Kinder-Ausgangssperre & Co.: Skurrile Verbote in Italiens Urlaubsorten
Zusammenfassung
- Italienische Urlaubsgemeinden verschärfen Regeln, um Massentourismus, Umweltverschmutzung und respektloses Verhalten einzudämmen; bei Verstößen drohen teils empfindliche Geldstrafen.
- In Praia a Mare gilt für unbegleitete Kinder unter 14 Jahren ab 1.00 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre, Verstöße der Erziehungsberechtigten werden mit 500 Euro geahndet.
- Mehrere Orte wie Cavallino-Treporti, Varenna und Sorrent ahnden das Tragen von Badebekleidung oder freien Oberkörpern außerhalb der Strände mit Bußgeldern zwischen 50 und 200 Euro.
In den italienischen Urlaubsorten häufen sich die Verbote, um Massentourismus, Umweltverschmutzung und respektloses Verhalten einzudämmen.
Einige Regeln sind recht kurios. So hat Praia a Mare in Kalabrien eine nächtliche Ausgangssperre für Kinder beschlossen. Unter 14-Jährige ohne Aufsicht müssen spätestens um 1.00 Uhr zu Hause sein. Damit soll das Umherfahren mit E-Scootern und anderen Elektrofahrzeugen verhindert werden.
Bei Verstößen drohen den Erziehungsberechtigten Geldstrafen in Höhe von 500 Euro. In seiner Verfügung betonte Bürgermeister Antonino De Lorenzo, dass Minderjährige bei nächtlichen Ausgängen physischen und psychischen Risiken ausgesetzt sind.
„Nachts sind sie nicht nur anfällig für Verkehrsunfälle oder körperliche Übergriffe, sondern auch besonders gefährdet, Straftaten wie Vandalismus zu begehen, Drogen und Alkohol zu konsumieren, mit Jugendkriminalität in Berührung zu kommen oder allgemein abweichendes Verhalten an den Tag zu legen, das die öffentliche Sicherheit gefährdet.“
Geldstrafen drohen
Wer im Badeanzug oder mit nacktem Oberkörper durch die Straßen und Plätze von Cavallino-Treporti bei Venedig geht, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Nach einer Ankündigung von Bürgermeisterin Roberta Nesto sind nun die ersten Bußgelder von je 50 Euro verhängt worden. Die Kontrollen durch die örtliche Polizei sollen während der gesamten Sommersaison fortgesetzt werden.
Die Gemeinde begründet die Vorschrift mit dem Schutz des Stadtbildes, der Qualität des touristischen Angebots und dem respektvollen Umgang mit öffentlichen Räumen. Bürger und Gäste sollen demnach abseits der Strände auf angemessene Kleidung achten.
Bußgelder für nicht angemessene Kleidung
In mehreren beliebten Badeorten gelten bereits Vorschriften gegen zu viel Freizügigkeit im öffentlichen Raum. Seit 29. Juni ist es in Varenna am Comer See verboten, mit freiem Oberkörper oder in Badekleidung durch den Ort zu schlendern.
Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 200 Euro. Bereits im Sommer 2022 verhängte die Küstenstadt Sorrent an der Bucht von Neapel, entsprechende Geldstrafen. Der damalige Bürgermeister bezeichnete dieses Verhalten als „weitverbreitet und ungebührlich“ - es schade dem Image der Stadt.
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