Staatsanwalt prüft wegen Verhetzung

400 Demonstranten forderten Samstag ein freies Palästina: Das Vermummungsverbot wurde ignoriert.
Facebook-Karikatur rief vor Pro-Palästina-Marsch zum Judenmord auf. Auch Demo wird analysiert.

Die lautstarke Demonstration zum Al-Quds-Tag sorgt in Wien auch drei Tage danach für massive Proteste. Wie berichtet zogen am Samstag 400 Teilnehmer durch die Wiener City und forderten mit Transparenten und Parolen ein freies Palästina. Doch die Proteste und Parolen kratzen am Tatbestand der Verhetzung gegen Israel.

Staatsanwalt prüft wegen Verhetzung
Schon im Vorfeld der umstrittenen Demo gab es breite Aufregung: In Facebook kursierte eine Karikatur (sie liegt dem KURIER vor), die zeigt, wie ein in einer Grube stehender Jude vom mehreren Muslimen mit Wasserkübeln ertränkt werden soll. Grün-Bundesrat Marco Schreuder machte einen Screenshot und schickte das Machwerk an die Polizei. Die sandte die Karikatur an die Staatsanwaltschaft Wien. Schreuder zeigte sich fassungslos: "Hier wurde offen zum Judenmord aufgerufen." Auch ein Wiener Anwalt zeigte Verhetzung an. Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte Dienstagnachmittag dem KURIER: "Die Anzeige ist bei uns eingegangen, wir prüfen ob Verhetzung vorliegt." Auch bei der Demo selbst kam es laut Zeugen zu zweifelhaften Parolen. Leser fragten in der Redaktion, warum solche Veranstaltungen genehmigt werden. Polizeisprecher Thomas Keiblinger dazu: "Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Eine Veranstaltung für ein freies Palästina kann nicht untersagt werden." Um aber verbale Ausschreitungen während Demonstrationen zu unterbinden, sind Juristen immer vor Ort. Die Kontrolle allerdings ist obsolet, wenn kein Arabisch verstanden wird.

Videoaufzeichnungen

"Anzeigen, etwa wegen Verdachtes der Verhetzung, werden von Beamten schon während der Demos, aber natürlich auch danach aufgenommen. Und Demonstrationen werden mittels Videos dokumentiert. Dann können unsere Dolmetscher die Vorwürfe prüfen", erklärt Keiblinger. Doch viele Demonstrantinnen die am Samstag Parolen schmetterten trugen die Burka – trotz Vermummungsverbotes. Eine Aufklärung, so die Polizei, sei schwierig.

Wann aber darf die Exekutive Demonstrationen auflösen, oder Personen festnehmen? "Dann, wenn Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Juristen und Einsatzleiter legen den Zeitpunkt fest. Denn es gilt, Demo-Auflösungen und/oder Festnahmen mit möglichst wenig Gegenwehr durchzuführen", spricht Keiblinger von strategischem Vorgehen. Die meisten Amtshandlungen provozierte in den vergangenen Jahren der Akademiker- bzw. WKR-Ball rund um die Hofburg. Einschließlich Juni gab es heuer bereits 3961 angemeldete Versammlungen (bei 12 Untersagungen) in Wien.

Ganz zum Ärger der Wirtschaftskammer. Denn wenn in der City demonstriert wird, sinken die Geschäfts-Umsätze um bis zu 50 Prozent.

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