Vom U1-Brand bis zum Hochwasserschutz: Was in Wien weiter „amtsgeheim“ ist
„Für Wien und mich gilt: Raus mit allen Infos!“ Also sprach Wiens Magistratsdirektor Dietmar Griebler am 31. August 2025 in der Kronenzeitung. Und zwar über das tags darauf gültig gewordene Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das das in Österreich schon anno 1793 eingeführte Amtsgeheimnis abschaffen sollte. Und Wien wollte sich dabei die Latte besonders hochlegen – sprich: Amtsgeheimnisse entsprechend offen preisgeben. Schließlich war man 2025 ja Demokratiehauptstadt und steht – nicht nur wegen der Neos in der Stadtregierung – für Transparenz.
Dass diese Versprechungen dem Realitätscheck nicht immer standhalten, beweisen Anfragen des KURIER in den vergangenen Monaten. Einige wurden positiv beantwortet und sorgten entsprechend für Diskussionen (etwa die Sponsorzahlungen an Rapid und Austria sowie die Nicht-mehr-Bioflächen am Weingut Cobenzl), doch manches bleibt immer noch „amtsgeheim“, wie exemplarisch vier Beispiele zeigen.
- Was genau steht im Gutachten zum U1-Brand? Am 19. November 2024 geriet ein Sonderzug der U1 zwischen den Stationen Taubstummengasse und Südtiroler Platz in Brand. Dabei schrammte Wien an einer Katastrophe vorbei, da die Garnitur kurz zuvor noch voll besetzt war. So gab es „nur“ sechs Leichtverletzte und eine zehntägige Streckensperre.
Die Brandursache war dann laut Wiener Linien rasch gefunden: Laut einem Sachverständigen habe ein „Isolationsschaden an der Verkabelung“ zu einem Kurzschluss geführt – das, obwohl der Silberpfeil kurz zuvor gerade gewartet worden war. Viele Fragen blieben offen.
Daher bat der KURIER um alle Unterlagen zu der Causa, vor allem um das Gutachten des Brandsachverständigen (eigentlich ein klassischer Fall für das IFG). Doch die Wiener Linien verweigerten dies, da darin „vertrauliche Informationen“ enthalten seien, die „im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt“ seien.
Das Weingut Cobenzl gehört den Wienern - wie profitabel es ist, dürfen sie aber nicht erfahren.
- Wie profitabel ist das Weingut Cobenzl? Die Stadt Wien betreibt am Cobenzl seit mehr als 100 Jahren ein eigenes Weingut, das bei der MA 49 (Forst- und Landwirtschaftsbetrieb) ressortiert. Doch wie profitabel ist das renommierte Weingut eigentlich? Auch dazu kam ein „Njet“, da man „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ wahren müsse – schließlich sei man ja „ein privatwirtschaftlich agierender Betrieb der Stadt Wien“. Allerdings: Ausgegliedert oder privatwirtschaftlich strukturiert ist das Weingut Cobenzl eigentlich nicht. Immerhin wurde auch mitgeteilt, dass jährlich auf 60 Hektar rund 320.000 Liter Wein produziert werden.
Riesige Schäden auf der U-Bahn-Baustelle Pilgramgasse.
- Warum ist die U-Bahn-Station „abgesoffen“? Beim Hochwasser im Herbst 2024 ist die U-Bahn-Baustelle bei der Pilgramgasse neben dem Wienfluss regelrecht abgesoffen. Es gab nicht nur riesigen Schaden (rund sechs Millionen Euro), sondern auch einen wochenlangen Baustopp. Da sich Gerüchte über etwaige selbst verschuldete Versäumnisse bei der Baustelle hartnäckig halten, wurde um Übermittlung der internen Untersuchungsberichte der zuständigen MA 45 (Wiener Gewässer) ersucht.
Doch auch hier werden Geheimhaltungsgründe laut IFG bemüht, um die Information nicht erteilen zu müssen. In dem Fall wird der gesamte Wiener Hochwasserschutz zur „zentralen kritischen Infrastruktur“ erklärt, weshalb die Causa streng geheim bleiben müsse.
