Taschendieb aus Kinder-Betreuung geflüchtet
16 Tage saß der 1,55 Meter große, schmächtige Bursche in Wien in U-Haft. Er wurde am 22. Jänner als Mitglied einer kriminellen Vereinigung als Taschendieb überführt und festgenommen.
Am Freitag kam es zur Verhandlung (der KURIER berichtete). Richter Andreas Hautz sprach den Burschen – er soll aus Bosnien stammen – im Zweifel frei.
Denn das Gericht konnte Senat oder auch Ivka (der Jugendliche verwendet diverse Alias-Namen) das Alter nicht nachweisen, obwohl ein Amtsarzt den Burschen auf 16 bis 18 Jahre schätzte. Staatsanwalt Jörgen Santin wollte sogar die Geschlechtsorgane des Beschuldigten untersuchen lassen, um die Strafunmündigkeit zu klären (siehe unten).
Also galt der im Polizei-Protokoll angegebenen Geburtstag, der 31. März 2001, als Stichtag für die Altersbestimmung. Somit ist der Angeklagte unter 14 Jahre alt und strafunmündig. Senat alias Ivka war Freitagabend in Freiheit und wurde von der Polizei in das Kinder-Krisenzentrum Drehscheibe in Wien-Meidling gebracht.
„Dort übergaben uns die Beamten den Buben und ein Sackerl mit 20 Euro. Das Geld hat er vom Gericht bekommen“, erklärt Drehscheiben-Chef Norbert Ceipek. Der Bursche wurde in einem Einzelzimmer untergebracht. In der Nacht verließ Senat sein Zimmer, forderte die 20 Euro – die er auch bekam – und ging ohne Kommentar durch die Eingangstüre. Ceipek: „Wir dürfen unsere Insassen nicht aufhalten. Es gibt keine rechtliche Handhabe.“
Kinderbande
„Er ist Mitglied einer international tätigen Kinderbande, bestehend aus etwa 50 Personen. Die Kinder werden zu kriminellen Taten gezwungen. In Wien ging er mit einer Freundin auf Beutezug. Die junge Frau sitzt in Haft. Der Bursche ist mit allen Wassern gewaschen“, weiß Drehscheiben-Chef Ceipek. Nachsatz: „Ich würde ihm ein Alter von 16 Jahren geben.“
Noch in der Nacht wurde von der Drehscheibe Abgängigkeitsanzeige erstattet. Der geflohene Bursche konnte noch nicht gefunden werden. Er dürfte von seiner Organisation bereits aus Wien abgezogen worden sein. „Senat ist für die anderen jetzt zur Gefahr geworden und wird so schnell wie möglich in einem anderen Zielgebiet eingesetzt.“
Ceipek fordert ein Treffen mit der Justiz und den Amtsärzten: „Hier wird ein ganzes System vorgeführt.“ Der junge Taschendieb soll 25 Personen bestohlen haben.
Als der Staatsanwalt auch noch die „körperliche Untersuchung des Angeklagten“ beantragte, „insbesondere der Geschlechtsorgane“, entfuhr es dem Richter: „Jetzt wird’s lächerlich.“ Es sei ein „unzulässiger Erkundungsbeweis“. Der Bub sei nach seiner Festnahme amtsärztlich untersucht worden, dabei habe man „keine Hinweise auf eine vorhandene oder nicht vorhandene Schambehaarung festgehalten.“
Ein Rückschritt ins Mittelalter? Nicht ganz: Bis ins Jahr 2000 hatte man aus der Untersuchung der Schamhaare und der Vermessung von Knochen ungeniert auf das Alter von Verdächtigen geschlossen. Vor allem bei Schwarzafrikanern, die des Drogendealens beschuldigt wurden und angaben, noch jugendlich zu sein. In dem Fall wäre das Strafmaß gemildert. Der Gerichtsmediziner Prof. Johann Szilvassy, der sich als Schädel-Analytiker von Mozart und Mary Vetsera einen Namen gemacht hatte, galt als Knochenvermesser. Er brüstete sich damit, bei jungen Menschen nahezu den Geburtstag genau bestimmen zu können und machte Angeklagte in seinen Schambehaarungsgutachten regelmäßig älter.
Der damalige Leiter des Universitätsinstituts für Anthropologie, Prof. Horst Seidler, nannte Szilvassys Methoden „Unfug“ und „eine hemmungslose Unverfrorenheit“, der Justizminister schaltete sich ein. Seit damals hat man von Schamhaaren als Beweismittel nichts mehr gehört. Bis gestern.
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