Klima-Prozess: Acht Monate bedingt für Anja Windl
Anja Windl sitzt im Gerichtssaal während des Prozesses gegen ehemalige Mitglieder der "Letzten Generation" in Wien.
„Nein, nein, nicht schon wieder! Wenn Sie nicht aufhören, lasse ich Sie hinauswerfen!“, lässt die Richterin entnervt das Saalpublikum wissen, das nach den Aussagen eines Angeklagten Beifall klatscht. Die Stimmung im Saal ist spürbar angespannt. Es ist die fünfte und finale Fortsetzung des Verfahrens gegen insgesamt 47 Mitglieder der „Letzten Generation“. Fünf Klimaaktivistinnen und -aktivisten wird an diesem Dienstag vor allem Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung vorgeworfen.
Unter ihnen ist heute auch die 29-jährige Studentin Anja Windl, die zum Gesicht der Letzten Generation wurde – obwohl sie, wie ihr Verteidiger sagt, eine „Aktivistin wie alle anderen“ sei.
Hammer und Meißel
Der Deutschen werden unter anderem eine Farbaktion bei einer Spar-Filiale, das Beschmieren der ÖVP-Zentrale in Wien mit Hundekot und eine Klebeaktion am Flughafen Wien zur Last gelegt – der KURIER hat berichtet.
Zudem muss sie sich aufgrund der Straßenblockaden auf der A2 und der Ringstraße auch wegen der dabei entstandenen Sachbeschädigung verantworten. Aufgrund sogenannter Mumienhände – mit Sand und Superkleber besonders schwer lösbar – habe die Feuerwehr sie freistemmen müssen, dadurch sei die Straße beschädigt worden. All diese Vorwürfe streitet sie nicht ab, bekennt sich aber nicht schuldig. „Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, sagt sie.
Zudem sei es nicht notwendig gewesen, sie und andere von der Straße zu stemmen. „Ich habe von ähnlichen Aktionen in Deutschland Erfahrungen mit Mumienhänden, das dauert 15 Minuten mit Hammer und Meißel, und dann ist man von der Straße weg.“ Sie sei davon ausgegangen, dass das auch in Österreich so sein werde. „Dass ich herausgeschnitten werden muss, konnte ich nicht vorhersehen.“
Für Irritation bei der Richterin sorgten neben ihrer allzu entspannten Haltung – „Frau Windl, geben Sie den Fuß von der Anklagebank!“ – auch ein Social-Media-Posting, in dem die Klimaaktivistin zur Nachahmung der Hundekot-Aktion bei der ÖVP-Parteizentrale aufrief. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand einer „Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung“. Dazu soll es ein eigenes Verfahren geben. „Schon ein bisschen dreist“, findet die Richterin.
In einem rund 20-minütigen Statement macht Windl ihrer Wut und Frustration über die Untätigkeit der Politik Luft. „Es ist leicht, auf der Seite der Mehrheit zu stehen. Wir sind auf die korrektive Wirkung von Protesten angewiesen.“ Erneuter Beifall.
Anja Windl, eine der Angeklagten im Prozess gegen frühere Mitglieder der "Letzten Generation", erscheint im Gerichtssaal in Wien.
Widersprüche
Einem anderen Angeklagten wird vorgeworfen, das Bundeskanzleramt mit Farbe besprüht zu haben. „Haben Sie gewusst, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht?“, will die Richterin wissen. „Nein, das ist mir auch sehr peinlich“, so der Angeklagte. Er habe sich auf falsche Informationen verlassen. Dass das Hotel Park Hyatt unter Denkmalschutz steht, wusste er hingegen. Deshalb habe er sich hier für ein Farbpulver entschieden, das vom Wind leicht verweht wird.
Er steht an diesem Tag auch wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Vor dem Landhaus in St. Pölten sei beim Gezerre um einen farbgefüllten Feuerlöscher ein Polizist verletzt worden. Dieser Darstellung widerspricht der Angeklagte allerdings, ein Video unterstützt seine Erzählung des Tatverlaufes: Der Polizist habe ihn ohne Vorwarnung von hinten an der Hand gepackt und nach hinten gezogen, wodurch beide zu Sturz gekommen seien. Für den in Folge verstauchten Daumen und einen Kniegelenkserguss verlangt der Polizist – erfolglos – 800 Euro Schmerzengeld.
"Verpflichtung als jüdischer Mitbürger"
Ein weiterer Angeklagter steht unter anderem wegen des Verschüttens blutroter Farbe vor der Akademie der Wissenschaften vor Gericht. Damit habe der 38-Jährige „auf das Leid in Palästina“ aufmerksam machen wollen. „Ich weiß nicht, wo da der Schaden ist, ich habe abwaschbare Farbe verschüttet.“ Ob er eine Zahlung in Höhe von 100 Euro für die Reinigungsarbeiten anerkenne? „Ja, ich mein’, zahlen kann ich es aufgrund meiner Verhältnisse sowieso nicht.“
Zudem hat sich der Mann mit einem gefälschten Mitarbeiterausweis Zutritt zur Eröffnung der Salzburger Festspiele verschafft und dort gegen den Krieg in Gaza protestiert. „Meine Verpflichtung als jüdischer Mitbürger“, sagt er.
Urteile
Die Richterin verurteilte Windl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Setzung einer Probezeit. Windl sei „eigentlich unbeeindruckt vom Verfahren“ und damit uneinsichtig, begründete die Richterin den Schuldspruch in allen ihr zur Last gelegten Fakten.
Ein 67-Jähriger wurde freigesprochen. Die weiteren drei Männer wurden zu Geldstrafen zwischen 400 und 1.400 Euro verurteilt. Der 38-Jährige nahm das Urteil an. Die anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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