- Was steht im Vertrag des Lamarr-Projekts? Schließlich bat der KURIER beim viel-diskutierten „Lamarr“-Projekt von René Benko (nun von der Stumpf AG realisiert) noch um den zuvor unter Verschluss gehaltenen Servitutsvertrag zum öffentlichen Dachgarten; hierfür zuständig ist die MA 69 (Immobilienmanagement). Allerdings wurde erst nach zwei Monaten – aufgrund angeblicher „Komplexität der angefragten Information“ kam es zu einer einmonatigen Fristverlängerung – mitgeteilt, dass besagter Vertrag zuerst die Gremien des Gemeinderates passieren müsse. Erst danach sei er „nach dem IFG zugänglich“ – allerdings nur „mit einer erneuten Anfrage“.
Statt noch einen Antrag zu stellen und wieder zwei Monate warten zu müssen, hat sich der KURIER den Dachpark-Vertrag aus anderer Quelle besorgt und alle Details dazu bereits veröffentlicht.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist vielfach noch juristisches Neuland – denn Höchstgerichtsurteile als Richtschnur liegen noch nicht vor. Daher bat der KURIER den renommierten Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck um eine Einschätzung, ob die Ablehnungen der oben genannten Info-Begehren seiner Ansicht nach zurecht erfolgt sind.
Zum U1-Brand sagt der Experte: „Es ist schwer vorstellbar, welche Informationen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gefährden können, wenn das Gutachten veröffentlicht wird.“ Auch wenn die Causa von außen schwer zu beurteilen sei, würden IFG-pflichtige Stellen grundsätzlich „sehr häufig“ übersehen, dass sie das „jeweils gelindeste Mittel einsetzen müssen“; also wenn nicht das vollständige Gutachten übermittelt werde, dann müsse zumindest eine „auszugsweise Veröffentlichung“ möglich sein. „Mit anderen Worten: Dass überhaupt keine Information gegeben wird, scheint mir schwer zu rechtfertigen sein“, so Bußjäger.
Peter Bußjäger.
Auch beim Weingut Cobenzl sei die Ablehnung nicht wirklich korrekt gewesen: Dies sei ein „interessanter Fall“, weil die angegebenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die laut IFG als Ablehnungsgründe möglich sind, gleichsam der „falsche“ Ansatz gewesen sei. Denn es müsse sich dabei um ein „Rechtssubjekt“ handeln: „Das ist ein Regiebetrieb (Betrieb einer Kommune, Anm.) nicht.“ Ergo hätte sich die Stadt beim Cobenzl auf einen anderen Geheimhaltungsgrund berufen müssen – etwa der „Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens“.
Auch beim Wiener Hochwasserschutz sieht Bußjäger eine pauschale Zurückweisung differenziert: „Auch die kritische Infrastruktur ist nicht per se geschützt, sondern nur soweit als eben ein legitimes Geheimhaltungsinteresse besteht.“ Nachsatz: „Ich würde grundsätzlich auch nicht sehen, dass der Umstand, dass die Öffentlichkeit durch Preisgabe der Daten erkennt, dass sie möglicherweise nicht geschützt ist, für sich einen Geheimhaltungsgrund (etwa öffentliche Ordnung und Sicherheit) darstellt“, sagt der Experte.
Bauruine Lamarr auf der Mariahilfer Straße.
Und wie sieht es beim Servitutsvertrag zum Kaufhaus Lamarr aus? War das Vorgehen der Behörde „schikanös“, wenn sie einen zweiten IFG-Antrag verlangt? „Gute Frage.“ Zunächst könne man durchaus argumentieren, dass der Vertrag wegen der „Vorbereitung einer Entscheidung“ (ein laut Gesetz definierter Ablehnungsgrund) geheim bleiben müsse – bis „definitiv alle Gremien entschieden haben“: Daher sei die Ablehnung rein formell „zumindest vertretbar“, sagt der Verfassungsexperte. Aber: „Natürlich wäre auch eine bürgerfreundliche Vorgehensweise denkbar, das erste Informationsbegehren sozusagen wieder aufleben zu lassen“, findet Bußjäger.
Ein Ablehnungsgrund zu einer vom KURIER gestellten IFG-Anfrage über Parteizugehörigkeit von Wiener Spitzenbeamten, die auch im Internet veröffentlicht wurde, sei laut Bußjäger wiederum korrekt. Da es um sensible Daten gehe, wäre eine solche Datensammlung des Magistrats sogar „bedenklich“.
Übrigens: Wer abgelehnte IFG-Anfragen nicht hinnehmen will, kann von der Behörde einen Bescheid verlangen – und diesen dann beim Verwaltungsgericht prüfen lassen.
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