Behörden nach Fund auf La Reunion zurückhaltend

MH370 gilt seit zwei Jahren als verschollen
Flug MH370: Jogger brachte noch unidentifiziertes Stück zur Gendarmerie.

Kurz vor dem zweiten Jahrestag des Verschwindens von Malaysia-Airlines-Flug MH370 sorgen mögliche Hinweise auf die Maschine für Schlagzeilen. Auf der französischen Insel La Reunion im Indischen Ozean prüfen die Behörden ein Fundstück, das ein Jogger als mögliches Wrackteil zur Gendarmerie gebracht hat.

Nach Angaben der Präfektur des Übersee-Departements ist aber noch unklar, ob es tatsächlich von einem Flugzeug stammt. "Derzeit habe ich keine weiteren Informationen", sagte ein Sprecher am Montag. Er betonte: "Wir haben jedes Jahr tausende Objekte an den Küsten."

Auf La Reunion war im vergangenen Sommer eine Flügelklappe der verschwundenen Boeing 777 gefunden worden. Johnny Begue, der damals das Wrackteil entdeckte, fand am Donnerstag auch das seinen Angaben zufolge etwa 20 mal 40 Zentimeter große neue Objekt. Das Material habe eine bienenwabenartige Struktur - wie die im vergangenen Jahr gefundene Klappe.

Teil in Mosambik gefunden

Erst vor wenigen Tagen war vor der Küste Mosambiks ein Wrackteil eines Flugzeugs entdeckt worden, das nach Angaben des malaysischen Verkehrsministeriums mit "hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Boeing 777 stammt - die gleiche Passagiermaschine wie die des Flugs MH370.

Der Jumbojet war am 8. März 2014 auf dem Flug von Kuala Lumpur nach Peking mit 239 Menschen an Bord von den Radarschirmen verschwunden. Experten vermuten, dass die Maschine vom Kurs abwich und nach stundenlangem Flug mit leerem Tank in den südlichen Indischen Ozean stürzte. Trotz der anhaltenden Suche in einem 80.000 Quadratkilometer großem Seegebiet gab es seitdem aber keine weitere Spur von dem Flugzeugwrack.

Millionenklage

Die Entschädigung der Angehörigen von Flugzeugunfallopfern ist international geregelt. Rund 150.000 Euro stehen ihnen nach dem Montrealer Abkommen mindestens zu. Im Fall der verschollenen Malaysia-Airlines-Boeing wollen sich viele Angehörige damit nicht zufriedengeben.

Kanzleien in Malaysia, den USA und Australien vertreten Hinterbliebene, die mit Klagen deutlich mehr erreichen wollen. "Wir verklagen im Namen von 15 Mandanten die Behörde für Zivilluftfahrt, die Einwanderungsbehörde, die Luftwaffe und die Regierung", sagte der Anwalt Gary Edward Chong aus Kuala Lumpur. "Wir werfen ihnen Fahrlässigkeit vor. Gegen die Fluggesellschaft machen wir Vertragsbruch geltend."

Die Passagiere hätten schließlich einen Vertrag über die sichere Beförderung von Kuala Lumpur nach Peking mit der Airline geschlossen. Den Behörden werfen die Anwälte vor, den Flug nicht richtig überwacht und zwei Passagiere mit gefälschten Pässen an Bord gelassen zu haben. Die Luftwaffe hatte das Flugzeug nach seiner Kursänderung zwar auf einem Radar gesehen, aber nichts unternommen.

"Wir vertreten Angehörige von etwa 40 Passagieren", sagte Anwalt Roy Altman aus Miami. Neben Malaysia Airlines und den malaysischen Behörden verklagen sie auch den Flugzeughersteller Boeing, "wegen widerrechtlicher Tötung und Produkthaftung". "Die Summen, um die es geht, sind vertraulich."

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