Todesstrafe wegen Drogenvergehens

Amnesty-Bericht: Auch Minderjährige und geistig Behinderte werden nicht geschont.

Der Blogger Raif Badawi ist das Gesicht für Unbarmherzigkeit in Saudi-Arabien. Ein am Dienstag veröffentlichter Bericht von Amnesty International zeigt, wie dramatisch die Lage darüber hinaus ist. 175 Todesurteile wurden innerhalb eines Jahres vollstreckt. Häufig wegen Drogenvergehen. Die Opfer sind oft minderjährig oder geistig behindert.

Der für den Nahen Osten zuständige Amnesty-Direktor, Said Boumedouha, erklärt in dem in London veröffentlichten Bericht: "Die Verurteilung von Hunderten Menschen zum Tode nach zutiefst fehlerhaften Verfahren ist absolut beschämend." Geständnisse würden oft unter Folter erpresst, vor Gericht werden sie dann aber als gültiger Beweis gewertet.

Fast jede zweite Exekution wurde wegen Verbrechen ausgeführt, die nichts mit der Tötung von Menschen zu tun gehabt hätten. In Saudi-Arabien ist dem dort streng geltenden islamischen Recht zufolge für zahlreiche Straftaten die Todesstrafe vorgesehen, darunter Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel und "Hexerei". Die Verurteilten werden entweder öffentlich enthauptet oder erschossen. Auch Minderjährigen kann der Tod drohen. Manchmal würden die Angehörigen über die bevorstehende Exekution nicht einmal informiert. Geistig Behinderte würden von der Todesstrafe nicht verschont, auch das ein Verstoß gegen internationale Übereinkommen.

Fast die Hälfte aller insgesamt 2208 Exekutierten seit 1985 waren den Angaben zufolge Ausländer. Vielen sei eine angemessene Übersetzung des Prozesses verweigert worden. "Die saudiarabischen Justizbehörden verletzen immer wieder die internationalen Standards für einen fairen Prozess und gegen die UN-Bestimmungen zum Schutz der Rechte der von der Todesstrafe Bedrohten", kritisiert Amnesty weiter in dem Bericht. Die Menschenrechtsorganisation bekräftigte ihre Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe. Viele der in dem Bericht genannten Missstände könne Saudi-Arabien aber schon abstellen, indem es "einfach die Anwendung der eigenen Gesetze und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen sicherstellt".

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