Die Anklage wirft ihm vor, am 31. Jänner 2021 bei einer Großdemo gegen die Corona-Maßnahmen in Wien den Versuch unternommen zu haben, Polizeibeamte mit Gewalt an seiner Identitätsfeststellung zu hindern.

Der 38-Jährige bekannte sich "nicht schuldig". Die Verhandlung wurde auf 2. November vertagt.

Konkret soll Rutter einem Beamten einen Stoß versetzt haben, als die Polizei seine Daten aufnehmen wollte. "Er hat niemanden gestoßen", hielt Verteidiger Michael Drexler dem entgegen. Vielmehr sei der Angeklagte von der Polizei zu Boden gerissen worden: "Er ist ruhig am Boden gelegen und hat sich festnehmen lassen." Zwölf Zeugen, "die ständig bei ihm waren", könnten das belegen, sagte Drexler.

Aussage gegen Aussage

Der Anwalt verwies auch auf ein Video, das später im Gerichtssaal abgespielt wurde. Darauf seien keine Gewalttätigkeiten seines Mandanten zu sehen: "Wenn die Polizei das behauptet, kann sie sich nur geirrt haben". Die Staatsanwältin merkte zu dem Video an, Rutter habe den Stoß "vorher" gesetzt, dieser sei nicht aufgezeichnet worden. Die Polizisten, auf die sich die Anklage stützt, werden beim nächsten Termin als Zeugen vernommen.

Rutter selbst machte zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen keine Angaben. Er gab seine Adresse, seinen Beruf ("Selbstständig, Werbeagentur") und seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ("Den Lebensunterhalt bestreite ich auch durch Schenkungen und Unterstützung von Menschen") bekannt, machte darüber hinaus aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Ursprünglich hätte der Prozess bereits Ende April über die Bühne gehen sollen. Rutter weigerte sich damals jedoch, das Gericht mit einer vorgeschriebenen FFP2-Maske zu betreten. Das war heute kein Problem mehr, im Gerichtssaal selbst gestattete ihm die Richterin das Ablegen der Maske, da Rutter einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen konnte.

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