17-Jähriger war mit 720 illegalen Knallkörpern unterwegs
Die Bereitschaftseinheit der Polizei führte am Montagabend gegen 17.30 Uhr routinemäßig Personenkontrollen am Westbahnhof durch. Dabei fiel den Beamten ein Mann auf, der plötzlich nervös wurde, zu seiner Tasche griff und in Richtung Ausgang lief. Die Polizisten konnten den 17-Jährigen aber kurz darauf festhalten und kontrollierten auch ihn.
Nachdem er anscheinend wusste, dass er "aufgeflogen" war, gab er sofort zu, pyrotechnische Gegenstände bei sich zu haben. Er öffnete die Tasche und es kamen Knallkörper der Klasse F3 und P1 zum Vorschein.
F1
- Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; können ggf. in geschlossenen Räumen verwendet werden, wenn laut Gebrauchsanweisung zulässig (§ 11 Z 1 Pyrotechnikgesetz)
- z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.
Ab 12 Jahren
F2
- Geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (§ 11 Z 2 Pyrotechnikgesetz)
- z.B. Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, "Ladycracker" etc.
Ab 16 Jahren
F3
- Mittlere Gefahr, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 3 Pyrotechnikgesetz)
- z.B. Knallkörper, Feuerräder etc.
Ab 18 Jahren, Sachkunde erforderlich
F4
- Große Gefahr, nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnis vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 4 Pyrotechnikgesetz)
- z.B. Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc.
Ab 18 Jahren; Fachkenntnis erforderlich
Die Pyrotechnik hatte der 17-Jährige verkaufen wollen. Die Beamten stellten insgesamt zirka 15 Kilo pyrotechnische Gegenstände mit einen Verkaufswert von rund 650 Euro sicher. Der 17-jährige Österreicher wurde angezeigt.
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