Tod auf Ostsee vorgetäuscht: "Aus heutiger Sicht total hirnrissig"

Tod auf Ostsee vorgetäuscht: "Aus heutiger Sicht total hirnrissig"
Ein deutsches Ehepaar hatte im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht. Die beiden stehen nun vor Gericht.

Für einen vorgetäuschten Tod auf der Ostsee hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kiel eine Haftstrafe für einen 56-Jährigen gefordert. Der Mann und seine Ehefrau hätten sich wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen strafbar gemacht, sagte die Staatsanwältin am Freitag.

Für den Mann forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer in einem ersten Prozess verhängten Bewährungsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, für die gleichaltrige Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Zuvor hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger Geständnisse verlesen lassen. „Das Ganze war aus heutiger Sicht total hirnrissig“, ließ der 56-Jährige erklären. 

Finanzielle Notlage brachte die beiden dazu

Er begründete das Geschehen mit einer finanziellen Notlage. Er habe Deutschland verlassen und in den USA untertauchen wollen. Er entschuldigte sich für sein Handeln. Auch seine Frau ließ verlauten, ihr tue das Geschehene leid. „Ich habe mich in etwas hineinziehen lassen, dass ich nicht überblicken und überschauen konnte.“

Das Kieler Landgericht hatte die beiden Angeklagten in einem ersten Prozess bereits im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen später jedoch auf. Darüber musste das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut verhandelt.

Das Ehepaar hatte im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht. Drei Tage danach meldete die Ehefrau ihren Mann als vermisst. Doch zur Auszahlung der Versicherungssummen von insgesamt gut vier Millionen Euro kam es nicht. Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang - zunächst bei einer Bekannten in Hamburg, später dann im Haus seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei.

Ein Urteil in dem Prozess könnte noch am Freitag fallen.

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