"Angst vor jedem Fahrgast"

Günter W. (von hinten mit Anwalt Nikolaus Rast während des Interviews) erschoss im Juni einen Räuber. Seither arbeitet er nur noch tagsüber
Wie es ihm damit geht, im Juni einen Menschen getötet zu haben.

Wie stellt man sich einen Menschen vor, der einen anderen Menschen erschossen hat? Sicherlich nicht so wie Günther W. Ein eher schmächtiger 59-jähriger Taxifahrer, der so ganz und gar nicht schießwütig aussieht. Er spricht leise. Am 5. Juni hat er einen Fahrgast erschossen, der ihn ausrauben wollte. In Notwehr, wie rechtskräftig festgestellt wurde. „Juristisch ist es vorbei“, sagt sein Anwalt Nikolaus Rast. Doch für Günter W, wird es wahrscheinlich nie ganz vorbei sein.

„Ich habe mich fast zwei Monate lang nur daheim eingesperrt“, erzählt er im Interview mit dem KURIER. „Ich kann nicht mehr in der Nacht Taxi fahren und 30 bis 40 Prozent der Gäste lasse ich auch tagsüber nicht mehr einsteigen.“ Jeder, der nur irgendwie ein Räuber sein könnte, den will Günter W. nicht mehr in seiner Nähe haben. Psychisch scheint er am Ende zu sein, doch eineinhalb Jahre muss er noch warten bis zur Pension. Ein Antrag auf Frühpensionierung wurde abgelehnt.

Immer noch ist der 5. Juni bei ihm präsent, der Tag, der sein Leben wohl für immer verändert hat. Mit seinem pakistanischen Fahrgast war er in die Donaustadt gefahren. „Plötzlich hat er mich mit der linken Hand gewürgt und immer nur ,Geld, Geld‘ geschrien. Dann hält er mir plötzlich mit der rechten Hand ein Messer an. Als ich das gesehen habe, habe ich nicht mehr an das Geld gedacht.“

Zwei Waffen zur Verteidigung hat W. in der Beifahrertüre. In Todesangst erwischt er als erstes den Elektroschocker. „Doch ich hatte ihn falsch in der Hand und ließ ihn fallen.“ Als der Pakistani kurz lockerließ, griff der Taxi-Unternehmer noch einmal ins Seitenfach. „Dann habe ich meine SW genommen“, sagt er. Seine Schusswaffe, eine Pistole.

Wie ein „Pferdetritt“

Die erste Patrone ist eine Spezialmunition, wusste er. „Sie zerbröselt, wenn sie auf Knochen trifft. Das ist so, als wenn einen ein Pferd tritt“.

Für den Pakistani war es mehr. Es war der Todesstoß. Denn als W. nach hinten schoss, durchschlug das Projektil die Schulter des Räubers und zerriss die Aorta.

„Er ist ausgestiegen und weggelaufen“, erinnert sich der 59-jährige Taxifahrer. „Ich habe geschrien: ,Stehenbleiben!‘ Dann habe ich zwei Mal in die Luft geschossen. Auf einmal fängt er zum Stolpern an und fällt hin. Ich dachte, er ist über seine Füße gestolpert.“ Dann eilte W. zu dem Räuber. „Er lag am Rücken, sein Messer nah bei der Hand. Ich dachte, wenn er mich bei der Gurgel erwischt, das war es dann. Deshalb bin ich zurück und habe die Polizei angerufen. Dort habe ich gesagt, dass ich auch die Rettung brauche.“

Danach kam die Angst. „Mir ist alles über den Kopf gewachsen. Ich hatte Angst vor dem nächsten Fahrgast, Angst vor dem Staatsanwalt und meine Frau fürchtet die Rache der Familie des Pakistani.“ Günter W. blieb deshalb „einfach zu Hause“ und ging nicht nach draußen. Unterstützung bekam er von der Wirtschaftskammer und der Taxiinnung, ein Psychologe wurde ihm zur Seite gestellt. Juristisch ist die Notwehr eindeutig festgestellt, der Weg ins normale Leben zurück wird hingegen steinig und lang.

Die Notwehr geht für den Normalbürger relativ weit“, sagt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer: „Und sie geht weiter als für den Polizisten.“ Beide dürfen dem Gesetz nach einen unmittelbaren Angriff gegen Leib und Leben sowie gegen das Vermögen auch mit Waffengewalt abwehren.

Aber während der Polizist auf antrainierte Alternativen zurückgreifen kann und muss, bleibt dem überfallenen Juwelier oder Taxifahrer oft keine Wahl. „Das erklärt, warum solche Verfahren häufig eingestellt werden“, sagt Birklbauer.

