Gericht entscheidet über Strafmaß für Pegida-Gründer

Das Dresdner Amtsgericht hatte Bachmann im Mai in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt.

Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss sich erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Landgericht Dresden begann heute das Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung. Entschieden wird allerdings nur über das Strafmaß. Den Schuldspruch der Vorinstanz hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zuvor akzeptiert. Damit ist keine erneute Beweisaufnahme nötig. Das Urteil wird noch am Mittwoch erwartet. Das Dresdner Amtsgericht hatte Bachmann im Mai in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bachmann im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpfte.

Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Die Anklage hatte im ersten Prozess sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Bachmann, einer der Köpfe der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien.

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