Nicht strafmündig, aber in Haft

Nicht strafmündig, aber in Haft
Ein mutmaßlich 12-Jähriger wurde als Taschendieb erwischt, trotz Freispruchs kam er tagelang nicht frei.

Das passt zu der von Justizminister Wolfgang Brandstetter ausgerufenen Parole, es sollte möglichst kein Jugendlicher mehr in U-Haft kommen, wie die Faust aufs Auge: Ein Bub saß 16 Tagen im Gefängnis, obwohl er eigenen Angaben nach erst 12 Jahre alt und damit strafunmündig ist. Dank eines Staatsanwalts blieb er hinter Gittern, erst am Freitagabend kam er doch auf freien Fuß.

Der kindlich wirkende Angehörige einer bosnischen Roma-Familie dürfte von einer Bande gezielt zum Stehlen ausgebildet worden sein und zuletzt in Wien Touristen um ihre Geldbörsen erleichtert haben. Am 22. Jänner wurde er festgenommen und gab als Geburtsdatum den 31. März 2001 an. Dennoch kam er in U-Haft. Ein Amtsarzt hatte ein Alter von 16 bis 18 Jahren bescheinigt.

Der Wiener Jugendrichter Andreas Hautz holte ein zahnärztliches Gutachten ein, das ergab, dass bei dem Buben einige Zähne noch nicht durchgebrochen sind. Ob er knapp unter 14 oder knapp über 14 ist, kann die Sachverständige nicht eindeutig attestieren. Dem Richter ist es „ein Rätsel, wie man auf 16 bis 18 kommt, wenn man den Angeklagten anschaut“. Er befand den Buben für strafunmündig, fällte einen Freispruch und hob die U-Haft auf.

Doch Staatsanwalt Jörgen Santin legte nicht nur Berufung ein, sondern beantragte zur Altersbestimmung zunächst eine Magnetresonanztomografie der Handwurzel des Buben. Der Unsicherheitsfaktor beträgt aber bis zu 13 Monate. Dann verlangte er die Begutachtung der Geschlechtsorgane (siehe unten), auch das wurde abgeschmettert. Schließlich zog der Ankläger einen offenen Festnahmeauftrag aus dem Hut, der während der 16 Tage U-Haft wegen später bekannt gewordener Taschendiebstähle erlassen worden war. Zur Exekution dieser Anordnung hatte der Staatsanwalt vorsorglich zwei Polizeibeamte im Saal Platz nehmen lassen, die den Buben gleich nach seiner Entlassung aus der U-Haft mitnahmen.

Befremden

Bei Richter Hautz rief das „höchstes Befremden hervor“. Kinder würden zu Dieben ausgebildet, eine „besonders widerliche Art von Verbrechen“. Das dürfe aber nicht dazu führen, Grundsätze des Strafverfahrens über Bord zu werfen.

Der Bub kam Freitagnachmittag in Polizeiarrest und wurde verhört. Vom Vollzug der an sich gerichtlich bewilligten Festnahmeanordnung wurde aber Abstand genommen. Sie wäre herangezogen worden, wenn der Bub im heutigen Prozess schuldig gesprochen wäre und eine Strafe erhalten hätte, die keine weitere Basis für seine weitere Anhaltung geboten hätte. Der mutmaßliche 12-Jährige wurde nach einem weiteren Verhör am Freitag der „Drehscheibe“ – einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – übergeben.

Kommentare