Airbus weicht Drohne aus

Mysteriöse Drohnen-Flüge über Paris: Einen Airbus 320 wäre fast kollidiert
Das hätte fatal enden können. Im Landeanflug auf den Pariser Flughafen Charles de Gaulle wäre ein Airbus in knapp 2000 Meter Höhe beinahe mit einer Drohne kollidiert.

Was hätte passieren können will sich Uwe Harter von der deutschen Pilotenvereinigung Cockpit gar nicht ausmalen. Ein Flieger trifft im Landeanflug mit zirka 400 km/h auf eine Drohne. "Es kommt darauf an, wie schwer das Ding war und wo das Loch entstanden wäre."

Die Air-France-Maschine war am 19. Februar von Barcelona kommend im Landeanflug auf Paris als der Co-Pilot in knapp 2000 Meter Höhe eine Drohne auf Kollisionskurs sah. Er reagierte schnell, schaltete den Autopiloten aus und führte ein Ausweichmanöver durch, um den Zusammenstoß zu verhindern. Die Drohne sei daraufhin lediglich fünf Meter unterhalb des linken Flügels an dem Airbus A 320 vorbeigeschossen. Der Flieger konnte dann problemlos landen. Ob die Passagiere das Ausweichmanöver mitbekommen haben, ist nicht bekannt.

Das französische Ermittlungsbüro für die Untersuchung von Flugunfällen (BEA) stuft den Zwischenfall als schwerwiegend ein.

Es ist strikt verboten, Drohnen in der Nähe von Flughäfen fliegen zu lassen. Doch in Paris gab es bereits im Vorjahr mehrere bedenkliche Sichtungen von Drohnen. Nach den Terroranschlägen auf Charlie Hebdo im Jänner 2015 wurden monatelang Drohnen gejagt. Unbekannte hatten die Flugkörper über dem Élysée-Palast fliegen lassen, über der US-Botschaft, über dem Invalidendom, der Place de la Conccorde und an anderen Orten, vorwiegend an Verkehrsknotenpunkten. 17-mal waren auch Atomkraftwerke im Visier der Drohnenpiloten.

Die französische Polizei nimmt die Sache sehr ernst. Eine Sondereinheit der Lufttransport-Gendarmerie untersucht die Fälle. Unklar ist, ob es sich um eine koordinierte Aktion handelt oder nicht. Und was der Zweck einer solchen sein könnte.

Registrierung verlangt

Die Pilotenvereinigung Cockpit verlangt, dass Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm registriert werden müssen. "In den USA ist das bereits Gesetz", sagt Uwe Harter. Damit wären die Besitzer von Drohnen nicht mehr anonym und schwer zu fassen. Man könnte sie leichter zur Rechenschaft ziehen und auch Schadenersatz fordern.

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