Wie erst jetzt wieder im Fall des Taxlers Günther W. Der 59-Jährige war am 5. Juni in Wien-Donaustadt von einem vermeintlichen Fahrgast angegriffen worden, als es ums Bezahlen des Fuhrlohns ging. Der 21-jährige pakistanische Asylwerber nahm den Fahrer von hinten in den Schwitzkasten und hielt ihm ein Messer an den Hals. Günther W. griff zur Pistole und feuerte über seine Schulter einen tödlichen Schuss auf den Räuber ab.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den von Anwalt Nikolaus Rast verteidigten Taxler wegen Mordes. Ein Schießsachverständiger und ein Gerichtsmediziner beurteilten die vom Schützen gemachten Angaben anhand der Spurenlage (Schusskanal, Lokalaugenschein) für nachvollziehbar, das Verfahren gegen den Chauffeur wurde daraufhin wegen „gerechtfertigter Notwehr“ eingestellt.

Bevor der Pakistani auf der Straße tot zusammengebrochen war, hatte W. noch zwei Mal in Luft geschossen. Hätte er den flüchtenden Räuber erst dabei tödlich getroffen, wäre die Sache für ihn wahrscheinlich anders ausgegangen.

Bein stellen

„Auf der Flucht nachschießen, damit überschreitet man die Grenze“, sagt Anwalt Rast. Laut Strafrechtler Birklbauer ist der unmittelbare Angriff dann nämlich bereits vorbei. Und es ist dem Überfallenen nur noch erlaubt, dem Täter „ein Bein zu stellen oder höchstens, ihm in den Fuß zu schießen“, um ihn aufzuhalten. Aber ihn zu töten, nur um die Beute zu retten, ist von der Notwehr nicht mehr umfasst. Überhaupt kommt es schon auch auf die Angemessenheit an: „Wenn zum Beispiel jemand nur verbal droht, darf man nicht mit einer Pistole dagegenhalten“ (Birklbauer).

„Schnelle Hilfe zum Selbstschutz muss auch aus menschenrechtlicher Sicht in Ordnung sein“, sagt Heinz Patzelt von Amnesty International: „Man kann Verständnis aufbringen, dass ein Taxler schießt, wenn er bewaffnet überfallen wird. Andere Hilfe würde zu spät kommen.“ Auch Juweliere und Trafikanten greifen immer häufiger zur Waffe, wenn sie überfallen werden (siehe Auflistung rechts). Sie sind damit strafrechtlich zumeist gut gefahren.

Auf der Lauer

Nur die Zeche (oder den Kaufpreis) schuldig zu bleiben, reicht für Patzelt allerdings noch nicht als Rechtfertigung für eine Schussabgabe. Auch „bei Selbstjustiz mit Bürgerpatrouillen nach amerikanischem Zuschnitt“ fühlt sich Patzelt unwohl. Er denkt an den Juwelier, der sich 2004 in seinem Geschäft in der Meidlinger Hauptstraße auf die Lauer gelegt und einen Räuber durch den geschlossenen Rollbalken erschossen hat. Nach der Devise: „Wenn der reinzukommen versucht, erschieß ich ihn!“

Dem Juwelier wurde damals auch Notwehr zugebilligt, damit kann sich der Menschenrechtler nicht anfreunden.

Schmuckhändlerin Silvia Brandstetter ist einiges gewohnt. Unbekannte Juwelen-Diebe rasten mit einem Auto gegen die Auslage ihres Geschäfts in der Taborstraße in Wien-Leopoldstadt. Mit Räubern lieferte sie sich eine wilde Balgerei. „Ich hab’ es mir kurz überlegt, ob ich mir eine Pistole zulege“, erklärt sie. Zum Schutz. „Noch bin ich dazu nicht bereit.“

Andere sind es. In den vergangen fünf Wochen zogen Opfer drei Mal ihre Waffe. Ein offenbar mit einem Messer bedrohter Taxler erschoss seinen Gegner. Auch die von einem Juwelier abgegebene Kugel hatte letale Folgen für den 20-jährigen Täter, der mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole bewaffnet war. Und in der Nacht auf Freitag drückte ein Imbissstuben-Besitzer in Tirol ab (siehe Zusatzbericht unten).

