Nach vorgetäuschtem Tod droht Deutscher auf Mallorca Haft
Nach der Vortäuschung des eigenen Todes droht einer Deutschen auf Mallorca eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren. Wegen Beihilfe müssen die Eltern der 47-Jährigen nach Ansicht von Experten eine ähnliche Strafe befürchten.
Ihnen wird Prozessbetrug und Dokumentenfälschung zur Last gelegt. "Die Höchststrafe für alle drei wären sechs Jahre Haft", sagte am Samstag der auf Strafrecht spezialisierte Anwalt Jaime Campaner der Deutschen Presse-Agentur.
Die Frau hatte mit Hilfe der Eltern ihren eigenen Tod vorgetäuscht, um einem Verfahren wegen Unterschlagung zu entgehen. Sie soll ihren deutschen Arbeitgeber um eine Million Euro betrogen haben. Vor Gericht erschienen im vergangenen November aber nur die Eltern mit einer Sterbeurkunde. Die Angeklagte sei bereits im März 2020 bei einem Autounfall in Rostock ums Leben gekommen, behaupteten sie.
Das geschädigte Unternehmen bezweifelte die Angaben und engagierte einen Privatdetektiv, der die "Tote" in Santa Ponça ausfindig machte. Dabei wurden der Frau nach Medienberichten Fotos von einem seltenen Riesenpudel und andere Informationen zum Verhängnis, die sie in sozialen Medien gepostet habe.
Bei ihrer Festnahme in ihrem Haus habe die Frau ihre Identität gestanden, bestätigte die Polizei am Mittwoch auf Anfrage entsprechende Medienberichte. Die 47-Jährige wurde inzwischen einem Haftrichter vorgeführt, der sie unter Auflagen auf freien Fuß setzte. Die Frau erwartet auch noch der ursprüngliche Prozess wegen Unterschlagung.
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