Brustimplantate: TÜV haftet bei Skandal

Brustimplantate: TÜV haftet bei Skandal
TÜV Rheinland wurde schuldig gesprochen, bei der Kontrolle geschlampt zu haben.

Rund um die Klagen gegen den Hersteller von Brustimplantaten PIP, gab es heute ein erstes Urteil. Der Konzern hatte jahrelang Industriesilikon in die Implantate gefüllt. Der TÜV Rheinland wurde nun schuldig gesprochen, bei der Kontrolle geschlampt zu haben. 1600 betroffene Frauen und sechs Händler waren an der Klage beteiligt, darunter auch 73 Österreicherinnen. Der TÜV will berufen – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon hat der TÜV seine „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich verletzt. Das Unternehmen müsse nun „den Schaden der Importeure und der Opfer“ ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.

TÜV geht in Berufung

Der TÜV Rheinland will das Urteil nicht hinnehmen. „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens der Nachrichtenagentur dpa in Paris. Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Der TÜV hat eine Verantwortung stets zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten.

Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP). PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet.

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