Versuchte Morde: 15 Jahre Haft für deutsche Hebamme

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Die 35-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichtes mehreren Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten heimlich Blutverdünner gegeben.

Eine Hebamme muss wegen sieben versuchter Morde sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung im Kreißsaal 15 Jahre in Haft. Das Landgericht München I verhängte am Freitag außerdem ein lebenslanges Berufsverbot. Die Patientinnen hätten "insbesondere in der geschützten, klinischen Umgebung" keinen Angriff auf ihr Leben erwartet, sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichtes, Michael Höhne. Das habe die Angeklagte bewusst ausgenutzt, um Frust abzubauen. "Sie war verärgert über die aus ihrer Sicht fehlende Wertschätzung und Anerkennung. Mit der Schaffung von Krisensituationen wollte sie ihren Ärger abreagieren." Der Angeklagten wurde es "für immer verboten", als Hebamme oder generell im medizinischen Bereich zu arbeiten.

"Der Todesengel im Kreißsaal"

Die 35-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichtes Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten in Bad Soden bei Frankfurt und im Münchner Klinikum Großhadern heimlich Blutverdünner gegeben. Sie wären ohne Notoperationen gestorben. Die Angeklagte sei die einzige, die in allen Fällen Zugang zu den Patientinnen hatte, sagte Richter Höhne. "Das sollte eigentlich der schönste Tag des Lebens werden, aber es wurde der schlimmste", zitierte er die Aussage eines betroffenen Elternpaares vor Gericht. In einem Fall gab die Hebamme demnach einer Frau kurz vor der Geburt das blutverdünnende Mittel Heparin, das unter anderem nach Fehlgeburten verabreicht wird - oder zur Abtreibung, aber "unter keinen Umständen Schwangeren". Die Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und nach Angaben Höhnes nach den nicht-öffentlichen Plädoyers gesagt: "Wenn ich das gewesen wäre, dann wäre ich ja der Todesengel vom Kreißsaal." Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ihr Anwalt Hermann Kühn kündigte am Freitag Rechtsmittel an. "Wir werden das Urteil anfechten und weiterhin dafür streiten, dass unsere Mandantin sich letztlich von diesem Makel befreien kann."

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