Vom U1-Brand bis zum Hochwasserschutz: Was in Wien weiter „amtsgeheim“ ist

Seit September sollte das Amtsgeheimnis eigentlich abgeschafft sein – doch das Wiener Rathaus rückt nicht immer alle relevanten Informationen heraus. Das zeigen Anfragen des KURIER.
++ HANDOUT ++ WIEN: NACH BRAND IN U1 - UMFANGREICHE BEHINDERUNGEN IM WIENER ÖFFI-VERKEHR

„Für Wien und mich gilt: Raus mit allen Infos!“ Also sprach Wiens Magistratsdirektor Dietmar Griebler am 31. August 2025 in der Kronenzeitung. Und zwar über das tags darauf gültig gewordene Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das das in Österreich schon anno 1793 eingeführte Amtsgeheimnis abschaffen sollte. Und Wien wollte sich dabei die Latte besonders hochlegen – sprich: Amtsgeheimnisse entsprechend offen preisgeben. Schließlich war man 2025 ja Demokratiehauptstadt und steht – nicht nur wegen der Neos in der Stadtregierung – für Transparenz.

Dass diese Versprechungen dem Realitätscheck nicht immer standhalten, beweisen Anfragen des KURIER in den vergangenen Monaten. Einige wurden positiv beantwortet und sorgten entsprechend für Diskussionen (etwa die Sponsorzahlungen an Rapid und Austria sowie die Nicht-mehr-Bioflächen am Weingut Cobenzl), doch manches bleibt immer noch „amtsgeheim“, wie exemplarisch vier Beispiele zeigen.

  • Was genau steht im Gutachten zum U1-Brand? Am 19. November 2024 geriet ein Sonderzug der U1 zwischen den Stationen Taubstummengasse und Südtiroler Platz in Brand. Dabei schrammte Wien an einer Katastrophe vorbei, da die Garnitur kurz zuvor noch voll besetzt war. So gab es „nur“ sechs Leichtverletzte und eine zehntägige Streckensperre.

Die Brandursache war dann laut Wiener Linien rasch gefunden: Laut einem Sachverständigen habe ein „Isolationsschaden an der Verkabelung“ zu einem Kurzschluss geführt – das, obwohl der Silberpfeil kurz zuvor gerade gewartet worden war. Viele Fragen blieben offen.

Daher bat der KURIER um alle Unterlagen zu der Causa, vor allem um das Gutachten des Brandsachverständigen (eigentlich ein klassischer Fall für das IFG). Doch die Wiener Linien verweigerten dies, da darin „vertrauliche Informationen“ enthalten seien, die „im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt“ seien.

Mehrere Flaschen Cobenzl-Wein liegen in einem Regal.

Das Weingut Cobenzl gehört den Wienern - wie profitabel es ist, dürfen sie aber nicht erfahren.

  • Wie profitabel ist das Weingut Cobenzl? Die Stadt Wien betreibt am Cobenzl seit mehr als 100 Jahren ein eigenes Weingut, das bei der MA 49 (Forst- und Landwirtschaftsbetrieb) ressortiert. Doch wie profitabel ist das renommierte Weingut eigentlich? Auch dazu kam ein „Njet“, da man „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ wahren müsse – schließlich sei man ja „ein privatwirtschaftlich agierender Betrieb der Stadt Wien“. Allerdings: Ausgegliedert oder privatwirtschaftlich strukturiert ist das Weingut Cobenzl eigentlich nicht. Immerhin wurde auch mitgeteilt, dass jährlich auf 60 Hektar rund 320.000 Liter Wein produziert werden.
Besichtigung der U-Bahn-Baustelle Pilgramgasse.

Riesige Schäden auf der U-Bahn-Baustelle Pilgramgasse.

  • Warum ist die U-Bahn-Station „abgesoffen“? Beim Hochwasser im Herbst 2024 ist die U-Bahn-Baustelle bei der Pilgramgasse neben dem Wienfluss regelrecht abgesoffen. Es gab nicht nur riesigen Schaden (rund sechs Millionen Euro), sondern auch einen wochenlangen Baustopp. Da sich Gerüchte über etwaige selbst verschuldete Versäumnisse bei der Baustelle hartnäckig halten, wurde um Übermittlung der internen Untersuchungsberichte der zuständigen MA 45 (Wiener Gewässer) ersucht.

Doch auch hier werden Geheimhaltungsgründe laut IFG bemüht, um die Information nicht erteilen zu müssen. In dem Fall wird der gesamte Wiener Hochwasserschutz zur „zentralen kritischen Infrastruktur“ erklärt, weshalb die Causa streng geheim bleiben müsse.

  • Was steht im Vertrag des Lamarr-Projekts? Schließlich bat der KURIER beim viel-diskutierten „Lamarr“-Projekt von René Benko (nun von der Stumpf AG realisiert) noch um den zuvor unter Verschluss gehaltenen Servitutsvertrag zum öffentlichen Dachgarten; hierfür zuständig ist die MA 69 (Immobilienmanagement). Allerdings wurde erst nach zwei Monaten – aufgrund angeblicher „Komplexität der angefragten Information“ kam es zu einer einmonatigen Fristverlängerung – mitgeteilt, dass besagter Vertrag zuerst die Gremien des Gemeinderates passieren müsse. Erst danach sei er „nach dem IFG zugänglich“ – allerdings nur „mit einer erneuten Anfrage“.

Statt noch einen Antrag zu stellen und wieder zwei Monate warten zu müssen, hat sich der KURIER den Dachpark-Vertrag aus anderer Quelle besorgt und alle Details dazu bereits veröffentlicht.

Ein Mann mit Brille und Anzug sitzt vor einem Bücherregal und denkt nach.

Peter Bußjäger.

Abbruch des geplanten Kaufhauses Lamarr

Bauruine Lamarr auf der Mariahilfer Straße.

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