Ärger über Ludwigs Kopf auf Gastro-Gutschein

Ärger über Ludwigs Kopf auf Gastro-Gutschein
Die Wiener ÖVP wirft dem Bürgermeister vor, Wahlwerbung für die SPÖ zu machen.

Die Kritik am Gastro-Gutschein der Stadt reißt nicht ab. Zuerst sorgte er koalitionsintern – der KURIER berichtete exklusiv – für Ärger. Dann bei so manchem Wirten, der sich lieber über die angebliche Bürokratie ärgerte, die der Gutschein mit sich bringe – als sich über die städtische Unterstützung zu freuen. Jetzt zürnt die ÖVP dem Bürgermeister, wie der KURIER erfahren hat.

Konkret geht es um das Porträtfoto, das auf dem Begleitschreiben zum Gastro-Gutschein abgebildet ist. Darauf zu sehen: Bürgermeister und SPÖ-Chef Michael Ludwig. Die Kritik der Türkisen: „Das offizielle Schreiben der Stadt Wien schaut aus wie eine SPÖ-Werbung – sicher kein Zufall so knapp vor der Wien-Wahl“, sagt ÖVP-Stadtrat Markus Wölbitsch.

Das liege nicht nur am Konterfei Ludwigs – sondern auch an dem Spruch, der in Fettschrift den Brief ziert: „Wir halten zusammen“ steht geschrieben. Unschwer zu erkennen: Es handelt sich dabei um einen SPÖ-Claim. Auch hier gilt: Auf einem offiziellen Schreiben der Stadt hat das eigentlich nichts verloren.

ÖVP nicht grundsätzlich gegen Gutscheine

Die ÖVP will nun Antworten von Ludwig: „Wie rechtfertigen Sie diese an Parteiwerbung anmutende Aufmachung eines Schreibens der Stadt Wien vier Monate vor der Wiener Gemeinderatswahl?“

Die ÖVP sei übrigens nicht grundsätzlich gegen die Gutschein-Aktion, so Wölbitsch: „Das ist prinzipiell eine sinnvolle Maßnahme. Allerdings braucht es Maßnahmen, die darüber hinaus gehen, die nachhaltig sind – und die nicht nur einen Pop-up-Effekt bringen.“ Eine Anspielung an die vielen Pop-up-Projekte, die Ludwig seinem kleinen Koalitionspartner – den Grünen – zuletzt durchgehen ließ.

Rein rechtlich ist das Porträt auf dem Brief übrigens kein Problem, sagt Hubert Sickinger, Politologe und Experte für Parteienfinanzierung.

Das sogenannte „Kopfverbot“ für Regierungsmitglieder, das im Jahr 2011 im Rahmen des Medientransparenzgesetzes beschlossen wurde, gilt ausschließlich für entgeltliche Einschaltungen in Medien – also etwa für Inserate oder für TV-Spots. Und nicht für Schreiben der Regierenden, die sich direkt an ihre Bürger richten.

Kommentare