"Angst vor jedem Fahrgast"
APA13069336 - 05062013 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Mitarbeiter der Spurensicherung am Dienstag, 05. Juni 2013, am Tatort in Wien-Stadlau. Laut Informationen der Polizei wurde ein Taxilenker von einem Fahrgast mit einem Messer attackiert. Der Lenker gab daraufhin mehrere Schüsse ab und traf den Angreifer tödlich. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER

In allen Fällen stellen sich zwei Fragen: War das Notwehr oder wurde sie überschritten? Darauf werden die Staatsanwaltschaften eine Antwort geben.

Die zweite liefert genügend Stoff für eine sehr allgemeine (Notwehr-)Debatte: Ist es legitim, jemanden zu erschießen, um sein Eigentum zu schützen?

Die Front verläuft entlang der Waffen-Befürworter und Gegner. Publizistische Hardliner gratulieren den Schützen und freuen sich über die Todesnachrichten. Ihnen stehen jene gegenüber, die vor Selbstjustiz warnen und die fortschreitende Bewaffnung der Bevölkerung kritisieren.

"Angst vor jedem Fahrgast"
APA13568146-2 - 05072013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 0259 CI - Bei einem Überfall auf einen Juwelier in der Mariahilfer Straße am Freitag, 05. Juli 2013, ist einer der drei Täter von dem Überfallenen in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus erschossen worden. Der Überfallene griff zu einer Schusswaffe und feuerte mehrmals auf die Räuber. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER

„Es ist nicht die Lösung für ein Sicherheitsproblem, mit Privatwaffen zur Selbstverteidigung zu greifen. Für mich wäre es besorgniserregend, wenn das zu stärkeren Bewaffnung führen würde“, sagt Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, und „kein Freund des Privatwaffenbesitzes“.

Genau das ist aber längst passiert, zumindest, wenn man der militanten „Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht Österreich“ (IWÖ) Glauben schenkt. Generalsekretär Georg Zakrajsek berichtet, dass sich zunehmend „Taxifahrer, Gewerbetreibende und Trafikanten“ für den Waffenerwerb interessieren. Ein „rein gefühlsmäßiger Befund“, denn mit Zahlen kann er es nicht belegen.

Registrierung läuft

Damit ist er nicht allein. Noch wissen nicht einmal die Behörden, wie viele Waffen unter heimischen Kopfpolstern liegen. Vergangenen Oktober startete eine zentrale Registrierung (Waffenregister), die 2014 abgeschlossen ist. So lange werden unvollständige Statistiken kursieren: Rund 237.000 Faustfeuerwaffen (Waffenbesitzkarten und Waffenpässe) sind im Umlauf. Aber: Eine Berechtigung erlaubt den Besitz mehrerer Waffen. Und: Gewehre, von denen weit mehr existieren, sind noch nirgends erfasst. Ein Trend lässt sich nicht ablesen.

Die Behörde will nun nicht nur wissen, wer eine Waffe besitzt, sondern auch, weshalb. „Selbstverteidigung“ dürfte ein prominent vertretenes Motiv sein. Gedeckt ist sie durch den Notwehr-Paragrafen (§ 3 Strafgesetzbuch). Er erlaubt viel, um sich und auch sein Vermögen zu schützen.

„Falsches Heldentum“

Das Prinzip dahinter ist einfach: Der Staat verbietet es im Allgemeinen, jemandem zu schaden, außer, man befindet sich in einer Notlage. Doch selbst die Polizei rät davon ab, alles Mögliche auszuschöpfen. Ein allgemeiner Erklärungsversuch aus dem Innenministerium: „Ohne jemandem das Recht auf Notwehr absprechen zu wollen, warnen wir vor falsch verstandenem Heldentum“, sagt Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Es sei jedenfalls günstiger, auf Vermögen zu verzichten, als sich in Gefahr zu bringen.

Georg Zakrajsek vom IWÖ würde den Ratschlag nicht beherzigen: „Wenn jemand mit dem Messer auf mich zukommt, dann schieße ich. Ist ja berechtigt.“

Wie es einem erging, der die Linie zur Notwehr überschritten hat, weiß Rechtsanwalt Werner Tomanek. Sein Mandant, ein Trafikant, feuerte mit einem Schrotgewehr auf den Täter und wurde deshalb zu einer bedingten Haftstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Tomanek sagt: „Je mehr Räuber es gibt, umso öfter wird das vorkommen.“

Ein einfacher Befund, den auch Blogger Andreas Unterberger teilt. Es klingt so, als ob jemand, der auf die schiefe Bahn gekommen ist, automatisch sein Recht auf Leben verwirkt hat.

Albert Steinhauser hält solche vereinfachten Darstellungen für problematisch. „Man sollte gut aufpassen, dass kein Klima entsteht, in dem solche Fälle als normal angesehen werden.“

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